Semesterbeitrag
Bankverbindung Hochschule Wismar
Empfänger: Hochschule Wismar
Institut: Sparkasse Mecklenburg Nordwest
IBAN: DE19 1405 1000 1000 0183 30
SWIFTBIC: NOLADE21WIS
Verwendungszweck: "Name u. Matrikelnummer" Rückmeldung
Dezernat: Studentische und akademische Angelegenheiten
Jährliche Rückmeldetermine
Sommersemester vom 1.12. bis 31.01. eines jeden Jahres
Wintersemester vom 1.06. bis 31.07. eines jeden Jahres
Semesterbeitrag je Standort für Studierende, die im Sommersemester 2025 das Studium aufgenommen haben | Wismar | Warnemünde |
---|---|---|
Beitrag zum Haushalt der Studierendenschaft | 10,00 € | 10,00 € |
Studierendenwerk | 109,00 € | 109,00 € |
Rückmeldegebühr | 3,50 € | 3,50 € |
Deutschlandticket | entfällt | 208,80 € |
Kulturticket | entfällt | 5,00 € |
= | ||
Summe | 122,50 € | 336,30 € |
Semesterbeitrag je Standort für Studierende, die bereits im Wintersemester 2024/ 25 eingeschrieben waren | Wismar | Warnemünde |
---|---|---|
Beitrag zum Haushalt der Studierendenschaft | 10,00 € | 10,00 € |
Studierendenwerk | 109,00 € | 109,00 € |
Rückmeldegebühr | 3,50 € | 3,50 € |
Deutschlandticket | entfällt | 208,80 € |
Kulturticket | entfällt | 5,00 € |
Nachzahlung Studierendenwerksbeitrag aus dem Wintersemester 2024/ 25 | 6,00 € | 6,00 € |
= | ||
Summe | 128,50 € | 342,30 € |
Hinweis: Das Studierendenwerk Rostock - Wismar hat seine Beitragssatzung zum Wintersemester 2024/25 geändert. Die Erhöhung um 6,00 € wurde durch die Studierenden bisher nicht gezahlt. Eine Nachzahlung der Beiträge ist erforderlich. Alle Beiträge zum Studierendenwerk werden vollständig an das Studierendenwerk Rostock - Wismar abgeführt.
Im Studienportal unter Mein Studium > Studienservice finden Sie unter Zahlungen die genaue Höhe Ihres Semesterbeitrages.
Studierende, die nicht oder nicht den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung einzahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Abs. 7 LHG M-V führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.
Semesterbeitrag je Standort | Wismar | Warnemünde |
---|---|---|
Beitrag zum Haushalt der Studierendenschaft | 10,00 € | 10,00 € |
Studierendenwerk | 109,00 € | 109,00 € |
Immatrikultionsgebühr | 13,50 € | 13,50 € |
Studierendenausweis | 15,00 € | 15,00 € |
Semesterticket | entfällt | 208,80 € |
Kulturticket | entfällt | 5,00 € |
= | ||
Summe | 147,50 € | 361,30 € |
Hinweis: Das Studierendenwerk Rostock- Wismar hatte die Gebührensatzung zum Wintersemester 2024/25 angepasst und den Beitrag um 6,00 € angehoben. Diese Gebühr wurde mit der Rückmeldung zum Wintersemester 2024/25 durch die Studierenden nicht gezahlt. Eine Nachforderung der Gebühr ist somit erforderlich. Die Hochschule führt die Beiträge zum Studierendenwerk vollständig an das Studierendenwerk Rostock - Wismar ab.
Der Semesterbeitrag ist ausschließlich per Überweisung an die Hochschule Wismar zu zahlen.
Die Immatrikulation erfolgt erst nach vollständiger Zahlung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Diese sind im Online-Bewerbungsportal einsehbar.
Hinweise Semesterbeitrag
Gemäß § 21 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes haben sich Studierende zu jedem Semester zum Weiterstudium anzumelden (Rückmeldung) und die dabei fälligen Gebühren und Beiträge zu entrichten.
Die Zahlung des Semesterbeitrages ist ausschließlich per Überweisung auf das Konto der Hochschule Wismar durchzuführen. Sollten Gebühren bei der Einzahlung auf das Konto zusätzlich zu den üblichen Kontoführungsgebühren entstehen, sind diese Gebühren der Hochschule unverzüglich zurück zu erstatten.
Beachten Sie bitte auch die unterschiedlichen Banklaufzeiten. Als spätester Termin für eine fristgerechte Rückmeldung gilt der Zahlungseingang auf dem Konto der Hochschule am 31.01. für das Sommersemester und am 31.07. für das Wintersemester (Ausschlussfrist, maßgebend ist der Geldeingang auf dem Konto der Hochschule Wismar).
Studierende, die nicht oder nicht den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung einzahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Abs. 7 LHG M-V führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.
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