Das Aufstiegsstipendium

Studieren nach abgeschlossener Berufsausbildung und erster Praxiserfahrung

Das Aufstiegsstipendium als ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland – also auch an der Hochschule Wismar als einer von über 400 Hochschulen in Deutschland.

Das Aufstiegsstipendium richtet sich ausdrücklich an Berufserfahrene und hat diese Merkmale:
1. Das Stipendium ermöglicht die Förderung eines Vollzeitstudiums oder berufsbegleitenden Hochschulstudiums.
2. Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben.
3. Die Bewerbung erfolgt vor Beginn des Studiums; nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.

Die Erstbewerbung um ein Aufstiegsstipendium für die Förderung eines Masterstudiums ist nur dann möglich, wenn es sich um ein Erststudium handelt (z. B. nach Anrechnung beruflicher Qualifikationen). Allein Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits im Aufstiegsstipendium in der Förderung für das Erststudium bis zum Bachelor waren, können sich nach einem besonders guten Studienabschluss um eine Weiterförderung in einem konsekutiven Masterstudium bewerben.

Nähere Informationen auf der zentralen Stipendienseite

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