Erasmus+ Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung in Europa (STT)

Im Rahmen des Erasmus+ Europa Programms haben nichtwissenschaftliche Angestellte einer Hochschule die Möglichkeit, an Sprachkursen, Hospitationen sowie Fort- und Weiterbildungen in 34 Ländern teilzunehmen.

Welche Möglichkeiten Sie haben und welche Schritte für eine Antragsstellung erforderlich sind, erläutern wir Ihnen gerne:

1. Welche Aufenthaltsformen sind mit Erasmus+ Europa förderfähig?

1) Sprachkurse an Hochschulen oder externen Sprachschulen - vor Ort

Grundsätzlich sind alle Sprachkurse an europäischen Hochschulen oder Sprachschulen förderfähig, so lange sie den Mindestumfang von 25 Unterrichtseinheiten pro Woche erfüllen. Mit Erasmus+ Mitteln können nur einwöchige Sprachkurse finanziert werden; gerne können Sie aber auf eigene Kosten (oder ggf. auf Kosten Ihres Arbeitsbereichs) Ihren Aufenthalt verlängern.

Bitte beachten Sie, dass - wo möglich - nur Sprachkurse der jeweiligen Landessprache finanziert werden können  (Irland und Malta, jedoch nicht in Spanien).

Bitte überprüfen Sie in jedem Falle den Stundenumfang des gewünschten Kurses, da die meisten Kursangebote (auch der genannten Sprachschulen) nicht dem Mindestumfang von 25 Unterrichtseinheiten entsprechen. Oftmals wird eine Kombination aus 20 UE Gruppenkurs plus 5 UE Einzelunterricht angeboten.

Bitte beachten Sie, dass die Kursgebühr für den Sprachkurs nicht von Erasmus+ übernommen wird. Sprechen Sie bitte hierzu mit Ihrem Arbeitsbereich, ob die Kursgebühren übernommen werden können. Ggf. können die Gebühren bei sparsamer Verwaltung der Fördermittel auch aus den Reise- und Aufenthaltspauschalen finanziert werden.

2) Teilnahme an sog. Staff Training Weeks

Staff Training Weeks gibt es für unterschiedliche Zielgruppen, in der Regel dauern diese 3 bis 5 Tage. Manche werden kostenfrei angeboten, andere erheben eine Gebühr, meist v.a. um Verpflegung oder kulturelle Angebote abdecken zu können.

Eine gute Übersicht über angebotene Staff Training Weeks in ganz Europa finden Sie hier: http://staffmobility.eu/staff-week-search, wo Sie links nach Zielgruppe sortiert suchen können.

Teilnahmegebühren an Staff Weeks müssen aus den Förderpauschalen für Reise und Aufenthalt finanziert werden.

3) Individuell organisierte Aufenthalte

Wenn Sie bereits Kontakt zu Kolleg*innen haben oder einen Arbeitsbereich identifiziert haben, den Sie gerne besser kennenlernen möchten, können Sie selbstverständlich auch individuell organisierte Aufenthalte durchführen. Hierfür sprechen Sie sich mit Ihrer*m Kolleg*in ab oder setzen Sie sich mit möglichen Ansprechpartner*innen in Verbindung, um Möglichkeit, Inhalt und Zeitraum des Aufenthalts zu besprechen. Wenn Sie die Zustimmung der Gegenseite für einen Besuch haben, wenden Sie sich mit den unten angegebenen Förderunterlagen an uns. Im Regelfall werden individuelle Aufenthalte für einen Zeitraum von einer Woche gefördert, in Ausnahmefällen können aber auch längere Aufenthalte von bis zu 60 Tagen gefördert werden. Bitte begründen Sie längere Aufenthalte gesondert.

2. In welchen europäischen Ländern kann ich einen Erasmus+ Aufenthalt durchführen?

Das Erasmus+ Programm Europa ermöglicht Aufenthalte in 34 Ländern - neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stehen Mittel für Aufenthalte in folgenden Ländern außerhalb der EU zur Verfügung: Island, Lichtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei.

Bitte beachten Sie, dass Aufenthalte nach Großbritannien nicht mehr gefördert werden können und auch die Schweiz nicht am Erasmus+ Programm teilnimmt. Aufenthalte von FU-Mitarbeiter/innen an Hochschulen in der Schweiz werden u.U. direkt von den Partnern finanziert - sprechen Sie dazu bitte Ihre Kontaktpersonen an.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Länder des Erasmus+ Europa Programms.

3. Wie beantrage ich Erasmus+ Fördermittel für mein Vorhaben?

Erasmus+ Reisen ins europäische Ausland können fortlaufend beantragt werden. Die Vergabe der Förderung ist an die Verfügbarkeit der Mittel gebunden.

Wenn Sie eine Erasmus+ Förderung beantragen möchten, reichen Sie bitte mindestens einen Monate vor dem geplanten Reisedatum folgende Unterlagen im International Office ein

  • Betreuungszusage einer Einrichtung/ eines Professors der Partnereinrichtung (Brief mit Briefkopf oder Email mit Signatur) bei individuell vereinbarter Mobilität
  • oder Zusage zur Teilnahme an einer Staff Week
  • oder Reservierungsbestätigung oder Kommunikation mit der Sprachschule über Förderzeitraum
  • Mobilitätsvereinbarung (mit allen zwei erforderlichen Unterschriften*)
  • Lebenslauf (für individuell vereinbarte Mobilität)
  • Dienstreiseantrag + unterzeichnete Erklärung zu den geplanten Reisetagen
  • Kopie Personalausweis
  • Privatadresse
  • Kontoverbindung (Bank, IBAN, BIC)

* für die entsendende Einrichtung unterzeichnet der/die Vorgesetzte

Mit der Zusendung der Unterlagen nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Informationen der Bewerbung unter Berücksichtigung der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes durch die Hochschule Wismar und unter Berücksichtigung der Privacy notice der Europäischen Kommission [https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc/index/privacy-statement] elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

4. Wie hoch ist die Erasmus+ Förderung für mein Gastland?

Grundsätzlich gilt, dass eine parallele Förderung gleichartiger Kosten durch andere EU-Programme ausgeschlossen ist.

