Studierende

Erasmus+ Studium Europa

Wir bieten regelmäßige Sprechstunden für Studierende an.

Erasmus+ Studierendenmobilität Auslandsstudium - internationale Erfahrungen sammeln

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethode. Ein oder zwei Semester im europäischen Ausland studiert zu haben, bedeutet außerdem einen Pluspunkt für den persönlichen Lebenslauf und für die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland und Europa.
Studierenden der Hochschule Wismar stehen an mehr als 40 Partnerhochschulen in ca. 25 europäischen Ländern Erasmus-Plätze für ein Auslandsstudium zur Verfügung. Am Erasmus+ Programm beteiligen sich ausnahmslos alle Fachbereiche.

 Erasmus-Studierende genießen folgende Vorteile

  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten durch einen Mobilitätszuschuss oder eine Mobilitätspauschale für die Dauer des Auslandsstudiums
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Aufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch) durch Heimatuniversität und Gasthochschule im Ausland
  • Akademische Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen durch Learning Agreement und ECTS-Punktesystem
  • Sonderzuschüsse für im Ausland alleinerziehende Studierende
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus-Studierendencharta geregelt.

Ansprechpartner

International Office

Frau Korinna Stubbe

Haus 1, Raum 118c
Telefon: +49 (0)3841 753 7240
E-Mail: korinna.stubbe@hs-wismar.de     

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Voraussetzungen für einen Erasmus+ Studienaufenthalt

1. Erasmus-Kooperationsvertrag

Es muss eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen der Hochschule Wismar und der Partnerhochschule in Ihrem entsprechenden Fach bestehen (keine Beliebigkeit in der Wahl einer Gasthochschule / des Faches an der Gasthochschule). Auch Aufenthaltsdauer (ein oder zwei Semester) und Studienniveau (BA/BSc oder MA/MSc ) sind Bestandteil bilateraler Vereinbarungen.

Sollte es zwischen Ihrer Wunschuniversität und Ihrem Bereich keinen Kooperationsvertrag geben, können Sie sich nicht über einen Vertrag eines anderen Bereichs bewerben an dem Sie nicht studieren.

Informationen zu den Austauschplätzen für 2022/23, evtl. auch noch 2023/24
Die EU-Kommission schreibt zum Beginn des akademischen Jahres 2022/23 vor, die Plattform „Erasmus without Paper“ als verpflichtendes Tool für den Abschluss von Erasmus+ Austauschverträgen (inter-institutional Agreements), die die Grundlage für jede Studierendenmobilität sind, zu nutzen.
Leider verläuft diese Einführung nicht störungsfrei und das Tool ist nicht flächendeckend funktionstüchtig. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass Sie für den Erasmus+ Platz ausgewählt werden unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines gültigen Erasmus+ Austauschvertrags mit der Partnerhochschule bis zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthalts.

2. Aufenthaltsdauer

Ein Erasmus-Studienaufenthalt soll mindestens 3 und maximal 12 Monate betragen, die ausnahmslos innerhalb eines Förderzeitraumes liegen müssen (1. Juni bis 30. September des Folgejahres). Der Mindestaufenthaltszeitraum von 3 Monaten darf nur unterschritten werden, wenn an einer Partnerhochschule Trimester oder Terms angeboten werden, die kürzer sind. 

Studierende können eine oder mehrere Mobilitätsphasen pro Studienzyklus absolvieren. Je Studienzyklus können insgesamt 12 Monate gefördert werden:

  • Bachelor: 12 Monate
  • Master: 12 Monate

Bei einstufigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom, Magister) kann die Mobilitätsphase der Studierenden insgesamt bis zu 24 Monate betragen, wobei maximal 12 Monate innerhalb eines Förderzeitraums absolviert werden können.

Beachten Sie bitte, dass bereits im Rahmen des LLP-Erasmus+ Programms absolvierte Mobilitätsphasen (Praktikum, Studium) auf den Höchstzeitraum von 12 Monaten/24 Monaten angerechnet werden.

3. Wer darf mit Erasmus+ im Ausland studieren?

Studierende, die an der Hochschule Wismar voll immatrikuliert sind und ein Fach studieren, das mit einem anerkannten akademischen Grad abgeschlossen wird.

Studierende können frühestens im zweiten Jahr eines Hochschulstudiums (Bachelor im 3. Fachsemester, Master im 2. Fachsemester) ein Erasmus-Auslandsstudium beginnen.

Der Studienaufenthalt im Ausland muss Bestandteil des Studienprogramms des Studierenden sein, das zu einem anerkannten akademischen Grad führt.
 

4. Studierende mit besonderen Bedürfnissen / geringeren Chancen

Studierende mit besonderen Bedürfnissen (Behinderung, mitreisendes Kind) können Sondermittel für ihren Erasmus+ Auslandsaufenthalt beim Erasmus-Team beantragen. Es empfiehlt sich, schon frühzeitig, mit dem Erasmus-Team Kontakt aufzunehmen, um sich ausführlich beraten zu lassen.

Kombination Studium-Praktikum

Studium und Praktikum können im Rahmen eines einzigen Auslandsstudienaufenthaltes (SMS - Studierendenmobilität Studium) miteinander kombiniert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der/die Studierende seinen/ihren Studienaufenthalt absolviert, der Praktikumszeitraum muss im Learning Agreement verankert sein,
  • das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander und werden im selben Förderjahr absolviert.

Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine SMS-Periode gewertet. Die Kombination der Teile ist beliebig wählbar. Eine Vorgabe für das zeitliche Verhältnis existiert nicht, abgesehen davon, dass die Höchstdauer von insgesamt 12 Monaten innerhalb eines Studienzyklus nicht überschritten werden darf.

Bewerbung

Bewerbung

Bewerbung

Der Weg zum Auslandsstudienplatz

1. Ausschreibung

Wo wird ausgeschrieben?

An der Hochschule Wismar erfolgt keine zentrale Ausschreibung aller Erasmus-Auslandsstudienplätze zu einem festen Termin. Sie bewerben sich direkt am International Office um einen Erasmus-Studienplatz.

Wann wird ausgeschrieben?

WS 2024 – Dezember 2023 bis März 2024

SS 2025 – Juni 2024 bis Mitte September 2024

2. Bewerbung

In den Ausschreibungen erfahren Sie, welche Unterlagen Sie mit der Bewerbung einreichen müssen, generell mindestens: Online-Bewerbung, Tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben, Leistungsnachweise über das bisherige Studium, Immatrikulationsbescheinigung; zusätzlich Nachweis über Sprachkenntnisse, ggfls. Referenz einer Professorin/Dozentin oder eines Professors/Dozenten.

Spezielle Fragen zum Bewerbungs- oder Auswahlverfahren, aber auch zu Ihrer Hochschulwahl oder Fragen der Anerkennungsmöglichkeit von im Ausland erbrachten Studienleistungen klären Sie bitte mit den Studiengangsleiter oder den Prüfungsausschüssen der Bereiche und Studiengänge.

Die Austauschplätze werden Studienfach-bezogen angeboten.

 

3. Auswahl

Die Auswahl der Erasmus-Studierenden erfolgt entweder durch die Partnerschaftsbeauftragten in dem Bereich oder durch das International Office. In den meisten Fällen ist es üblich, die Bewerberinnen und Bewerber in einem Auswahlgespräch über Motivation und Studienabsichten an der Partnerhochschule sowie den bisherigen Studienverlauf an der Hochschule Wismar zu befragen und danach – unter Berücksichtigung der Bewerbungsunterlagen – die Auswahl zu treffen. Um eine Vorstellung von den Sprachkenntnissen der Bewerberin/des Bewerbers zu erhalten, kann das Auswahlgespräch zumindest teilweise in der Sprache des Gastlandes stattfinden.

Es wird den Fächern empfohlen, für SMS folgende Auswahlkriterien anzuwenden und zu dokumentieren:

-Qualität des Motivationsschreibens

-Qualität des Studienvorhabens im Ausland

-Individuelle Studienleistungen

-Engagement am Fachbereich / soziales Engagement

-Sprachkompetenz

Der Katalog kann um zusätzliche Kriterien erweitert werden.

Zur Erreichung der Zielvorgaben des DAAD können Studierende mit Behinderungen oder mit mitreisenden Kindern besonders berücksichtigt werden.

