Studieren ohne Abitur
Studieren ist auch ohne Abitur möglich. Voraussetzungen sind allerdings eine entsprechende berufliche Qualifikation oder das Bestehen der Zugangsprüfung.
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Sind Sie im Besitz eines Zeugnisses der Fachhochschulreife (schulischer Teil) und können zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges Betriebspraktikum nachweisen, können Sie sich damit für ein Studium an unserer Hochschule qualifizieren.
Falls das Zeugnis des schulischen Teils der Fachhochschulreife nicht in Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt wurde, können Sie sich Ihre Fachhochschulreife beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V, Frau Claudia Jungbluth, Werderstraße 124, 19055 Schwerin, anerkennen lassen.
Für telefonische Rückfragen: 0385 588 17237 oder per E-Mail: C.Jungbluth@bm.mv-regierung.de
Berufliche Vorbildungen
Mit der Novellierung der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann zukünftig auch die Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister oder zur Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zum Studium an der Hochschule Wismar berechtigen.
Zugangsprüfung für Berufstätige
Die Zulassung zu einer Zugangsprüfung erfolgt nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit in einem Berufsfeld, welches einen unmittelbaren Zusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist. Die Zugangsprüfung für Berufstätige wird von der Hochschule Wismar einmal im Jahr angeboten.
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer:
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit nachweist.
Ausbildung und Tätigkeit müssen in einem Berufsfeld erfolgt sein, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist. Zeiten der Kindererziehung können auf die berufliche Tätigkeit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
An der Zugangsprüfung kann nicht teilnehmen, wer:
- für den angestrebten Studiengang die Zugangsprüfung an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern oder eine entsprechende Prüfung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden hat oder
- für den angestrebten Studiengang bereits die Zulassung zur Zugangsprüfung an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern oder die Zulassung zu einer entsprechenden Prüfung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland beantragt hat.
Der formlose Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung ist mit Angabe des Studiengangs bis zum 1. April eines jeden Jahres schriftlich bei der Hochschule Wismar zu stellen. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- eine ausführliche Darstellung des bisherigen Bildungsganges unter besonderer Berücksichtigung der schulischen und beruflichen Ausbildung,
- amtlich beglaubige Kopien der Abgangs- und Abschlusszeugnisse der besuchten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie der Zeugnisse über die Berufsausbildung und gegebenenfalls über berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
- ein vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit,
- eine Erklärung, ob und für welchen Studiengang bereits bei einer Hochschule eine Zugangsprüfung abgelegt worden ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis,
- eine Erklärung, ob bereits die Zulassung zu einer Zugangsprüfung oder entsprechenden Prüfungen für den angestrebten Studiengang beantragt worden ist.
Das Zulassungsverfahren ist gebührenpflichtig und beläuft sich derzeit auf 187,00 €. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Satzung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten an der Hochschule Wismar Anlage 2 in der jeweils gültigen Fassung und wird mit der Bekanntgabe der Zulassung zur Prüfung fällig.
Die Zugangsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie umfasst die wesentlichen allgemeinen und fachlichen Grundlagen, die für das Studium des gewählten Studienganges erforderlich sind.
Die schriftliche Prüfung besteht aus:
- einer Aufsichtsarbeit aus den fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges und
- einer Aufsichtsarbeit, in der ein Thema aus dem öffentlichen Leben,
zum Beispiel Politik, Kultur, Wirtschaft, Technik und Umwelt, zu bearbeiten ist.
Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils vier Zeitstunden.
Der mündlicher Teil erstreckt sich auf die fachlichen Grundlagen des gewählten Studiengangs. Das Bestehen beider Aufsichtsarbeiten ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Weitere Details finden Sie unter Satzungen & Ordnungen.
Für alle Fragen rund um die Zugangsprüfung für Berufstätige können Sie sich gern an folgenden Ansprechpartner der jeweiligen Fakultäten und Bereiche wenden.
Ansprechpartner
Bereich Bauingenieurwesen
Bereich Maschinenbau/ Verfahrens- und Umwelttechnik
Bereich Elektrotechnik und Informatik
Bereich Seefahrt, Anlagentechnik und Logistik
- Sönke ReiseProf. Dr. rer. pol.ProfessorFakultät für IngenieurwissenschaftenSeefahrt, Anlagentechnik und Logistikstellvertretender Bereichsleiter Seefahrt, Anlagentechnik und LogistikHaus 2 · Raum 2327
- Sven DreeßenProf. Dr.-Ing.ProfessorFakultät für IngenieurwissenschaftenSeefahrt, Anlagentechnik und LogistikHaus 2 · Raum 2316
- Michael RachowProf. Dr.-Ing.ProfessorFakultät für IngenieurwissenschaftenSeefahrt, Anlagentechnik und LogistikHaus 3 · Raum 3202
Bereich Architektur
Bereich Design/ Innenarchitektur
Katrin Wichert
Telefon: 03841 753–5121
k.wichert@wings.hs-wismar.de