Stipendiat_in werden

Jedes Jahr zum Wintersemester vergibt die Hochschule Wismar so viele Deutschlandstipendien, wie akquiriert werden konnten. Diese werden – per öffentlicher Ausschreibung – hier auf dieser Webseite bekannt gegeben. Die neue Bewerbungsperiode startet voraussichtlich ab April 2027.
Informieren Sie sich hier über die Voraussetzung und Rahmenbedingungen.
Bewerbung und Verfahren | FAQ
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
- sechswöchige Bewerbungsphase April / Mai
- Sichtung und Vorbereitung für die Auswahlkommission
- Versenden der Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide während der Sommermonate (Juli / August) an alle Bewerber_innen
- Übergabe der Urkunden regulär im September
Wichtige Informationen
- hervorragende Leistungen in Schule oder beruflicher Ausbildung/ Beruf oder Studium – diese können z. B. durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung oder einer Durchschnittsnote der bisher erbrachten Leistungen im Studium oder durch die Abschlussnote des ersten akademischen Grades aufgezeigt werden,
- besondere Erfolge wie Auszeichnungen, Preise, Praktika die im Zusammenhang mit dem Studienfach liegen und
- außer(hoch)schulisches oder außerfachliches Engagement – ehrenamtlich, gesellschaftlich, sozial, (hochschul)politisch Engagement; Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden und Vereinen oder
- besonders persönliche oder familiäre Umstände, z.B. Krankheit, Behinderungen, Betreuung eigener Kinder bzw. pflegebedürftiger Angehöriger, Mitarbeit im familiären Betrieb, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund, Bedürftigkeit, Halb-Vollwaisen, Vormund für Geschwister, studienbegleitende Erwerbstätigkeit.
Bei gleicher Erfüllung der Auswahlkriterien werden Frauen bei der Stipendienvergabe bevorzugt, sofern sie in einem Bereich der Hochschule studieren oder studieren wollen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
Die Höhe eines Stipendiums beträgt 300 Euro monatlich. Die Stipendien werden zunächst für die Dauer von zwei Semestern vergeben. Eine Verlängerung der Stipendien ist möglich, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Die Gewährung des Stipendiums setzt voraus, dass die oder der Begünstigte zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters als ordentliche Studentin/ordentlicher Student an der Hochschule Wismar immatrikuliert ist und noch mindestens zwei Semester bis zum Studienabschluss benötigt. Somit können sich auch ausländische Studierende für ein Stipendium bewerben. Eine Vergabe von Deutschland-Stipendien an Doktorandinnen oder Doktoranden oder Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten eines Begabtenförderungswerkes ist nicht möglich.
Die Bewerbung ist ausschließlich und eigenverantwortlich über das Online-Bewerbungsportal möglich. Die Bewerbungsphase findet in einem Zeitraum von sechs Wochen jedes Jahr im Frühjahr (April / Mai) statt. Genaue Daten werden hier auf der Webseite bekannt gegeben. Sie bewerben sich damit auf ein Stipendium welches zum Wintersemester startet, für eine Dauer von zwei Semestern. Eine Weiterförderung ist möglich – Sie müssen sich jedoch jedes Jahr neu bewerben. Dank Onlinebewerbung ist dafür dann lediglich eine Anpassung Ihrer Daten im Bewerbungsportal notwendig.
Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sollten die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Hier ein Überblick der Dokumente, die Sie als Anlage zu dem Onlineformular hochladen müssen:
- die ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung der Hochschule Wismar
- eine aktuelle Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung bzw. Studienplatzzusage
- die aktuelle Leistungsübersicht (von Bewerber_innen in höheren Fachsemestern)
- ein tabellarischer Lebenslauf
- ein unterschriebenes Motivationsschreiben (maximal zwei Seiten zur Studienmotivation und -planung)
- das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem)
- ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement.
Bitte bewahren Sie diese Dokumente dann im Original bei Ihren Unterlagen mindestens so lange auf, bis Sie den Bescheid der Hochschule über Ihre Bewerbung erhalten haben.
Von Bewerber_innen um einen Masterstudienplatz wird darüber hinaus das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang erwartet.
Die Deutschland-Stipendien werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Förderern (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) finanziert und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet.
Ähnlich wie beim BaföG kann die Mitarbeit in einem Hochschulgremium oder in einem Gremium der studentischen Selbstverwaltung ein Grund für die Verlängerung der Förderung sein. Dies gilt nur für gewählte Mitglieder. Die Dauer der Verlängerung bestimmt sich durch den Zeitaufwand, den das Amt innerhalb des Gremiums beansprucht.
Das Deutschlandstipendium wirkt sich nicht auf das Kindergeld aus. Die Förderung wird jedoch bei Unterhaltsansprüchen berücksichtigt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.