4. Platz bekommen - wie geht es weiter?

Nach der Auswahl erfolgt Ihre Nominierung an der Partnerhochschule durch das International Office / Erasmus Koordinator. Mit der Nominierung wird die Partnerhochschule über die ausgewählten Studierenden und deren Austauschdaten (Fach, Studienniveau, Dauer und Zeitpunkt des Aufenthalts) informiert.

Achtung:

In der Regel kontaktiert die Partnerhochschule Sie per Mail, nachdem Ihr/e Erasmus-Koordinator / -Koordinatorin Sie nominiert hat. Informieren Sie sich trotzdem bereits vorher auf den Webseiten der Partnerhochschulen über deren Bewerbungsprozess, insbesondere über Bewerbungsfristen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, damit Sie dies auch pro-aktiv tun können, sollten Sie die E-Mail der Partnerhochschule nicht erhalten.

Bitte reagieren Sie rasch auf die von der Partnerhochschule gesendete Informationsmail, in der Sie beispielsweise zu einer Online-Anmeldung aufgefordert werden oder weitere Formulare für Unterkunft oder Sprachkurse ausfüllen müssen.

Wenn sie für die Bewerbung an der Partnerhochschule ein englischsprachiges Transcript of Records benötigen, können Sie sich dies über lsf.hs-wismar.de selbständig herunterladen.

 

Abgabe von Dokumenten

Abgabe von Dokumenten

Abgabe von Dokumenten / Mobilitätszuschuss

Alle Studierenden, die einen Erasmus-Studienaufenthalt im Ausland verbringen, müssen folgende Unterlagen/Dokumente beim International Office abgeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Annahme des Erasmus-Studienplatzes, unabhängig davon, ob ein Mobilitätszuschuss gezahlt wird oder nicht.

Vor dem Auslandsaufenthalt:

beim zentralen Erasmus-Team einzureichende Unterlagen

Termine/Fristen

Hinweise

Online Learning Agreement  (OLA)

(PDF per E-Mail)

Vor Beginn des Auslandsstudiums

Studierende müssen alle Unterschriften einholen (Studierende/r, Heimathochschule, Partnerhochschule). Nur vollständig ausgefüllte und vollständig unterschriebene LA's einreichen.

Grant Agreement / Zuschussvereinbarung (unterzeichnete Papierversion im Original)

die Zuschussvereinbarungen werden Ihnen so bald wie möglich per E-Mail zugeschickt

OLS-Sprachtest (online)

Vor dem Aufenthalt, unmittelbar nach Erhalt einer automatischen Aufforderung per E-Mail (ab Juli)

Abzulegen in der Sprache, in der studiert wird (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch). Aufforderung erfolgt durch das OnlineLanguageSupport-Tool.

Während des Auslandsaufenthalts:

beim zentralen Erasmus-Team einzureichende Unterlagen

Termine/Fristen

Hinweise

Online Learning Agreement "OLA

(PDF-Datei per Mail) bei Änderung der Kurse

innerhalb von 4 Wochen nach Studienbeginn an der Partnerhochschule

Studierende müssen alle Unterschriften einholen (Studierende/r, Heimathochschule, Partnerhochschule). Nur vollständig ausgefüllte und vollständig unterschriebene LA's einreichen.

Ggf. Antrag auf Verlängerung des Auslandsstudiums stellen

formloser Antrag der/des Studierenden spätestens 1 Monat vor dem ursprünglich geplanten Studienende an der Partnerhochschule

Formlose schriftliche Zustimmungen vom Erasmus-Koordinator/-in und der Partnerhochschule einreichen. Verlängerung nur vom WiSe auf SoSe möglich.

Bescheinigung über Ihren tatsächlichen Studienzeitraum (Confirmation) von der Partnerhochschule vor Ort ausstellen lassen

Ausstellung frühestens 1 Woche vor Ihrem letzten tatsächlichen Prüfungs-/Studientag vor Ort an der Partnerhochschule

Angabe Ihres ersten und Ihres letzten Studientags inkl. Orientierungstage und Prüfungen Tag genau. Original per Post ans Erasmus-Team senden oder E-Mail der Gasthochschule vollständig weiterleiten inkl. Anhang.

