INNERHALB EUROPAS   Erasmus+ Lehraufenthalte in Europa (STA)

Das Erasmus+ Programm der Europäischen Kommission bietet Lehrenden der Hochschule Wismar die Chance, relativ einfach für einen kurzen Zeitraum an einer Partnerhochschule im europäischen Ausland zu unterrichten. Damit ergibt sich die Möglichkeit, Lehrerfahrung zu sammeln und neue Lehrmethoden kennen zu lernen.

Auf dieser Seite haben wir Ihnen die Informationen zum aktuellen Erasmus Programm zusammengestellt.

1. Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit ich eine Lehrmobilität an einer Partnerhochschule durchführen kann?

Dem Erasmus-Team muss ein Inter-Institutional Agreement mit der entsprechenden Partnerhochschule vorliegen, in dem ein Lehraufenthalt vereinbart ist. Erasmus-Agreements können nur mit Partnerhochschulen geschlossen werden, die eine gültige ECHE (Erasmus-Charta for Higher Education) besitzen.

Einen Überblick über bestehende Agreements finden Sie in unserer Partnerschaftsdatenbank.

Die Mindestdauer für den Lehraufenthalt beträgt 2 Tage, die Höchstdauer 2 Monate (60 Tage).

Es sind während des Aufenthalts mindestens 8 Lehrstunden pro voller Aufenthaltswoche zu leisten. Alle angebrochenen Wochen werden mit 1,6 Stunden pro Tag berechnet. Bei Aufenthalten unter einer Woche gilt ebenfalls ein Minimum von 8 Lehrstunden.

Beispiel 1: 3 Tage Aufenthalt - 8 Lehrstunden

Beispiel 2: 7 Tage Aufenthalt - 8 Lehrstunden

Beispiel 3: 10 Tage Aufenthalt - 13 (8 Lehrstunden für die ersten 7 Tage, 4,8 Lehrstunden für Tag 8 -10)

Beispiel 4: 14 Tage Aufenthalt - 16 Lehrstunden (da es sich um zwei volle Wochen handelt).

Die Förderleistung beginnt mit dem ersten Tag, der laut Vereinbarung der erste mit Anwesenheitspflicht an der Gasthochschule ist und von der Gasthochschule bestätigt wird. Zusätzliche Förderung kann für einen An- und Abreisetag gewährt werden.

Bei Erasmus+ Lehraufenthalten können Personen gefördert werden, die mit der Hochschule Wismar in einem vertraglichen Verhältnis stehen, inkl. emeritierte und pensionierte Professorinnen und Professoren sowie Lehrbeauftragte.

2. Kann ich als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in auch einen Aufenthalt zur Fort- und Weiterbildung wahrnehmen?

Auch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen können einen Aufenthalt zur Fort- und Weiterbildung wahrnehmen, bspw. durch die Teilnahme an Sprachkursen oder Staff Training Weeks, die sich an Lehrende richten.

Auch ein individuell vereinbartes Training an einem Institut der Partnereinrichtung kann förderfähig sein, wenn es sich inhaltlich tatsächlich um eine Fort- und Weiterbildung handelt.

Ausdrücklich nicht förderfähig gemäß EU-Richtlinien sind Forschungsaufenthalte und Konferenzteilnahmen.

Weitere Informationen zu Erasmus+ Aufenthalten zur Fort- und Weiterbildung finden Sie auf dieser Webseite.

3. In welchen europäischen Ländern kann ich einen Erasmus+ Aufenthalt durchführen?

Das Erasmus+ Programm Europa ermöglicht Aufenthalte in 34 Ländern - neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stehen Mittel für Aufenthalte in folgenden Ländern außerhalb der EU zur Verfügung: Island, Lichtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei.