Die Gesamtförderung setzt sich aus Stückkosten für die Reise und den Aufenthalt zusammen. Mögliche Überschüsse verbleiben beim Zuwendungsempfänger und sind gegebenenfalls steuerpflichtig.

Reisekosten

Für Aufenthalte wird es bei der Nutzung nachhaltiger Transportmittel eine zusätzliche finanzielle Unterstützung geben. Umweltfreundliches Reisen mit nachhaltigen, emissionsarmen Transportmitteln wie Bus, Bahn und Fahrgemeinschaften wird im Erasmus+ Programm in Form des green travel Zuschusses gefördert. Reisen mit dem Schiff können nicht als nachhaltig angesehen werden. Sofern mindestens 50% der Mobilität mit nachhaltigen Transportmitteln bestritten wird, erfüllt die Fahrt die Kriterien für den Zuschuss für green travel.

Distanz                                                                                       Wie viel bei Standardreise?                 Wie viel für nachhaltiges Reisen?

Einfache Entfernung                                                                   Betrag (Hin- und Rückfahrt)                    Betrag (Hin- und Rückfahrt)

(gemäß Distanzrechner der EU KOM)                         

10 und 99 KM                                                                                23 EUR                                                   -

100 und 499 KM                                                                          180 EUR                                                 210 EUR

500 und 1999 KM                                                                        275 EUR                                                 320 EUR

2000 und 2999 KM                                                                      360 EUR                                                 410 EUR

3000 und 3999 KM                                                                      530 EUR                                                 610 EUR

4000 und 7999 KM                                                                      820 EUR                                                    -

8000 KM oder mehr                                                                   1500 EUR                                                    -

 Zusätzliche Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung

Fördertage bei Standardreisen

Hochschulbeschäftigte, die eine Erasmus+ Mobilität wahrnehmen, können für die An-/Abreise an den Gastort bis zu 2 Reisetage in Anspruch nehmen. Diese werden als individuelle Unterstützung als Tagesraten zum Mobilitätszeitraum (Zeitraum der aktiven Teilnahme am Programm der Gastinstitution) hinzugezählt und werden zusätzlich zum Reisekostenzuschuss ausbezahlt. Um 2 Reisetage geltend zu machen, müssen Sie spätestens am Tag vor Beginn der Mobilität am Gastort ankommen und können frühestens am Tag nach Abschluss der Mobilität vom Gastort abreisen.

Fördertage bei nachhaltigem Reisen

Hochschulbeschäftigte, die sich für nachhaltiges Reisen entscheiden, erhalten, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für die Hin- und Rückfahrt. Somit können sie maximal sechs zusätzliche Tage individueller Unterstützung für Reisen in Anspruch nehmen: zwei für Standardreisen plus vier für Green Travel. Beachten Sie dabei jedoch, dass der Bedarf an zusätzlichen Reisetagen von Ihnen begründet werden muss. Hierfür reichen Sie uns während der Vorbereitung Ihres Aufenthalts Ihre Transportnachweise ein.

Berechnung der Aufenthaltskosten bitte entnehmen Siehier.

Die Beträge des Mobilitätszuschusses berechnen sich auf Tagesbasis. Förderbar sind Tage, an denen eine durch die Gasthochschule bestätigte Mobilität stattfand.

Die Angaben der Dauer des Aufenthaltes schließen die Tage für die An-/Abreise aus, es sei denn an diesen bestand ebenfalls eine von der Gasthochschule bestätigte Anwesenheit.

5. Welche Sonderförderung kann ich beantragen?

Im Rahmen des Erasmus+ können Sonderfördermittel gezahlt werden. Dies betrifft für das STA-Mobilitätsprogramm in bestimmten Fällen Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %. Ein Antrag auf Sonderförderung muss mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität gestellt werden, weswegen wir Sie bitten, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, falls Sondermittel beantragt werden sollen.

6. Wie bin ich versichert? Welche Versicherung sollte ich zusätzlich abschließen?

Beschäftigte der Hochschule Wismar sind kostenlos bei der Unfallkasse MV unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch bei genehmigten Dienstreisen, jedoch auch auf Dienstreisen nur während des Dienstgeschäfts.

Da der Mobilitätszuschussgeber (weder die EU-Kommission noch der DAAD Bonn oder die Hochschule Wismar) nicht für Schäden haftet, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigungen von Sachen im Zusammenhang mit dem Erasmus-Auslandsaufenthalt entstehen, empfiehlt es sich generell, für die Dauer des Auslandslehraufenthaltes folgende Versicherungen abzuschließen:

- ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland),

- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht),

- Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeitsunfähigkeit),

- Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

Für alle Teilnehmende am Erasmus+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Adresse www.daad.de/versicherung.

7. Welche Verpflichtungen habe ich als Geförderte*r?
  • Die Bereitschaft, die Hochschule Wismar an der Partneruniversität zu repräsentieren
  • Das Verfassen eines kurzen, multiple-choice Berichts an die Europäische Kommission über deren Portal (Link wird am Ende des Aufenthalts automatisch per Email verschickt).
  • Kurzer Erfahrungsbericht für die Abteilung Internationales Büro über den Aufenthalt