Studienkolleg für ausländische Studierende

Sie möchten ein Vollzeitstudium an einer deutschen Hochschule absolvieren, aber verfügen noch nicht über die notwendigen Qualifikationen, um zu einem Direktstudium zugelassen zu werden?

Die Teilnahme an unserem Studienkolleg hilft Ihnen die notwendige Bildung zu erhalten. Bewerbungsvoraussetzungen sind ausländische Bildungsnachweise und ihre Bewertung in der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Aufgaben des Studienkollegs

Studienkollegs haben die Aufgabe, ausländische Studieninteressierte auf eine so genannte Feststellungsprüfung vorzubereiten, die nachweist ob die ausländischen Studienbewerber die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen für ihre angestrebte Studienrichtung erfüllen. Bei bestandener Prüfung wird vorausgesetzt, dass der Wissensstand ausländischer Studienbewerber der der deutschen Studienanfänger vergleichbar ist und somit kann die Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule erfolgen.

Die Ausbildung erfolgt in Schwerpunktkursen, die dem angestrebten Studium des Studieninteressierten entsprechen. Welche Studienbereiche beim Studienkolleg ausgewählt werden können, finden Sie über den Link Kursangebot in der linken Spalte.

Dauer und Ausschluss

Für die Ausbildung am Studienkolleg in den Schwerpunktkursen sind zwei Semester vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auf ein Semester verkürzt bzw. um höchstens zwei Semester verlängert werden. Jedes Semester kann nur einmal wiederholt werden. Die Ausbildung am Studienkolleg schließt in den Schwerpunktkursen mit der Feststellungsprüfung ab. In dieser Prüfung weisen die ausländischen Studienbewerber nach, dass sie die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die von ihnen angestrebte Studienrichtung erfüllen und damit für die Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland geeignet sind.

Kontakt Studienkolleg

Anmeldung

Die Bewerbungsfristen enden:

  • für das Wintersemester am 30.06.
  • für das Sommersemester am 30.11.

Ausschließlich Bewerber, die ihren gegenwärtigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und in Besitz eines gültigen Visums sind, das zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt, können auch nach dem o. g. Bewerbungsschluss zugelassen werden.