FAQs zu Studienorganisation & IT-Diensten

Studien- und Prüfungsangelegenheiten

Wo finde ich mein Prüfungsamt?

Das Prüfungsamt ist in den Studienbüros integriert. Als ersten Ansprechpartner sollte immer der Servicepoint gewählt werden. Ihre Ansprechpartnerin finden Sie hier.

Wo finde ich meine Prüfungs- und Studienordnung?

Ihre Prüfungs- und Studienordnung können Sie hier herunterladen.

Wo finde ich meinen Prüfungsplan und was steht drin?

Ihren Prüfungsplan finden Sie in Ihrer Prüfungs- und Studienordnung. Der Prüfungsplan ist eine Tabelle, in der Sie die Regelprüfungstermine mit den dazugehörigen Credit Points (CR) finden. So wissen Sie, in welchem Semester Sie welche Prüfung ablegen sollten.

Wo finde ich meinen Studienplan und was steht drin?

Ihren Studienplan finden Sie in Ihrer Prüfungs- und Studienordnung. Der Studienplan ist eine Tabelle, in der Sie alle Module und die dazugehörigen Lehrveranstaltungen Ihres Studiums geordnet nach Semester finden. So wissen Sie, in welchem Semester Sie welches Modul belegen sollten und welche Lehrveranstaltungen dazugehören.

Was ist ein Modulhandbuch?

In dem Modulhandbuch (teils als Anhang in der Studienordnung zu finden) Ihres Studiengangs werden die Module genau beschrieben. Darin steht z. B. der Inhalt, die Semesterwochenstunden (SWS), welche Lehrveranstaltungen dazugehören und wie viel Zeit Sie ungefähr für die Vor- und Nachbereitung brauchen werden.

Was steht in der Praktikumsordnung?

Die Praktikumsordnung finden Sie in Ihrer Prüfungs- und Studienordnung. Darin stehen die Rahmenbedingungen und Bestimmungen zu einem Praktikum im Studium. Sie finden dort auch den Antrag auf Zulassung zum Praktikum, einen Praktikumsvertrag und das Formular zur Anerkennung des Praktikums für das Studium.

Was passiert, wenn ich meine Regelstudienzeit überschreite?

Was passiert, wenn ich meine in der Prüfungs- und Studienordnung festgeschriebene Regelstudienzeit überschreite?

  • Wenn die Regelstudienzeit, auch unter Berücksichtigung der Verlängerung Ihrer individuellen Regelstudienzeit gemäß § 114 LHG i.V.m. der Regelstudienzeitverordnung, um mehr als vier Semester überschritten ist, wird zu einer besonderen Studienberatung eingeladen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Anmeldung zur Abschlussarbeit vorliegt (Rahmenprüfungsordnung § 12 Abs. 4).
  • Die Hochschule setzt eine verbindliche Frist zur Teilnahme an der besonderen Studienberatung.
  • In dem Beratungstermin wird unter Berücksichtigung des Studienverlaufes und der persönlichen Umstände ein individuelles, verbindliches Konzept für die erfolgreiche Beendigung des Studiums erstellt.
  • Wird das verbindliche Konzept nicht eingehalten, ohne dass ein nicht selbst zu verschuldender Grund vorliegt, gilt die Abschlussarbeit erstmalig als abgelegt und nicht bestanden (§ 20 Abs. 7 Rahmenprüfungsordnung).

Was geschieht, sofern ich den Termin zur besonderen Studienberatung nicht wahrnehme?

  • Wird der Termin versäumt, erfolgt die Exmatrikulation (§ 18 Abs. 1 Ziffer 4 Immatrikulationsordnung).

Was geschieht, wenn ich die in dem erarbeiteten Konzept aus der besonderen Studienberatung  festgelegten Fristen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, weil ich z.B. krank bin?

  • In diesem Fall gelten dieselben Regelungen wie auch sonst für das Ablegen von Modulprüfungen: Wird die Modulprüfung versäumt oder erfolgt ein Rücktritt aus Gründen, die der Studierende nicht verschuldet hat, sind dem Studiengangkoordinator unverzüglich die Gründe anzuzeigen und nachzuweisen. Sofern die  Konzeption ist in diesem Falle anzupassen ist, sind die Nachweise nebst Anpassung der Konzeption dem Prüfungsausschuss vorzulegen.

