Promotionsstipendien

Hochschulinterne Promotionsstipendien

Das Rektorat der Hochschule Wismar schreibt zweimal jährlich jeweils ein Promotionsstipendium aus.

Fachgebiete:

  • die Stipendien stehen allen wissenschaftlichen Fächern und Themen offen

Förderkonditionen:

  • Regelförderzeit: drei Jahre
  • bei nicht durch die Stipendiatin oder den Stipendiaten zu vertretenen Gründen auf Antrag einmalige Verlängerung um max. ein Jahr
  • Grundstipendiensatz: 1.500,00 EUR
  • anteilige Erstattung von Mitgliedsbeiträgen der freiwilligen oder privaten Krankenversicherung bis in Höhe von 7,5 Prozent des Grundstipendiensatzes (= 112,50 EUR)
  • Familienzuschläge in Höhe von 150,00 EUR für das erste Kind, 100,00 EUR für jedes weitere
  • berufliche Nebentätigkeiten bis max. 20 Stunden pro Woche (0,5 VZÄ) erlaubt - der planmäßige Fortschritt des geförderten Vorhabens muss jährlich durch einen Zwischenbericht nachgewiesen werden, der durch die Betreuerin oder den Betreuer an der Hochschule Wismar unterschrieben wurde

Diese und alle weiteren Regelungen werden durch die Vergabeordnung der Hochschule Wismar festgelegt. Alle Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dieser Seite. Bewerbungen richten Sie bitte digital an prorektorin.forschung@hs-wismar.de

Bewerbungsfrist

  • für Wintersemester: 01.04.-31.05.
  • für Sommersemester: 01.11.-31.12.

Förderbeginn

  • zum Wintersemester: 01.09.
  • zum Sommersemester: 01.03.

Kontakt

Prozessbeschreibung

Der vollständige Verwaltungsprozess von der Ausschreibung eines Promotionsstipendiums bis zu seiner Beendigung wurde in PICTURE visualisiert:

Zur Prozessbeschreibung
(hochschulintern)

Landesgraduiertenförderung M-V

Das Promotionsstipendium für solitäre Fächer aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung M-V wird einmal jährlich zusätzlich zu den aus eigenen Mitteln finanzierten hochschulinternen Promotionsstipendien der Hochschule Wismar vergeben.

Fachbereiche:

  • Architektur, Innenarchitektur, Architectural Lighting Design
  • Seefahrt/Nautik

Förderkonditionen:

  • Regelförderzeit: drei Jahre
  • einmalige Verlängerung des Förderzeitraums in begründeten Ausnahmefällen um maximal sechs Monate möglich
  • Grundstipendiensatz: 1.500,00 EUR
  • Familienzuschläge in Höhe von 150,00 EUR für das erste Kind, 100,00 EUR für jedes weitere
  • berufliche Nebentätigkeit erlaubt, wenn es sich um eine mit dem Vorhaben zu vereinbarende Tätigkeit in Forschung und Lehre an der Hochschule im Umfang von bis zu zehn Stunden pro Woche oder um eine anderweitige Erwerbstätigkeit von bis zu fünf Stunden pro Woche handelt

Diese und alle weiteren Regelungen werden durch das Landesgraduiertenförderungsgesetz M-V und die Landesgraduiertenförderungsverordnung M-V festgelegt. Alle Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dieser Seite. Bewerbungen richten Sie bitte digital an prorektorin.forschung@hs-wismar.de

Bewerbungsfrist

01.04.-31.05.

Förderbeginn

01.09.

Tipp:

Die Universität Rostock und Greifswald schreiben semesterweise Promotionsstipendien der Landesgraduiertenförderung M-V aus. Absolvierende der Hochschule Wismar mit weit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen können sich mit nicht-kooperativen Promotionsvorhaben bewerben und haben gute Chancen:

"Liegen im Sinne der Absätze 1 bis 3 qualifizierte Anträge von Fachhochschulabsolventinnen und Fachhochschulabsolventen vor, so sind diese mit mindestens einem Stipendium zu berücksichtigen"
Landesgraduiertenförderungsgesetz § 2 Absatz 4

Die Ansprechpersonen der jeweiligen Universität beantworten gerne weitere Fragen: