Diversity & Inklusion

Als Kernanliegen der EU gehören Diversität und Inklusion auch im Erasmus+ Programm 2021 - 2027 zu den zentralen Leitthemen. Allen Zielgruppen soll ein möglichst gleichberechtigter Zugang zum Erasmus Programm ermöglicht werden. Verschiedene Instrumente wurden entwickelt, um dies zu erreichen:

  • Sonderförderung & "Fewer Opportunites" Zuschuss

Der fewer opportunities Zuschuss im Rahmen der Studierendenmobilität umfasst 250€ pro Fördermonat, die zusätzlich zum Mobilitätszuschuss ausgezahlt werden. Zur Zielgruppe gehören:

  • Programmteilnehmer:innen mit einer Behinderung ab GdB 20 oder mit chronischer Erkrankung,
  • Programmteilnehmer:innen, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen.
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus,
  • erwerbstätige Studierende.

Weitere Informationen zum fewer opportunity Zuschuss in den einzelnen Förderlinien der Studierendenmobilität:

Sonderförderung Fewer opportunities Erasmus+ Praktikum

Sonderförderung (top ups)

Im Fokus der neuen Erasmus+ Programmgeneration 2021-27 steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. 

Desweiteren sind die Leitthemen soziale Teilhabe und Diversität zentrale Kernpunkte der neuen Programmgeneration. Mit einer Vielzahl an Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen will das Programm einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit leisten. 

Green Travel

Top-Up für Erstakademiker*innen

Studierende mit einer chronischen Krankheit

Studierende mit einem Grad der Behinderung

Studierende mit Kind

Erwerbstätige Studierende

Sonderförderung Fewer opportunities Erasmus+ Studium

Aufstockung Geringere Chancen

Studierende mit Geringeren Chancen können zusätzlich zur Förderrate je Land eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro (8,33 Euro/Tag) erhalten.

Zu Studierenden mit Geringeren Chancen zählen

  • Studierende mit Kind/ern,
  • Studierende mit Behinderung (ab GdB 20),
  • Studierende mit chronischer Erkrankung,
  • Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile oder Bezugspersonen haben keinen Abschluss einer Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie, Auf der Webseite der Stiftung Akkreditierungsrat kann geprüft werden, ob ein Abschluss als akademischer Studienabschluss gilt.),
  • erwerbstätige Studierende (mind. 6 Monate fortlaufend beschäftigt vor Beginn des Auslandsaufenthalts, monatliches Nettogehalt über 450€ und unter 850€, Tätigkeit pausiert im Ausland bzw. ist beendet > Verdienstausfall).

Sollten mehrere Zielgruppenmerkmale zutreffen (beispielweise Erstakademiker/in und erwerbstätige/r Studierende/r): der Aufstockungsbetrag kann nur für ein Zielgruppenmerkmal gezahlt werden, ist also nicht kombinierbar.

Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kind/ern können Realkosten geltend machen.

Im Rahmen der Personalmobilität ist ein Antrag auf Sonderförderung möglich:

Sonderförderung Erasmus+ Personal- und Lehraufenthalte

Welche Sonderförderung kann ich beantragen?

Im Rahmen des Erasmus+ können Sonderfördermittel gezahlt werden. Dies betrifft Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %. Ein Antrag auf Sonderförderung muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität gestellt werden, weswegen wir Sie bitten, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, falls Sondermittel beantragt werden sollen.

  • Flexibilisierung der Mobilitätsformate für Studierende

Damit vermehrt auch Studierende am Erasmus+ Programm teilnehmen können, die einen längeren Auslandsaufenthalt nicht realisieren können, werden flexiblere Mobilitätsoptionen ermöglicht:

- die Mindestaufenthaltsdauer der Studienaufenthalte beträgt nun zwei Monate (vorher drei Monate):
siehe Erasmus+ Studienaufenthalte

- Studierenden stehen auch "blended" Mobilitätsformate (Kombination aus kurzem Auslandsaufenthalt und virtuellem Austausch) offen:
siehe Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIP)

- Studierenden, die keine langfristigen Auslandsaufenthalte durchführen können, stehen nun auch short-term Mobilitäten offen, bspw. im Rahmen von Erasmus+ Blended Intensive Programmes und Erasmus+ Blended Kurzzeitpraktika.  Interessant sind diese Optionen vor allem für Studierende mit geringeren Chancen (siehe oben "Fewer Opportunities" Zuschuss).

  • Beratungsangebote der Hochschule Wismar

Die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Thema Diversity für Studierende und Mitarbeiter:innen der Hochschule Wismar finden SIe hier: https://www.hs-wismar.de/hochschule/einrichtungen/inklusion-barrierefreiheit/

Studium mit Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankungen

(https://www.hs-wismar.de/studium/beratung-und-information/studium-mit-behinderungen-oder-chronischen-erkrankungen/ )