Bekomme ich bei Bedarf einen Nachteilsausgleich im Rahmen des zu erstellenden Studienkonzeptes?

  • Ja, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von Nachteilsausgleich vorliegen, werden diese als besondere persönliche Umstände selbstverständlich im Studienkonzept berücksichtigt.

Ich habe die Abschlussarbeit nicht bestanden. Bis wann muss ich spätestens den zweiten Versuch antreten?

  • Die Bearbeitungsfrist der zu wiederholenden Abschlussarbeit beginnt spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe der ersten Bewertung (§ 19 Abs. 8 Rahmenprüfungsordnung). Bis dahin müssen die für die Zulassung zur Abschlussarbeit notwendigen Credits vorliegen, das Thema für die Wiederholung der Thesis oder Diplomarbeit muss feststehen und die Thesis muss zugelassen sein. Näheres regeln die Prüfungsordnungen.
  • Das neue Thema wird in der Regel 3 Monate nach Bewertung der ersten Arbeit ausgegeben (§ 20 Abs. 11 Rahmenprüfungsordnung), wenn bis dahin keine Anmeldung vorliegt.

Was passiert wenn ich den zweiten Versuch nicht rechtzeitig antrete?

  • In diesem Fall überwacht das Prüfungsamt die Frist. Sollten Sie bis zum Fristablauf keinen Themenvorschlag einreichen, bekommen Sie automatisch ein zu bearbeitendes Thema von der Hochschule zugewiesen, sofern die für die Zulassung zur Abschlussarbeit notwendigen Credits vorliegen. Sofern Sie dann die in dem Bescheid über die Zulassung zur Abschlussarbeit mitgeteilte Abgabefrist verstreichen lassen und somit keine Abschlussarbeit einreichen, gilt die Abschlussarbeit als abgelegt und in diesem Fall dann endgültig nicht bestanden (§ 19 Abs. 9 Rahmenprüfungsordnung).
Wo finde ich Angaben zu Terminen und Fristen im Semester?

Termine, die für alle Studierenden wichtig sind, finden sie hier.

Wo finde ich Formulare und Anträge?

Formulare finden Sie entweder in Haus 1 (Erdgeschoss) am Servicepoint Raum 150 oder hier:

Formulare und Anträge für Studierende (Direktstudium).

Wo erhalte ich meine Studienbescheinigung?

Die Studienbescheinigungen können unter http://hio.hs-wismar.de eigenständig heruntergeladen werden. Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein. Gehen Sie im Menüpunkt „Mein Studium“ auf „Studienservice“. Hier finden Sie alle zur Verfügung stehenden Bescheinigungen.

Nach einer Systemumstellung finden Sie Ihre Studienbescheinigung nun HIER.

Für alle Studierenden, die derzeit noch über LSF die Bescheinigungen erhalten, sind diese auf dem Online-Portal LSF herunterzuladen. Dort loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein. Klicken Sie auf „Studiumsverwaltung" und dann auf „Studienbescheinigungen“.

https://lsf.hs-wismar.de

Für Studienbescheinigungen aus vergangenen Semestern müssen Sie bezahlen. Daher sollten Sie sich in jedem Semester mindestens eine Bescheinigung selbst ausdrucken.

Wie bekomme ich eine neue Chipkarte (Studentenausweis)?

Stellen Sie einen Antrag auf Neubeschaffung einer Chipkarte und reichen Sie diesen im Servicepoint ein. Die Ausstellung einer neuen Chipkarte ist gebührenpflichtig und kostet 15€. Zahlen Sie bitte den Betrag auf das Konto der Hochschule Wismar ein. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Matrikelnummer anzugeben. Nach dem Geldeingang werden wir die Erstellung der Chipkarte veranlassen. Sie werden per E-Mail über die Fertigstellung informiert und können sich dann Ihre neue Chipkarte im Servicepoint abholen. Sollte eine Prüfung Ihrer alten Chipkarte ergeben, dass Sie die Funktionsuntüchtigkeit nicht zu verschulden haben (Sie muss zwingend äußerlich unbeschädigt sein.), können wir Ihnen auf Antrag die Kosten zurückerstatten.

Was bedeutet Rückmeldung und wie funktioniert das?

