Hochschulsport

Grundsätze für den Hochschulsportbetrieb

Für alle Kurse des Hochschulsports gelten grundsätzlich die Regelungen des Corona-Hygieneplans und die Corona-Teststrategie der Hochschule Wismar in Verbindung mit den Regelungen der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 23. April 2021 Anlage 21 Auflagen für den vereinsbasierten Sportbetrieb. Wettkampfbetrieb ist nicht vorgesehen.

Dies ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzept, welches umzusetzen und auf Anforderung der gemäß § 2 Absatz 1 des Infektionsschutzausführungsgesetzes zuständigen Gesundheitsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg vorzulegen ist.

  • Der Zugang wird nur zum Training gestattet, Wettkämpfe, Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen.
  • Für die Teilnahme am Training gilt die Hochschul-3G-Regel.
  • Im Gebäude bis zur Einnahme des Platzes wird von Allen der Mund-Nase-Schutz (MNS) getragen.
  • Für Trainerinnen und Trainer wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes durchgehend empfohlen.
  • Personen, die coronatypische Symptome und/oder Fieber haben, dürfen die Sporträume nicht betreten und an den Angeboten des Hochschulsports nicht in Präsenz teilnehmen.

Für die Reinigung der Halle und die Bereitstellung von Seife, Händedesinfektionsmitteln und Einmalhandtüchern ist das Hallenpersonal verantwortlich. Die Duschen und Umkleideräume bleiben geschlossen. Vor jeder Trainingseinheit wird die Sporthalle/der Übungsraum gründlich gelüftet.

Verantwortlich für die Einhaltung der Regeln, sowie die Führung und Aufbewahrung von Anwesenheitslisten ist der jeweilige Übungsleiter. Alle Sportlerinnen und Sportler werden bei erstmaliger Teilnahme an einem Kurs belehrt und bestätigen dies durch ihre Unterschrift. Bei Sportangeboten ohne verantwortliche Übungsleitung übernimmt das Hallenpersonal in Absprache mit der Sportbeauftragten die Registrierung der Teilnehmer und achtet auf die Einhaltung der Hygieneregeln.

Die Übungsleitungen können in Absprache mit der Sportbeauftragten für ihren jeweiligen Kurs die Regeln verschärfen. Sportlerinnen oder Sportler, die sich nicht an die Regeln halten, können von der Übungsleitung vom Training ausgeschlossen werden.

Stand: 13.9.2021

Kursspezifische Details zur Ergänzung

Die Hygieneregeln für den Sportbetrieb sind zwingend einzuhalten. Darüber hinaus dienen die auf den Internetseiten des Deutschen Olympischen Sportbundes (https://www.dosb.de/medienservice/coronavirus) veröffentlichten Leitplanken und Hygienekonzepte sowie die fortgeschriebenen sportartspezifischen Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände als Handlungsgrundlage für das Training.

Stand: 13.9.2021