 Nach dem Auslandsaufenthalt:

Beim zentralen Erasmus-Team einzureichende Unterlagen

Termine/Fristen

Hinweise

Bescheinigung über Ihren tatsächlichen Studienzeitraum / Confirmation of Stay (Original in Papierform oder E-Mail von der Partnerhochschule inkl. Anhang)

Unmittelbar bei Beendigung des Auslandsstudiums, maximal 4 Wochen danach

Original in Papierform mit Originalunterschrift und Stempel der Gasthochschule oder E-Mail der Gasthochschule vollständig weiterleiten inkl. Anhang.
Bescheinigungen, die zu früh ausgestellt wurden oder kein Ausstellungsdatum aufweisen, werden nicht akzeptiert.

Ausformulierter Erfahrungsbericht

Unmittelbar bei Beendigung des Auslandsstudiums, maximal 4 Wochen danach

PDF-Datei über ein Online-Formular im Outgoing-Portal hochladen. Siehe Hinweise zum Erstellen des Berichts sowie zum Hochladen.

EU-Survey/Teilnehmerbericht (online)

Nach dem Aufenthalt, unmittelbar nach Erhalt einer automatischen Aufforderung per E-Mail

Der Bericht ist online auszufüllen und einzureichen.

Transcript of Records (Ausdruck/Kopie in Papierform oder PDF per E-Mail)

Unmittelbar nach Ausstellung von der Gasthochschule (kann nachgereicht werden).

Wenn das Transcript direkt von der Gasthochschule an das Erasmus-Team geschickt wird, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Hinweis:

Wenn zu den genannten Terminen weder die geforderten Unterlagen noch eine Rückmeldung vorliegen, werden Sie von der Auszahlung weiterer Raten ausgeschlossen und müssen den gesamten bereits gezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen. Laut Erasmus+ Bestimmungen dürfen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten.

Mobilitätszuschuss - Fördersätze

Mobilitätszuschuss - Fördersätze

Erasmus+ Mobilitätszuschuss

Mit einem Studienaufenthalt im Ausland sind gegenüber den Lebenshaltungskosten an der Heimathochschule gewöhnlich Mehrkosten verbunden. Einen Teil dieser Mehrkosten soll der Erasmus-Mobilitätszuschuss auffangen.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern.

Die Europäische Kommission teilt die Programmländer in drei Gruppen ein. Die Nationale Agentur für Erasmus in Deutschland (DAAD) legt die monatliche finanzielle Förderung für die drei Gruppen fest.

Die finanzielle Förderung besteht mindestens aus der Förderrate je Land. Zusätzlich sind Aufstockungsbeträge für Geringere Chancen und Nachhaltiges Reisen möglich.

Gruppe

Programmländer

2022/23, 2023/24

Gruppe 1

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg,
Norwegen, Schweden

600 Euro/Monat
(20 Euro/Tag)

Gruppe 2

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande,
Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

540 Euro/Monat
(18 Euro/ Tag)

Gruppe 3

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen,
Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei,
Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

490 Euro/Monat
(16,33Euro/Tag)

Der Erasmus+ Förderzeitraum wird von uns vor Beginn des Auslandsstudiums ermittelt und entspricht der Studiendauer an der Gasthochschule. Die regulären Semesterdaten werden für Startdatum und Enddatum herangezogen.

  • Einführungs-/Begrüßungstage
  • Vorlesungszeitraum
  • regulärer Prüfungszeitraum
  • ggf. Zeitraum für Wiederholungsprüfungen, sofern diese nicht nach den Semesterferien stattfinden

Der Erasmus+ Förderzeitraum kann sich aus einem Teil mit finanziellem Zuschuss und einem Teil ohne finanziellen Zuschuss (Zero-Grant-Förderung) zusammensetzen in Abhängigkeit der zur Verfügung stehen finanziellen Mittel.

Aufstockung Geringere Chancen

Studierende mit Geringeren Chancen können zusätzlich zur Förderrate je Land eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro (8,33 Euro/Tag) erhalten.

Zu Studierenden mit Geringeren Chancen zählen

  • Studierende mit Kind/ern,
  • Studierende mit Behinderung (ab GdB 20),
  • Studierende mit chronischer Erkrankung,
  • Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile oder Bezugspersonen haben keinen Abschluss einer Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie, Auf der Webseite der Stiftung Akkreditierungsrat kann geprüft werden, ob ein Abschluss als akademischer Studienabschluss gilt.),
  • erwerbstätige Studierende (mind. 6 Monate fortlaufend beschäftigt vor Beginn des Auslandsaufenthalts, monatliches Nettogehalt über 450€ und unter 850€, Tätigkeit pausiert im Ausland bzw. ist beendet > Verdienstausfall).