Mit der Rückmeldung erklären Sie, dass Sie im nächsten Semester weiter an der Hochschule Wismar studieren wollen. Hierfür überweisen Sie im Rückmeldezeitraum den Semesterbeitrag auf das Konto der Hochschule. Alle nötigen Informationen finden Sie hier.

Wie kann ich mich vom Studium beurlauben lassen?

Stellen Sie einen formlosen Antrag und schildern Sie die Gründe für Ihre Beurlaubung. Anträge sind in der Rückmeldephase für das folgende Semester zustellen (01.12 bis 31.01 bzw. 01.06 bis 31.07). Die Rückmeldung muss erfolgt sein, damit ein Antrag auf Beurlaubung bearbeitet werden kann. Folgende Gründe können insbesondere zu einer Beurlaubung führen:

  • Krankheit des Studierenden, in diesem Fall ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass ein ordnungsgemäßes Studium nicht möglich ist
  • Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
  • Pflege und Versorgung von nahen Angehörigen
  • Studium an einer ausländischen Hochschule
  • Praktische Tätigkeit, die dem Studienziel dient (nicht Pflichtpraktikum während des Studiums)
  • Abwesenheit vom Studienort im Interesse der Hochschule oder wegen der Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben
  • Wesentliche zeitliche Belastung durch die Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien der Hochschule, der Studentenschaft oder des zuständigen Studierendenwerkes

Anträge für ein aktuelles Semester, die nach dem 30.04 bzw. 30.10 eingehen, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

Wie lasse ich mich exmatrikulieren wenn ich z.B. mein Studium erfolgreich beendet habe oder die Hochschule wechseln möchte?

Stellen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation

Antrag auf Exmatrikulation

Die Entlastungsvermerke durch die Bibliothek und die Fakultät sind zwingend erforderlich. Bitte vergessen Sie nicht die Angabe, zu welchem Zeitpunkt Sie exmatrikuliert werden möchten. Den vollständig ausgefüllten Laufzettel reichen Sie über den Postkasten des Servicepoints ein. Der Exmatrikulationsbescheid wird Ihnen zugeschickt.

Ich möchte ein Masterstudium beginnen. Was muss ich beachten?

Wer sich für die Aufnahme eines Master-Studiums interessiert, reicht den Antrag auf Zulassung zum Studium, einen aktuellen Lebenslauf sowie weitere dem Studiengang entsprechende Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen für das Direktstudium ein.

Voraussetzung für die Zulassung zu einem Master-Studiengang ist der erste berufsqualifizierende Studienabschluss „Bachelor“ oder „Diplom“ in einem gleichen oder in einem verwandten Studiengang einer nationalen oder internationalen Hochschule. Des Weiteren ist je nach Studiengang ein Umfang von 180 bis 210 oder mehr Credits nach ECTS erforderlich. Detaillierte Angaben erhalten Sie in der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über Ausnahmefälle entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

Eine reguläre Einschreibung in die Masterstudiengänge kann im Ausnahmefall spätestens bis zum 30. Oktober für das Wintersemester bzw. 30. April für das Sommersemester erfolgen, wenn lediglich die Abgabe und die Verteidigung der Abschlussarbeit für den ersten akademischen Hochschulabschluss in diesem Zeitraum liegt.

Wo finde ich das Vorlesungsverzeichnis?

Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie auf den Online-Portalen LSF und HIO. Dort loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein und klicken oben auf „Veranstaltungen". Hier finden Sie unter anderem das Vorlesungsverzeichnis und die Studiengangpläne. Wenn Sie auf „Vorlesungsverzeichnis" klicken, müssen Sie nur noch Ihre Fakultät und Ihren Studiengang wählen. Dann werden Ihnen alle Veranstaltungen des Semesters angezeigt.

Achten Sie darauf, dass oben rechts das richtige Semester steht (z. B. SoSe 2019). Wenn nicht, passen Sie es per Auswahl an.

https://lsf.hs-wismar.de/

https://hio.hs-wismar.de/

Wie melde ich mich für Labore an?

Die Anmeldung erfolgt in Stud.IP. Loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein. Wählen Sie die Veranstaltung, in der Sie sich für das Labor eintragen wollen. Klicken Sie auf „Teilnehmer" und auf „Funktionen/Gruppen". Dann wählen Sie die Gruppe aus, für die Sie eingeteilt wurden bzw. die Sie auswählen möchten.

