Kooperative Promotion

Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) wie die Hochschule Wismar haben kein eigenes Promotionsrecht. Im Rahmen eines kooperativen Promotionsverfahrens wird der Doktorgrad daher stets durch eine Universität - oder alternativ durch eine andere promotionsberechtigte Hochschule - verliehen. Die Erstbetreuung erfolgt durch eine Professorin oder einen Professor einer promotionsberechtigten Hochschule, die Zweit- oder Drittbetreuung durch eine Professorin oder einen Professor der Hochschule Wismar.

Die Betreuung erfolgt nach individueller Absprache. Das Promotionsverfahren richtet sich nach der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät der promotionsberechtigten Hochschule, die den Doktorgrad verleiht. Dies gilt auch, wenn ein Promotionsprojekt in der Praxis hauptsächlich an der Hochschule Wismar durchgeführt wird. Als Betreuer oder Betreuerin an der Hochschule Wismar bietet sich der Professor oder die Professorin an, mit dem oder der Sie bereits zusammengearbeitet haben, z. B. im Rahmen der Masterarbeit.

Es wird empfohlen eine Betreuungsvereinbarung mit der Betreuerin oder dem Betreuer abzuschließen. Die Betreuungsvereinbarung dient der guten Kommunikation zwischen Doktorierenden und Betreuung, begründet aber keine arbeitsrechtlichen Ansprüche.