Sollten mehrere Zielgruppenmerkmale zutreffen (beispielweise Erstakademiker/in und erwerbstätige/r Studierende/r): der Aufstockungsbetrag kann nur für ein Zielgruppenmerkmal gezahlt werden, ist also nicht kombinierbar.

Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kind/ern können Realkosten geltend machen.

Aufstockungsbetrag Nachhaltiges Reisen (Green Travel)

Für die Nutzung von nachhaltigen, emissionsarmen Transportmitteln für den Hauptteil der Anreise ins/Abreise aus dem Ausland (Zug, Bus, Fahrgemeinschaften, Fahrrad) kann zusätzlich zur Förderrate je Land eine einmalige Pauschale in Höhe von 50 Euro gezahlt werden.

Außerdem können Erasmus+ Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, bis zu 4 zusätzliche Reisetage im Rahmen der individuellen Unterstützung Fördermittel erhalten (Förderrate je Land).

Erasmus+ Teilnehmende müssen ihre Förderfähigkeit durch belegende Dokumente nachweisen können. Sie müssen im Besitz folgender Nachweise sein:

  • Nachhaltiges Reisen/Green Travel: Reiseunterlagen (Fahrscheine, Bordkarten, Buchungsbestätigungen etc.)
  • Kind/er: Geburtsurkunde/n sowie Reiseunterlagen Kind/er
  • Behinderung/GdB: Schwerbehindertenausweis, Bescheid Landessozialamt
  • Chronische Erkrankung: ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
  • Erstakademiker*in: formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, ehrenwörtliche Erklärung der Eltern
  • Erwerbstätigkeit: Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen

Zahlungsmodalitäten

Grundlage für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses ist das vom International Office auszustellende Grant Agreement (Fördervereinbarung) im Original. Alle Erasmus-Studierenden bekommen dieses individuell per E-Mail zugestellt und erhalten darin Informationen über die Zahlungsmodalitäten des Mobilitätszuschusses sowie über die damit verbundenen Pflichten.

Die Auszahlung des Zuschusses durch das International Office erfolgt im Allgemeinen in zwei Raten. Die Erasmus+ Studierenden erhalten vor bzw. innerhalb der ersten Wochen des Auslandsstudiums etwa 80% des voraussichtlichen, nach Ländergruppen gestaffelten Gesamtzuschusses als erste Rate.
Die Restsumme wird erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen (Learning Agreement, Erasmus+ Confirmation of Stay, Immatrikulationsbescheinigungen, EU-Survey, Trancscript of Records) ausgezahlt. 

BAföG

BAföG-berechtigte Studierende müssen für den Erasmus-Aufenthalt an der Partnerhochschule einen Antrag auf Auslands-BAföG beim für das Gastland zuständigen BAföG-Amt stellen. Die Antragstellung sollte wegen relativ langer Bearbeitungszeiten frühzeitig erfolgen.

Vorbereitung des ERASMUS-Aufenthaltes

Vorbereitung des ERASMUS-Aufenthaltes

Vorbereitung des ERASMUS-Studienaufenthalts

Bitte bereiten Sie sich auch jenseits der administrativen Prozesse gut auf den Auslandsaufenthalt vor.

Zu einigen wichtigen Themen bieten wir Ihnen hier Informationen:

Transcript of Records:

Sollten Sie für die Bewerbung an der Partnerhochschule ein englischsprachiges Transcript of Records (Leistungsübersicht) benötigen, finden Sie hier Informationen, wie Sie dieses beantragen können: 

Wo bekomme ich ein englisches Transcript of Records?

Sprache:

Semestersprachkurse im Sprachenzentrum der Hochschule Wismar

Interkulturelles & Praktisches:

Publikation des Deutschen Studentenwerks mit Fallbeispielen und interkultureller Einschätzung: „Eine Frage der Perspektive. Critical Incidents aus studentenwerken und Hochschulverwaltung“ (PDF).