Weitere Informationen

Was sind Tutoren?

Tutoren sind Studierende, die neben dem Studium an der Hochschule arbeiten. Sie leiten z. B. Übungen und helfen anderen Studierenden in bestimmten Fächern.

Die Tutoren des International Office sind Ansprechpartner für alle Fragen in Studium und Alltag. Sie helfen bei der Prüfungsvorbereitung oder beim Kontakt mit Ämtern (z. B. der Ausländerbehörde). Für ausländische Studierende sind sie die besten Ansprechpartner. Hier finden Sie die Tutoren des International Office oder Sie tragen sich in die Stud.IP-Veranstaltung MEDUS ein, um direkt Kontakt aufzunehmen.

Was ist bei einer Schwangerschaft zu berücksichtigen?

1. Anzeige der Schwangerschaft im Prüfungsamt mit dem entsprechenden Formular
Diese Anzeige ist notwendig, um eine Gefährdungsbeurteilung der Schwangeren zu veranlassen.

2. Während der Mutterschutzfristen sind keine Prüfungsleistungen zu erbringen. Ist es gewünscht innerhalb des Mutterschutzes Prüfungsleistungen zu erbringen, ist die Erklärung zum freiwilligen Antritt einer Prüfungsleistung während des Mutterschutzes im Prüfungsamt einzureichen. Ein Rücktritt von dieser Erklärung ist jederzeit möglich. Dies ist ebenfalls im Prüfungsamt anzuzeigen.

3. Mutterschutz und Elternzeit erlauben eine Beurlaubung nach § 17 der Immatrikulationsordnung. Siehe dazu auch die Fragestellung "Wie kann ich mich vom Studium beurlauben lassen?

4. Ist ein Studium nach Regelstudienplan augfrund der Schwangerschaft nicht möglich, sollte das Prüfungsamt für eine Beratung kontaktiert werden.

IT-Dienste der Hochschule

Wie kann ich die IT-Systeme der Hochschule nutzen?

Zur Nutzung der zentralen IT-Dienste der Hochschule (z.B. E-Mail, Stud.IP, ILIAS und LSF) wird eine zentrale Nutzerkennung benötigt.
Der Antrag ist vor Ort im ITSMZ oder online unter www.hs-wismar.de/it-info erhältlich.
Das ausgefüllte Dokument ist anschließend persönlich im ITSMZ abzugeben. Bitte hierfür ein gültiges Lichtbilddokument (z. B. Personalausweis) mitbringen!

Wie nutze ich das WLAN auf dem Campus?

Das campusweite WLAN kann sowohl von Hochschulangehörigen als auch von registrierten Gästen genutzt werden. Studierende verwenden als registrierte Nutzer (mittels ihrer zentralen Nutzerkennung) das sichere Netzwerk eduroam, Gäste das reglementierte Netzwerk HSW-Guest.

Weitere Informationen

Gibt es auch im Wohnheim WLAN?

Die Netzwerkinfrastruktur in den Wohnheimen wird eigenverantwortlich durch das Studierendenwerk Rostock-Wismar bereitgestellt. (Die Hochschule Wismar hat hierauf keinen Einfluss.) Neben dem kabelgebundenen Netzwerk wird seit Frühjahr 2019 eine WLAN-Infrastruktur aufgebaut.

Studierendenwerk Rostock-Wismar

Kann ich auch von zu Hause aus Literaturrecherche betreiben?

An der Hochschule Wismar wird das Single-Sign-On-Verfahren Shibboleth® zur zentralen Authentifizierung von Nutzern an zahlreichen Webdiensten eingesetzt. Sie müssen sich nur einmalig während einer Browsersitzung mit Ihren Nutzerdaten anmelden und können danach zahlreiche Webdienste ohne erneute Anmeldeprozedur verwenden.Wie z. B. die lizensierten Datenbanken der Hochschul-Bibliothek:

Weitere Informationen

Wozu kann ich die CampusCloud nutzen?

