Semesterbeitrag
Bankverbindung Hochschule Wismar
Empfänger: Hochschule Wismar
Institut: Sparkasse Mecklenburg Nordwest
IBAN: DE19 1405 1000 1000 0183 30
SWIFTBIC: NOLADE21WIS
Verwendungszweck: Verwendungszweck zur Rechnung aus dem Campusmanagementsystem
Dezernat: Studentische und akademische Angelegenheiten
Hinweis: Bitte geben Sie im Verwendungszweck der Überweisung den Verwendungszweck zur Rechnung aus dem Campusmanagementsystem unter Mein Studium - Studienservice - Zahlungen (Ohne Fernstudierende) an
Jährliche Rückmeldetermine
Sommersemester vom 1.12. bis 31.01. eines jeden Jahres
Wintersemester vom 1.06. bis 31.07. eines jeden Jahres
| Semesterbeitrag je Standort | Wismar | Warnemünde |
|---|---|---|
| Beitrag zum Haushalt der Studierendenschaft | 10,00 € | 10,00 € |
| Studierendenwerk | 109,00 € | 109,00 € |
| Rückmeldegebühr | 4,00 € | 4,00 € |
| Deutschlandticket | entfällt | 208,80 € |
| Kulturticket | entfällt | 5,00 € |
| = | ||
| Summe | 123,00 € | 336,80 € |
Studierende, die nicht oder nicht den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung einzahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Abs. 7 LHG M-V führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.
| Semesterbeitrag je Standort | Wismar | Warnemünde |
|---|---|---|
| Beitrag zum Haushalt der Studierendenschaft | 10,00 € | 10,00 € |
| Studierendenwerk | 109,00 € | 109,00 € |
| Immatrikultionsgebühr | 13,50 € | 13,50 € |
| Studierendenausweis | 15,00 € | 15,00 € |
| Semesterticket | entfällt | 208,80 € |
| Kulturticket | entfällt | 5,00 € |
| = | ||
| Summe | 147,50 € | 361,30 € |
Hinweis: Bitte geben Sie im Verwendungszweck der Überweisung den Verwendungszweck zur Rechnung aus dem Campusmanagementsystem unter Mein Studium - Studienservice - Zahlungen (Ohne Fernstudierende) an
Der Semesterbeitrag ist ausschließlich per Überweisung an die Hochschule Wismar zu zahlen.
Die Immatrikulation erfolgt erst nach vollständiger Zahlung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Diese sind im Online-Bewerbungsportal einsehbar.
Hinweise Semesterbeitrag
Gemäß § 21 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes haben sich Studierende zu jedem Semester zum Weiterstudium anzumelden (Rückmeldung) und die dabei fälligen Gebühren und Beiträge zu entrichten.
Die Zahlung des Semesterbeitrages ist ausschließlich per Überweisung auf das Konto der Hochschule Wismar durchzuführen. Sollten Gebühren bei der Einzahlung auf das Konto zusätzlich zu den üblichen Kontoführungsgebühren entstehen, sind diese Gebühren der Hochschule unverzüglich zurück zu erstatten.
Beachten Sie bitte auch die unterschiedlichen Banklaufzeiten. Als spätester Termin für eine fristgerechte Rückmeldung gilt der Zahlungseingang auf dem Konto der Hochschule am 31.01. für das Sommersemester und am 31.07. für das Wintersemester (Ausschlussfrist, maßgebend ist der Geldeingang auf dem Konto der Hochschule Wismar).
Studierende, die nicht oder nicht den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung einzahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Abs. 7 LHG M-V führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.
Sind Sie noch nicht zurückgemeldet ...
Gemäß § 21 Abs. 1 des LHG haben sich die Studierenden zu jedem Semester zum Weiterstudium anzumelden und die dabei fälligen Gebühren und Beiträge zu entrichten.
Die Frist für die Rückmeldung zum Sommersemester 2026 ist am 31.01.2026 abgelaufen.
Lt. Satzung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten an der Hochschule Wismar sind bei verspäteter Rückmeldung (Zahlungseingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Hochschule) Säumnisgebühren zu entrichten.
Standort Wismar:
Höhe des Semesterbeitrages: 123,00 €
Säumnisgebühr für eine verspätete Rückmeldung bis zum 28.02.2026: 7,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages bis 28.02.2026: 130,50 €
Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung ab 01.03.2026: 37,00 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages ab 01.03.2026: 167,50 €
Standort Warnemünde:
Höhe des Semesterbeitrages: 336,80 €
Säumnisgebühr für eine verspätete Rückmeldung bis zum 28.02.2026: 7,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages bis 28.02.2026: 344,30 €
Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung ab 01.03.2026: 37,00 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages ab 01.03.2026: 381,30 €
Studierende, die nicht den vollen Semesterbeitrag sowie die Säumnisgebühr für die verspätete Rückmeldung zahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Absatz 3 LHG führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.