Bitte beachten Sie, dass Aufenthalte nach Großbritannien nicht mehr gefördert werden können und auch die Schweiz nicht am Erasmus+ Programm teilnimmt. Aufenthalte von FU-Mitarbeiter/innen an Hochschulen in der Schweiz werden u.U. direkt von den Partnern finanziert - sprechen Sie dazu bitte Ihre Kontaktpersonen an.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Länder des Erasmus+ Europa Programms.

4. Wie beantrage ich Erasmus+ Fördermittel für mein Vorhaben?

Erasmus+ Reisen ins europäische Ausland können fortlaufend beantragt werden. Die Vergabe der Förderung ist an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden.

Wenn Sie eine Erasmus+ Förderung beantragen möchten, reichen Sie bitte mindestens drei Monate vor dem geplanten Reisedatum folgende Unterlagen im International Office

  • Betreuungszusage einer Einrichtung/ eines Professors der Partnereinrichtung (Brief mit Briefkopf oder Email mit Signatur)
  • Mobilitätsvereinbarung (mit zwei erforderlichen Unterschriften*)
  • Lebenslauf mit Privatadresse
  • Dienstreiseantrag + unterzeichnete Erklärung zu den geplanten Reisetagen
  • Privatadresse
  • Kontoverbindung (Bank, IBAN, BIC)

* für die entsendende Einrichtung unterzeichnet der/die Erasmus+ Koordinatorin

Mit der Zusendung der Unterlagen nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Informationen der Bewerbung unter Berücksichtigung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes durch die Hochschule Wismar und unter Berücksichtigung der Privacy notice der Europäischen Kommission [https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/privacy-statement] elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

5. Wie hoch ist die Erasmus+ Förderung für mein Gastland?

Grundsätzlich gilt, dass eine parallele Förderung gleichartiger Kosten durch andere EU-Programme ausgeschlossen ist.

Die Gesamtförderung setzt sich aus Stückkosten für die Reise und den Aufenthalt zusammen. Mögliche Überschüsse verbleiben beim Zuwendungsempfänger und sind gegebenenfalls steuerpflichtig.

Reisekosten

Für Aufenthalte wird es bei der Nutzung nachhaltiger Transportmittel eine zusätzliche finanzielle Unterstützung geben. Umweltfreundliches Reisen mit nachhaltigen, emissionsarmen Transportmitteln wie Bus, Bahn und Fahrgemeinschaften wird im Erasmus+ Programm in Form des green travel Zuschusses gefördert. Reisen mit dem Schiff können nicht als nachhaltig angesehen werden. Sofern mindestens 50% der Mobilität mit nachhaltigen Transportmitteln bestritten wird, erfüllt die Fahrt die Kriterien für den Zuschuss für green travel.

Distanz                                                                                       Wie viel bei Standardreise?                 Wie viel für nachhaltiges Reisen?

Einfache Entfernung                                                                   Betrag (Hin- und Rückfahrt)                    Betrag (Hin- und Rückfahrt)

(gemäß Distanzrechner der EU KOM)                         

10 und 99 KM                                                                                23 EUR                                                   -

100 und 499 KM                                                                          180 EUR                                                 210 EUR

500 und 1999 KM                                                                        275 EUR                                                 320 EUR

2000 und 2999 KM                                                                      360 EUR                                                 410 EUR

3000 und 3999 KM                                                                      530 EUR                                                 610 EUR

4000 und 7999 KM                                                                      820 EUR                                                    -

8000 KM oder mehr                                                                   1500 EUR                                                    -

 Zusätzliche Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung

Fördertage bei Standardreisen

Hochschulbeschäftigte, die eine Erasmus+ Mobilität wahrnehmen, können für die An-/Abreise an den Gastort bis zu 2 Reisetage in Anspruch nehmen. Diese werden als individuelle Unterstützung als Tagesraten zum Mobilitätszeitraum (Zeitraum der aktiven Teilnahme am Programm der Gastinstitution) hinzugezählt und werden zusätzlich zum Reisekostenzuschuss ausbezahlt. Um 2 Reisetage geltend zu machen, müssen Sie spätestens am Tag vor Beginn der Mobilität am Gastort ankommen und können frühestens am Tag nach Abschluss der Mobilität vom Gastort abreisen.