Praktische Informationen zur Planung eines Auslandsaufenthalts vom DAAD: https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/praktische-informationen/de/

Wohnen:

Illustrierte Wohnheimwörterbücher

Die Servicestelle Interkulturelle Kompetenz des Deutschen Studentenwerks und das Studierendenwerk Bielefeld haben verschiedene illustrierte Wohnheimwörterbücher publiziert. Illustrationen und Vokabeln in acht Sprachen helfen: Von Abflusssieb über Schadensmeldung, von Backofenleuchte bis Wäschetrocknerchip. Elf Kapitel widmen sich Themen wie Ankunft, Wohnungseinrichtung, Rechte und Pflichten als Mitbewohner, Küchentechnik, Energie sparen und Zusammenleben. Die Broschüren stehen hier als PDF-Versionen zur Verfügung.

Wohnheimwörterbuch: Deutsch-Französisch-Spanisch

Wohnheimwörterbuch: Deutsch-Französisch-Arabisch
Wohnheimwörterbuch: Deutsch-Englisch-Chinesisch
Wohnheimwörterbuch: Deutsch-Polnisch-Russisch

Broschüren des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland:

„Umzug ins EU-Ausland, Verträge kündigen oder behalten?“ (pdf)
„Mieten in Frankreich“ (pdf)
„Studieren in Frankreich“ (pdf)

Auch wichtig:

Hinweise zu Versicherungen

Rückmeldung an der Hochschule Wismar

Sie müssen sich an der Hochschule Wismar zu jedem Semester, das Sie im Ausland verbringen werden, zurückmelden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben.

Beurlaubung und Semestergebühren:

Erasmus-Studierende sind nicht verpflichtet, ein Urlaubssemester zu beantragen. Dennoch wird es häufig in Anspruch genommen, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt wird und somit keine Studienzeit „verloren“ geht. Die Beurlaubung beantragen Sie im Servicepoint / Dezernat II, einen entsprechenden Nachweis über Ihr Auslandsstudium erhalten Sie im International Office.

Mehr Informationen zum Urlaubssemester finden Sie hier: https://www.hs-wismar.de/studium/im-studium/studienorganisation/beurlaubung/

Hinweis für internationale reguläre Studierende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben und an der Hochschule Wismar mit einem Visum / einer befristeten Aufenthaltserlaubnis studieren:

Wenn Sie einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt außerhalb Deutschlands antreten und Deutschland für über 6 Monate verlassen, müssen Sie dies umgehend und vor Antritt Ihrer Mobilität dem Landesamt für Einwanderung (LEA) melden.

Bitte fordern Sie bei uns eine Bescheinigung über den geplanten Auslandsaufenthalt an und reichen Sie diese mit der Bitte um Genehmigung beim LEA ein.

Anderenfalls droht ein Verlust Ihres Visums / Ihres Aufenthaltsstatus in Deutschland nach der Rückkehr vom Auslandsaufenthalt!

Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen innerhalb des Erasmus+ Programms

Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen innerhalb des Erasmus+ Programms

Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

Ein wichtiges Ziel Ihres Erasmus+ Studienaufenthalts im Ausland ist die Anerkennung der zuvor im Learning Agreement festgelegten und an der Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen.

Bitte wenden Sie sich zwecks Anerkennung zeitnah nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland bzw. nach dem Erhalt des Transcript of Records der Partnerhochschule an die für Sie zuständige Stelle innerhalb der Hochschule Wismar.

Dafür gilt folgendes Verfahren:

  1. Möchte der Studierende sich die an der Partneruniversität im Ausland erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen, stellt er / sie nach Rückkehr einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss und reicht als Nachweis das Dokument „Transcript of Records“ der Partnerhochschule ein.
  2. Der Antrag auf Anrechnung der Studienleistungen wird durch den Prüfungsausschuss bearbeitet. Am Ende des Prozesses dokumentieren die Prüfungsbüros die anerkannten Leistungen nach ihrem bisherigen System und / oder durch die Erstellung eines Anerkennungsbescheids, der den Mindestvorgaben der EU-Kommission (s. Learning Agreement im Anhang, S. 6, Tabelle F) entspricht, bzw. direkt in Tabelle F.

Informationen des DAAD zum Thema Anerkennung finden Sie hier.