Personalrat

Der Personalrat wird in einem regelmäßigem Turnus von 4 Jahren gewählt.

Grundlage seiner Arbeit bildet u.a. das Personalvertretungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (siehe weiter unten).

Seine Mitglieder stehen nicht nur allen Hochschulangehörigen als Ansprechpartner beratend zur Verfügung, sie vertreten auch deren Interessen gegenüber der Hochschulleitung

Gesamtpersonalrat (GPR)

Vorsitzende

  • Regina Krause

Mitglieder

  • Birge Schmidt (Vorstand)
  • Cornelia Jantzen
  • Mandy Brüning
Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten (NPR)

Vorsitzender

  • Uwe Stammberger

Mitglieder

  • Kerstin Dankwardt
  • Thomas Fischer (Stellvertreter)
  • Elke Hillmann
  • Carola Kadow
  • Tilo Kagel

Ersatzmitglieder

    • Regina Krause
    • Silvia Käthelhön
    • Andreas Schmidt
    • Silke Schröder

    Kontakt

    Gesamtpersonalrat
    Büro: Haus 16 / Raum 411
    Telefon:  (03841) 753-7259
    gpr@hs-wismar.de

    Personalrat der nichtwissenschaftlichen Beschäftigten
    Büro: Haus 16 / Raum 412
    Telefon:  (03841) 753-7266
    npr@hs-wismar.de

    Personalrat der wissenschaftlichen Beschäftigten
    Büro: Haus 16 / Raum 401
    Telefon:  (03841) 753-7418
    wpr@hs-wismar.de

    Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung

    Mitteilungen

    Job-Ticket Mecklenburg-Vorpommern

    Ermäßigtes Abo für tägliche Bahnfahrten zum Arbeitsplatz (DB-Job Ticket)

    Ein Vertrag zwischen dem Land M-V und der Deutschen Bahn ermöglicht Bediensteten¹ von Landeseinrichtungen (einschließlich Einrichtungen mit mindestens 50 % Landesbeteiligung) ab sofort den Abschluss eines ermäßigten Abos für tägliche Bahnfahrten zum Arbeitsplatz (DB Job-Ticket).

    ¹ Für befristete Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen möglich (Einzelfallentscheidung).
      Für Auszubildene bisher nicht vorgesehen (siehe Fragen und Antworten zum Job-Ticket M-V).

    Dateien

    Informationen der Bahn zum DB Job-Ticket:

    • Webseite
    • Hotline: 0180 5 03 30 66 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf)

    Dienstvereinbarungen

    Gesetze und Ordnungen