Rückmeldung
Jährliche Rückmeldetermine
Sommersemester vom 1.12. bis 31.01. eines jeden Jahres
Wintersemester vom 1.06. bis 31.07. eines jeden Jahres
Gemäß § 21 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes haben sich Studenten zu jedem Semester zum Weiterstudium anzumelden (Rückmeldung) und die dabei fälligen Gebühren und Beiträge zu entrichten.
Die Zahlung des Semesterbeitrages ist nunmehr ausschließlich per Überweisung auf das Konto der Hochschule Wismar durchzuführen.
Beachten Sie bitte auch die unterschiedlichen Banklaufzeiten. Als spätester Termin für eine fristgerechte Rückmeldung zum Wintersemester 2022/23 gilt der Zahlungseingang auf dem Konto der Hochschule am 31.07.2022.
Bankverbindung der Hochschule
Empfänger: Hochschule Wismar
Institut: Sparkasse Mecklenburg Nordwest
BLZ: 140 510 00
Konto-Nr.: 100 001 83 30
Verwendungszweck: "Name u. Matrikelnummer" Rückmeldung
IBAN: DE19 1405 1000 1000 0183 30
SWIFTBIC: NOLADE21WIS
Dezernat: Studentische und akademische Angelegenheiten
Termin: 31.07.2022 (Ausschlussfrist, maßgebend ist der Geldeingang auf dem Konto der Hochschule Wismar)
Höhe des Semesterbeitrages für das Wintersemester 2022/23
Semesterbeitrag je Standort | Wismar | Warnemünde |
---|---|---|
Beitrag zum Haushalt der Studierendenschaft | 10,00 € | 10,00 € |
Studierendenwerk | 75,00 € | 75,00 € |
Rückmeldegebühr | 3,50 € | 3,50 € |
Semesterticket | entfällt | 129,50 € |
Kulturticket | entfällt | 5,00 € |
= | ||
Summe | 88,50 € | 223,00 € |
Hinweis
Studierende, die nicht oder nicht den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung einzahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Abs. 7 LHG M-V führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.
Sind Sie noch nicht zurückgemeldet...
Gemäß § 21 Abs. 1 des LHG haben sich die Studierenden zu jedem Semester zum Weiterstudium anzumelden und die dabei fälligen Gebühren und Beiträge zu entrichten.
Die Frist für die Rückmeldung zum Wintersemester 2022/23 ist am 31.07.2022 abgelaufen.
Lt. Satzung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten an der Hochschule Wismar sind bei verspäteter Rückmeldung (Zahlungseingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Hochschule) Säumnisgebühren zu entrichten.
Standort Wismar:
Höhe des Semesterbeitrages: 88,50 €
Säumnisgebühr für eine verspätete Rückmeldung bis zum 31.08.2022: 5,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages bis 31.08.2022: 94,00 €
Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung ab 01.09.2022: 23,00 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages ab 01.09.2022: 117,00 €
Standort Warnemünde:
Höhe des Semesterbeitrages: 223,00 €
Säumnisgebühr für eine verspätete Rückmeldung bis zum 31.08.2022: 5,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages bis 31.08.2022: 228,50 €
Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung ab 01.09.2022: 23,00 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages ab 01.09.2022: 251,50 €
Studierende, die nicht den vollen Semesterbeitrag sowie die Säumnisgebühr für die verspätete Rückmeldung zahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Absatz 3 LHG führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.
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Montag und Donnerstag 10:00 bis 15:00
Dienstag und Mittwoch 10:30 bis 13:00
Freitag geschlossen
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