Promotionsstipendien
Das Rektorat der Hochschule Wismar schreibt jährlich zwei themenungebundene Promotionsstipendien aus.
- Regelförderzeit: drei Jahre
- bei nicht durch die Stipendiatin oder den Stipendiaten zu vertretenen Gründen auf Antrag einmalige Verlängerung um max. ein Jahr
- Grundstipendiensatz: 1.500 Euro
- anteilige Erstattung von Mitgliedsbeiträgen der freiwilligen oder privaten Krankenversicherung bis in Höhe von 7,5 Prozent des Grundstipendiensatzes (= 112,50 EUR)
- Familienzuschläge in Höhe von 150 Euro für das erste Kind, 100 Euro für jedes weitere
- Nebentätigkeiten erlaubt - der planmäßige Fortschritt des geförderten Vorhabens muss jährlich durch einen Zwischenbericht nachgewiesen werden, der durch die Betreuerin oder den Betreuer an der Hochschule Wismar unterschrieben wurde
Diese und alle weiteren Regelungen werden durch die Vergabeordnung der Hochschule Wismar festgelegt. Alle Bewerbungsunterlagen finden Sie auf dieser Seite. Bewerbungen richten Sie bitte digital an prorektorin.forschung@hs-wismar.de
Bewerbungsfrist
01.09.
Förderbeginn
01.10.
Kontakt
- Jan OestreichMaster of ArtsMitarbeiterRektoratReferent der Prorektorin für ForschungHaus 18 · Raum 214