Um Dateien sicher zu speichern, auszutauschen oder gemeinsam zu bearbeiten, bietet die Hochschule eine eigene Cloudlösung namens CampusCloud an (vgl. Dropbox). Hier können Studierende jeweils bis zu 5 GB speichern und wahlweise mit Kommilitonen teilen. Über die integrierte OnlyOffice-Software (vgl. GoogleDocs) können die Daten auch gemeinsam online bearbeitet bzw. erstellt werden.

cloud.hs-wismar.de

Bekomme ich einen E-Mail-Account für das Studium?

Ja, jeder Studierende erhält eine persönliche E-Mail-Adresse. Die Beantragung erfolgt automatisch mit der Anmeldung der zentralen Nutzerkennung.
Dieser sichere E-Mail-Dienst wird für den hochschulinternen Schriftverkehr verwendet.

Die E-Mailadresse für Studierende richtet sich nach folgendem Muster: v.nachname@stud.hs-wismar.de

Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihr Hochschul-E-Mail-Konto, da die Hochschule darüber mit Ihnen kommuniziert.

Weitere Informationen

Kann das nicht über meinen privaten E-Mail-Account laufen?

Nein, aus Datenschutzgründen ist das leider nicht möglich.
(Eine Weiterleitung der E-Mails an einen privaten Account kann eingerichtet werden.)

Weitere Informationen

Wieso kann ich mich bei GroupOffice nicht einloggen?

Um GroupOffice nutzen zu können, müssen Sie zunächst die Freischaltung von GroupOffice in der Benutzerkontenverwaltung vornehmen.

Dort loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort ein. Sie klicken auf "Groupware-Freischaltung" und dann auf "Nutzungsbedingungen zustimmen".

Was ist LSF/HIO?

Über die Online-Portale LSF und HisInOne (HIO) können sich Studierende zu Prüfungen anmelden sowie Studienbescheinigungen und Leistungsnachweise ausdrucken. Des Weiteren können Studierende hier ihre Stammdaten bearbeiten.

Aktuell befinden wir uns in einer Übergangsphase. In Zukunft wird LSF vollständig von HIO abgelöst.

https://lsf.hs-wismar.de

https://hio.hs-wismar.de/

Was ist Stud.IP?

Die wichtigste Plattform im Studienalltag dient dazu, Lehrveranstaltungen zu organisieren und zu gestalten. Sie ermöglicht und standardisiert die Online-Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden an unserer Hochschule. Beispielsweise werden hier Veranstaltungen, Termine und Änderungen bekannt gegeben, aber auch Skripte, Übungen und Probeklausuren eingestellt. Zudem finden sich hier Zusatzangebote wie Schwarzes Brett und Mitfahrgelegenheit.

https://studip.hs-wismar.de

Weitere Informationen

Wie finde ich Lehrveranstaltungen in Stud.IP?

Loggen Sie sich mit Benutzernamen und Passwort bei Stud.IP ein. Klicken Sie auf das Lupensymbol (Suche) und danach auf die Suche im Vorlesungsverzeichnis. Wählen Sie Ihre Fakultät und Ihren Studiengang. Es werden Ihnen alle Lehrveranstaltungen angezeigt.

Weitere Informationen

Werden Nachrichten von Stud.IP an meine Hochschul-E-Mail-Adresse weitergeleitet?

Ja, Stud.IP sendet standardisiert jede Nachricht auch an Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse. Wenn Sie das nicht wünschen, loggen Sie sich bei Stud.IP mit Benutzernamen und Passwort ein. Klicken Sie auf „Einstellungen“ (Zahnradsymbol oben rechts), dann auf „Nachrichten“ und wählen den Punkt „Kopie empfangener Nachrichten an eigene E-Mail-Adresse schicken“ aus, und ändern diesen Punkt, wie Sie möchten. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit Klick auf den „Übernehmen“-Button.

Zur Weiterleitung der E-Mails von der Hochschul-E-Mail-Adresse an Ihre private E-Mail-Adresse lesen Sie sich bitte die Antwort auf die Frage "Wie kann ich die Hochschul-E-Mails an meine private E-Mailadresse weiterleiten?" durch.

Weitere Informationen

Was ist ILIAS?

ILIAS ist die zentrale E-Learning-Lernplattform der Hochschule. Hier werden beispielsweise Lernmodule, Tests zur Selbstüberprüfung, Wikis und Lehrvideos bereitgestellt.

https://ilias.hs-wismar.de

Weitere Informationen