Fördertage bei nachhaltigem Reisen

Hochschulbeschäftigte, die sich für nachhaltiges Reisen entscheiden, erhalten, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für die Hin- und Rückfahrt. Somit können sie maximal sechs zusätzliche Tage individueller Unterstützung für Reisen in Anspruch nehmen: zwei für Standardreisen plus vier für Green Travel. Beachten Sie dabei jedoch, dass der Bedarf an zusätzlichen Reisetagen von Ihnen begründet werden muss. Hierfür reichen Sie uns während der Vorbereitung Ihres Aufenthalts Ihre Transportnachweise ein.

Berechnung der Aufenthaltskosten bitte entnehmen Siehier.

Die Beträge des Mobilitätszuschusses berechnen sich auf Tagesbasis. Förderbar sind Tage, an denen eine durch die Gasthochschule bestätigte Mobilität stattfand.

Die Angaben der Dauer des Aufenthaltes schließen die Tage für die An-/Abreise aus, es sei denn an diesen bestand ebenfalls eine von der Gasthochschule bestätigte Anwesenheit.

 

6. Welche Sonderförderung kann ich beantragen?

Im Rahmen des Erasmus+ können Sonderfördermittel gezahlt werden. Dies betrifft für das STA-Mobilitätsprogramm in bestimmten Fällen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %. Ein Antrag auf Sonderförderung muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität gestellt werden, weswegen wir Sie bitten, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, falls Sondermittel beantragt werden sollen.

7. Nach welchen Förderprioritäten erfolgt die Auswahl der Geförderten?

Förderungen sollten im Regelfall für den Zeitraum von einer Woche, in begründeten Fällen bis zu 2 Wochen beantragt werden.

Generell wird Mobilitätsmaßnahmen Vorrang eingeräumt, die der Stärkung und dem Ausbau der Verbindungen zwischen Fachbereichen, der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte oder der Verbesserung der Erasmus-Studierendenaustauschquoten dienen.

Im Besonderen gelten folgende Förderprioritäten:

Förderungen werden prioritär an Personen vergeben, die noch keinen Erasmus+ Lehraufenthalt durchgeführt haben.

Zweite Priorität haben Aufenthalte, die zum ersten Mal an einer Partnerinstitution stattfinden.

Dritte Priorität haben Aufenthalte von Dozierenden, die im Vorjahr bereits eine Förderung erhalten haben, aber an eine andere Institution gereist sind.

 

Darüber hinaus werden Personen gefördert, die einen Lehraufenthalt an der gleichen Institution wie im Vorjahr durchführen möchten.

8. Wie bin ich versichert? Welche Versicherung sollte ich zusätzlich abschließen?

Beschäftigte der Hochschule Wismar sind kostenlos bei der Unfallkasse MV unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch bei genehmigten Dienstreisen, jedoch auch auf Dienstreisen nur während des Dienstgeschäfts.

Da der Mobilitätszuschussgeber (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn oder die Hochschule Wismar) nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem Erasmus-Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandslehraufenthaltes folgende Versicherungen abzuschließen:

- ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland),

- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht),

- Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit),

- Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

Für alle Teilnehmende am Erasmus+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Adresse www.daad.de/versicherung.

9. Welche Verpflichtung haben Geförderte?
  • Die Bereitschaft, die Hochschule Wismar an der Partneruniversität zu repräsentieren
  • Das Verfassen eines kurzen, multiple-choice Berichts an die Europäische Kommission über deren Portal (Link wird am Ende des Aufenthalts automatisch per Email verschickt).
  • Kurzer Erfahrungsbericht für die Abteilung Internationales Büro über den Aufenthalt