Bewerbung zum Studienkolleg
Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben am Studienkolleg teilzunehmen, um anschließend ein Vollzeitstudium an einer deutschen Hochschule aufnehmen zu können. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren des Studienkollegs.
Um sich einen Platz für das Studienkolleg zu sichern, müssen Sie sich ordnungsgemäß vor Bewerbungsschluss an der Hochschule Wismar bewerben.
Bitte reichen Sie dazu die folgenden Dokumente ein:
- Antrag auf Zulassung zum Studium: Antrag auf Zulassung für ausländische Studienbewerber
- Passbild
- Visum für Studienzwecke (Nur für Bewerber, die bereits in Deutschland sind. Touristenvisum genügt nicht)
- Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie)
- Übersetzung des Abiturzeugnisses (beglaubigt durch einen vereidigten Übersetzer)
- Nachweis der Deutschkenntnisse auf B2 Niveau
- Leistungsnachweis Ihres Studienganges, falls zutreffend (beglaubigte Kopie)
- Übersetzung des Leistungsnachweises Ihres Studienganges, falls zutreffend (beglaubigt durch einen vereidigten Übersetzer)
Übersetzungen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Englische Originale müssen demnach nicht übersetzt werden. Beglaubigte Kopien der Originale und ihre Übersetzungen müssen so zusammengefasst werden, dass ihre Zusammengehörigkeit leicht erkennbar ist.
30.06. eines jeden Jahres für das Wintersemester
30.11. eines jeden Jahres für das Sommersemester
Ausschließlich Bewerber, die ihren gegenwärtigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und in Besitz eines gültigen Visums sind, das sie zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt, können auch nach dem o.g. Bewerbungsschluss zugelassen werden.
Um Verzögerungen in der Bearbeitung Ihrer Bewerbung zu vermeiden, haben wir gesondert für Marokkaner eine Liste fachlicher Zulassungsvoraussetzungen aus Marokko und den damit möglichen Zulassungen an deutschen Institutionen erarbeitet.
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen aus Marokko | Mögliche Zulassung in Deutschland |
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Baccalaureat de l’Enseignement Secondaire |
Zulassung zum fachspezifischen Kurs des Studienkolleg (Feststellungsprüfung) (Ihre Qualifikationen reichen nicht aus, um zum Direktstudium an einer Hochschule zugelassen zu werden) |
Baccalaureat de l’Enseignement Secondaire und 1 ein abgeschlossenes Studienjahr in Ihrem Heimatland | Fachgebundener Hochschulzugang möglich, d.h. dass Sie sich für einen Studiengang in der Fachrichtung bewerben, in der Sie Ihren Schulabschluss gemacht haben oder bereits studiert haben |
Idjaza, Ingenieur d’Etat, Licence or Maitrise (4 years) |
- Direkter Hochschulzugang zu allen Grundstudiengängen möglich - Zulassung zu einem Masterstudiengang oder ein höheres Semester in Ihrem Studienfach möglich |
Wichtig: Zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für den Studienkolleg (wie auf dem Link Informationen für alle Bewerber in der linken Spalte beschrieben), fügen Sie bitte zusätzlich noch eine beidseitige Kopie Ihres Ausweises oder Reisepasses bei.
Bitte beachten Sie, dass die oben aufgeführte Liste nur die fachlichen Voraussetzungen erwähnt. Als sprachlicher Nachweis muss das Zeugnis B2 eingereicht werden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Narangerel Tsendbaatar.
Kontakt
Internationales Büro
- Narangerel TsendbaatarDipl.-Wirtsch.jur. (FH)Haus 1 · Raum 118a