AUSSCHREIBUNG

Im Wintersemester 2024 vergibt Hochschule Wismar bis zu 10 Studienabschlussstipendien.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich internationale Studierende aller Fachrichtungen mit guten Studienleistungen, die gegenwärtig an der Hochschule Wismar studieren und sich in der Endphase ihres Studiums befinden (Bachelor, Master). Die Förderung soll Studierende, die sich während der Bearbeitung ihrer Thesis bzw. während der Prüfungsvorbereitung in einer finanziell bedürftigen Lage befinden, unterstützen.

Höhe der Förderung:

Höhe der Förderung beträgt 500 Euro monatlich.

Zeitraum:

Die Stipendien werden für einen Zeitraum von 3 Monaten (Oktober - Dezember) vergeben.

Bewerbungsunterlagen:

  • Antragsformular (Bitte hier herunterladen)
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Aktuellen Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Aktuelle Leistungsübersicht
  • Kopie der Thesisanmeldung

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 1. Oktober 2024 vollständig eingereicht sein.

Die Auswahlkommission wird bis Mitte Oktober die Unterlagen sichten und eine Auswahlentscheidung treffen. Alle Antragsteller werden über die Entscheidung der Auswahlkommission informiert.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.

Kontakt:

Leiterin International Office

Frau Korinna Stubbe

korinna.stubbe@hs-wismar.de

Ausschreibungen International

Neue Stipendienausschreibung für alle Austauschprogramme außer ERASMUS

PROMOS – Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden

Stipendien für Studierende zum Studium, Praktikum, zur Abschlussarbeit weltweit (außer ERASMUS-Hochschulen)

Förderzeitraum: 1.1.2024 – 31.12.2024

Alle Auslandsvorhaben ab zwei Monaten Laufzeit (8 Wochen), die im Rahmen des Studiums an der Hochschule Wismar als anerkannte Auslandsaufenthalte abgeleistet werden und nicht ERASMUS-Aufenthalte sind, können gefördert werden. 

Die Teilstipendien (bis zu sechs Monate; in Höhe von 300,00 Euro/Monat) sind vorgesehen für deutsche Studierende bzw. Deutschen gleichgestellte Studierende sowie nichtdeutsche Studierende aller Fachrichtungen, wenn sie in einem Studiengang eingeschrieben sind mit dem Ziel den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.

Bewerbungstermine:
15. Januar 2024 (für Aufenthalte im 1. Halbjahr)
1. Juli 2024 (für Aufenthalt im 2. Halbjahr)

Ab sofort können Sie sich im International Office bewerben. Ansprechpartner: Frau Korinna Stubbe. Das Antragsformular besteht aus dem Bewerbungsbogen (Seite 1 und 2), einer Bestätigung ihres betreuenden Professors (Seite 3) und einem Merkblatt (Seite 4).

Bafög-Leistungen
Inlandsbafög-Leistungen sind anrechnungsfrei. Die PROMOS-Förderung ist bei der Auslandsbafög-Stelle anzugeben. Bei Bezug von Auslandsbafög besteht nur eine Anrechnungsfreiheit von 300,00 Euro.

Versicherungen
Über den DAAD gibt es die Möglichkeit eine Gruppenversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) abzuschließen. Die Mindestversicherungslaufzeit beträgt einen Monat, eine tageweise Versicherung unter einem Monat ist nicht möglich. Mehr Informationen über Tarife, Kontaktdaten, etc. der Gruppenversicherung finden Sie unter: www.daad.de/deutschland/service/versicherungen

HAW.International für Auslandssemester und für Abschlussarbeiten

Programmziel

Das praxisorientierte Studium an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen (HAW, vormals Fachhochschulen) ist in Deutschland und in der Welt hoch angesehen. Der DAAD unterstützt die Studierenden von HAW bei ihren Auslandsaufenthalten und die Hochschulen bei Kooperationsprojekten mit internationalen Partnern. Mehr Informationen über die gesamte Programminitiative HAW.International unter www.daad.de/HAW.

Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW erhalten in diesem Programm Stipendien für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums oder der Abschlussarbeit.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen in Bachelor-, Master- und Diplomstudiengängen an deutschen HAW.
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Die Voraussetzungen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt A, Punkt 1.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Studienaufenthalte und Aufenthalte im Rahmen einer Abschlussarbeit im Ausland.

Eine gleichzeitige Förderung über Erasmus oder PROMOS und HAW.International ist ausgeschlossen.

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung variiert nach Art des Aufenthalts:

  • Studienaufenthalte mind. 3 bis max. 6 Monate
  • Aufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten mind. 1 bis max. 6 Monate.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate: Stipendienrechner (in diesem Programm gelten die Raten für Studierende/Graduierte). Die Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Förderungen, die im akademischen Jahr 2022/2023 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,
  • bei Studienaufenthalten: Zuschuss zu gegebenenfalls anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze (abhängig vom Zielland). Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen in Abschnitt D / Punkt 4.
  • bei Abschlussarbeiten: Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen.
  • einen Zuschuss zu einem stipendienbegleitenden Sprachkurs (Landessprache oder Unterrichts- bzw. Arbeitssprache): Weitere Informationen

Darüber hinaus können Sie weitere Leistungen beantragen:

  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner und/oder Kinder: Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt D, Punkt 7
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass Leistungen von dritter Seite teilweise auf das DAAD-Stipendium angerechnet werden. Erläuterungen dazu finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E.
Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke: Wenn Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, dürfen Sie von den Förderwerken keinen Auslandszuschlag in Anspruch nehmen. Weiterlaufende Inlandsleistungen der Förderwerke werden auf das DAAD-Stipendium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie in unseren wichtigen Stipendienhinweisen im Abschnitt E, Punkt 2.

Erfahrungen von den Stipendiaten und Stipendatinnen sehen Sie auch auf Youtube unter:

https://youtu.de/46lvFxiLltE

https://youtu.be/hOhdrYtQlfw

https://youtu.be/ZKUPNOP_Ir0

https://youtu.be/9ciYPGhEMY4