FAQs Beratungsangebote
Gesundheitliche und soziale Probleme
Das Projekt MEDUS (Mit Erfolg durchs Studium) unterstützt ausländische Direktstudierende in ihrem Studium und möchte zum Erfolg ihres Studiums beitragen. Im Rahmen des Projekts bieten wir Tutorien an, in denen der Lehrstoff wiederholt und bei Fragen und Problemen geholfen wird.
Für einige Lehrveranstaltungen werden ebenfalls Tutorien angeboten. Hierauf weist Sie der Dozent/die Dozentin in der ersten Sitzung einer Lehrveranstaltung hin. Sie können aber auch bei Stud.IP in der Veranstaltungssuche "Tutorium" eingeben. Dort finden Sie alle Tutorien, die angeboten werden.
Natürlich können Sie auch Ihre Kommilitonen um Hilfe bitten. Für kurze fachliche Fragen, die keine Wiederholung des Lehrstoffes beinhalten, können Sie sich auch an den Dozenten/die Dozentin wenden. Am besten Sie nutzen dafür deren Sprechzeiten.
Für diese Fragen ist der Servicepoint die erste Anlaufstelle für Sie. Wenn Sie zu den Öffnungszeiten des Servicepoints keine Zeit haben oder Ihre Anfrage sehr dringend ist, können Sie auch die zuständige Mitarbeiterin für Ihren Studiengang des Immatrikulations- und Prüfungsamts anrufen (Tel.:03841/ 7537503) oder eine E-Mail schreiben: servicepoint@hs-wismar.de.
Die Antragsunterlagen und Informationen rund um das Thema BAföG kann man beim Studierendenwerk Rostock-Wismar. Ratgeber "Wie fülle ich einen BAföG-Antrag aus?" erhalten.
Das Studierendenwerk kümmert sich auch um das Thema Wohnen in den Studentenwohnheimen in Wismar und Rostock.
BAföG-Amt:
https://www.stw-rw.de/de/studienfinanzierung/bafoeg/beratung-sprechzeiten.html
Weitere Informationen finden Sie hier.
Studierende mit Behinderung oder chronischer und/oder psychischer Erkrankung müssen inhaltlich die gleichen Leistungen nachweisen wie ihre Kommilitonen ohne Beeinträchtigung. Um eine Chancengleichheit zu gewährleisten und den Mehraufwand an Zeit und Energie auszugleichen, gibt es den Nachteilsausgleich. Bei Prüfungen kann beispielsweise eine Verlängerung der Bearbeitungszeit in Betracht kommen, ebenso die Benutzung eines Computers als Schreibhilfe oder die Änderung einer schriftlichen in eine mündliche Prüfung. Da es sich immer um individuelle Nachteilsausgleiche handelt, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig in einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen. Ein Nachteilsausgleich ist keine Bevorzugung, sondern das Recht eines jeden Studierenden mit Behinderung (Artikel 3 Abs.3 Satz 2 Grundgesetz, sowie § 3 Abs. 6 Landeshochschulgesetz)! Den Antrag auf Nachteilsausgleich finden Sie hier.
Wichtige Informationen rund um das Thema Nachteilsausgleich finden Sie auch auf den Seiten des Deutschen Studierendenwerkes.
Ansprechpartnerin: Connie Fischer, Beratung für Studierende mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen,Tel.: 03841 753 7267, E-Mail: connie.fischer@hs-wismar.de
Hierfür gibt es zwei kostenlose Möglichkeiten:
- Studentische Rechtsberatung: Studierende des Studiengangs Wirtschaftsrecht unter Anleitung von Juristen helfen Ihnen bei rechtlichen Problemen. Bitte beachten Sie alle Hinweise auf der Webseite.
- Rechtsberatung des Studierendenwerks: Rechtsanwälte unabhängiger Anwaltsbüros beraten Sie bei rechtlichen Fragen. Bitte beachten Sie alle Hinweise auf der Webseite.
Das Studierendenwerk bietet eine kostenlose psychologische Beratung an. Bitte beachten Sie alle Hinweise auf der Webseite.
Das Robert-Schmidt-Institut der Hochschule Wismar arbeitet für das IQ-Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern. Es unterstützt unter anderem bei der Praktikumsplatzsuche und der perfekten Bewerbung.
Weitere Informtionen zum Praktikum können auch über die Praktikumsbeauftragten der einzelnen Fakultäten vermittelt werden.
Das Studierendenwerk bietet eine psychosoziale Beratung für Studierende in allen Lebenssituationen an. Es gibt Workshops zu den Themen "Studieren mit gesundem Stress", "Wissenschaftliches Arbeiten" und viele mehr. Außerdem wird auch bei Problemen mit Eltern, Freunden, Kommilitonen beraten oder im Umgang mit Behörden geholfen.