WELTWEIT   Erasmus+ Lehrmobilitäten ins außereuropäische Ausland

In Ergänzung zur Mobilität von Studierenden und Verwaltungsangestellten bietet das Programm Erasmus+ mit Partnerländern der Europäischen Kommission auch Dozierenden der Hochschule Wismar die Möglichkeit, an ausgewählten Partnerhochschulen Auslandsaufenthalte durchzuführen.

 

1. Welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit ich einen Lehraufenthalt im außereuropäischen Ausland durchführen kann?

Um als Beschäftigte der Hochschule Wismar eine Erasmus+ Lehrmobilität an einer außereuropäischen Universität durchführen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Zunächst muss eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen der Hochschule Wismar und der Partnerhochschule bestehen, an der Sie Ihren Austausch durchführen möchten.

Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Idealerweise sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Es sind während des Aufenthalts mindestens 8 Lehrstunden pro Aufenthaltswoche zu leisten. Die Förderleistung beginnt mit dem ersten Tag, der laut Vereinbarung der erste mit Anwesenheitspflicht an der Gasthochschule ist und von der Gasthochschule bestätigt wird.

2. Kann ich als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in auch einen Aufenthalt zur Fort- und Weiterbildung wahrnehmen?

Auch Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen können einen Aufenthalt zur Fort- und Weiterbildung wahrnehmen, bspw. durch die Teilnahme an Sprachkursen oder Staff Training Weeks, die sich an Lehrende richten.

Auch ein individuell vereinbartes Training an einem Institut der Partnereinrichtung kann förderfähig sein, wenn es sich inhaltlich tatsächlich um eine Fort- und Weiterbildung handelt.

Ausdrücklich nicht förderfähig gemäß EU-Richtlinien sind Forschungsaufenthalte sowie Konferenzteilnahmen.

Weitere Informationen zu Erasmus+ Aufenthalten zur Fort- und Weiterbildung finden Sie auf dieser Webseite.

3. Wie hoch ist die Erasmus+ Förderung für mein Gastland?

Berechnung der Förderbeträge für Erasmus+ Lehraufenthalte (STA) und Trainingsaufenthalte (STT)

Generell gilt, dass eine parallele Förderung gleichartiger Kosten durch andere EU-Programme ausgeschlossen ist.

Die Gesamtförderung setzt sich aus Stückkosten für die Reise und den Aufenthalt zusammen. Mögliche Überschüsse verbleiben beim Zuwendungsempfänger und sind gegebenenfalls steuerpflichtig.

Hochschulbeschäftigte erhalten einen Mobilitätszuschuss von 180 Euro am Tag für die Mobilitätstage 1 bis 14 und 126 Euro für Mobilitätstage ab Tag 15.

Berechnung der Fahrtkosten

einfache Entfernung (gemäß Distanzrechner der EU KOM)                   Betrag (Hin- und Rückfahrt)

10 - 99 km                                                                                                20 €

100 - 499 km                                                                                           180 €

500 - 1.999 km                                                                                         275 €

2.000 - 2.999 km                                                                                      360 €

3.000 - 3.999 km                                                                                      530 €

4.000 - 7.999 km                                                                                      820 €

> 8.000 km                                                                                               1.500€

Die berechnete Distanz entspricht der einfachen Entfernung. Der aus der Tabelle mit dieser Distanz ermittelte Betrag bezieht sich auf die gesamte Fahrt (Hin- und Rückfahrt).

4. Welche Sonderförderung kann ich beantragen?

Im Rahmen des Erasmus+ können Sonderfördermittel gezahlt werden. Dies betrifft Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %. Ein Antrag auf Sonderförderung muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität gestellt werden, weswegen wir Sie bitten, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, falls Sondermittel beantragt werden sollen.

5. Nach welchen Förderprioritäten erfolgt die Auswahl der Geförderten?

Generell wird Mobilitätsmaßnahmen Vorrang eingeräumt, die der Stärkung und dem Ausbau der Verbindungen zwischen Fakultäten/Bereichen sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen.

Bewerbungen mehrerer Personen aus einer Fakultät/Bereich für einen Aufenthalt an der gleichen Gasteinrichtung müssen gesondert begründet werden.

6. Wie bin ich versichert? Welche Versicherung sollte ich zusätzlich abschließen?

6. Wie bin ich versichert? Welche Versicherung sollte ich zusätzlich abschließen?

Beschäftigte der Hochschule Wismar sind kostenlos bei der Unfallkasse MV unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch bei genehmigten Dienstreisen, jedoch auch auf Dienstreisen nur während des Dienstgeschäfts.

Da der Mobilitätszuschussgeber (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn oder die Hochschule Wismar) nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem Erasmus-Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandslehraufenthaltes folgende Versicherungen abzuschließen:

- ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland),

- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht),

- Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit),

- Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

Für alle Teilnehmende am Erasmus+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Adresse www.daad.de/versicherung.

7. Welche Verpflichtung haben Geförderte?

7. Welche Verpflichtung haben Geförderte?

  • Die Bereitschaft, die Hochschule Wismar an der Partneruniversität zu repräsentieren
  • Das Verfassen eines kurzen, multiple-choice Berichts an die Europäische Kommission über deren Portal (Link wird am Ende des Aufenthalts automatisch per Email verschickt).
  • Kurzer Erfahrungsbericht für die Abteilung Internationales Büro über den Aufenthalt
8. Sicherheitshinweis

Geförderte sollten sich zur aktuellen Sicherheitslage im jeweiligen Aufenthaltsland auf dem Laufenden halten: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes können länderspezifisch als E-Mail-Newsletter abonniert werden und/oder die entsprechende App installieren.

In jedem Fall sollten sich Geförderte in die Krisenvorsorgeliste für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger des Auswärtigen Amtes eintragen. Die Registrierung liegt in der individuellen Verantwortung des Reisenden. Hierüber versendet die deutsche Auslandsvertretung im Bedarfsfall Sicherheitshinweise.

Weiterhin empfiehlt es sich, dass Reisende sich vor Reiseantritt über eventuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amts informieren.