Stipendiat_in werden

Jedes Jahr zum Wintersemester vergibt die Hochschule Wismar so viele Deutschlandstipendien, wie akquiriert werden konnten. Diese werden – per öffentlicher Ausschreibung – hier auf dieser Webseite bekannt gegeben.

Nächste Bewerbungsphase: 22.04.-31.05.2024

Informieren Sie sich hier über die Voraussetzung und Rahmenbedingungen.

Start der Bewerbungsphase 2024 / 2025

Zum Wintersemester 2024/2025 fördert die Hochschule Wismar erneut besonders begabte und leistungsfähige Studierende mit dem Deutschlandstipendium. Vom 22. April 2024 bis einschliesslich 31. Mai 2024 (23.59Uhr) können Sie sich online für ein Deutschlandstipendium bewerben.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Sie für die Bewerbung erforderliche Dokumente und Informationen von anderen Einrichtungen anfordern müssen. Wir empfehlen die Bewerbung deshalb frühzeitig zu starten und sich ausreichend Zeit dafür zu nehmen. Zu spät eingereichte oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Alle weiteren Informationen finden Sie direkt im Bewerbungsportal.

Hier können Sie sich bewerben:  ONLINE-BEWERBUNGSPORTAL

Hier können Sie die Bewerbungsvereinbarung herunterladen: Bewerbungsvereinbarung.pdf

Offizielle Ausschreibung des Deutschlandstipendiums an der Hochschule Wismar 2024/2025: Ausschreibung 2024, deutschAusschreibung 2024, english

Bewerbung und Verfahren | FAQ

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

  1. sechswöchige Bewerbungsphase April / Mai
  2. Sichtung und Vorbereitung für die Auswahlkommission
  3. Versenden der Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide während der Sommermonate (Juli / August) an alle Bewerber_innen
  4. Übergabe der Urkunden regulär im September

Wichtige Informationen

Auswahlkriterien
  • hervorragende Leistungen in Schule oder beruflicher Ausbildung/ Beruf oder Studium – diese können z. B. durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung oder einer Durchschnittsnote der bisher erbrachten Leistungen im Studium oder durch die Abschlussnote des ersten akademischen Grades aufgezeigt werden,
  • besondere Erfolge wie Auszeichnungen, Preise, Praktika die im Zusammenhang mit dem Studienfach liegen und
  • außer(hoch)schulisches oder außerfachliches Engagement – ehrenamtlich, gesellschaftlich, sozial, (hochschul)politisch Engagement; Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden und Vereinen oder
  • besonders persönliche oder familiäre Umstände, z.B. Krankheit, Behinderungen, Betreuung eigener Kinder bzw. pflegebedürftiger Angehöriger, Mitarbeit im familiären Betrieb, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund, Bedürftigkeit, Halb-Vollwaisen, Vormund für Geschwister, studienbegleitende Erwerbstätigkeit. 

Bei gleicher Erfüllung der Auswahlkriterien werden Frauen bei der Stipendienvergabe bevorzugt, sofern sie in einem Bereich der Hochschule studieren oder studieren wollen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

Höhe und Dauer des Stipendiums

Die Höhe eines Stipendiums beträgt 300 Euro monatlich. Die Stipendien werden zunächst für die Dauer von zwei Semestern vergeben. Eine Verlängerung der Stipendien ist möglich, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Die Gewährung des Stipendiums setzt voraus, dass die oder der Begünstigte zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters als ordentliche Studentin/ordentlicher Student an der Hochschule Wismar immatrikuliert ist und noch mindestens zwei Semester bis zum Studienabschluss benötigt. Somit können sich auch ausländische Studierende für ein Stipendium bewerben.  Eine Vergabe von Deutschland-Stipendien an Doktorandinnen oder Doktoranden oder Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten eines Begabtenförderungswerkes ist nicht möglich.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung ist ausschließlich und eigenverantwortlich über das Online-Bewerbungsportal möglich. Die Bewerbungsphase findet in einem Zeitraum von sechs Wochen jedes Jahr im Frühjahr (April / Mai) statt. Genaue Daten werden hier auf der Webseite bekannt gegeben. Sie bewerben sich damit auf ein Stipendium welches zum Wintersemester startet, für eine Dauer von zwei Semestern. Eine Weiterförderung ist möglich – Sie müssen sich jedoch jedes Jahr neu bewerben. Dank Onlinebewerbung ist dafür dann lediglich eine Anpassung Ihrer Daten im Bewerbungsportal notwendig.

Die Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sollten die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Hier ein Überblick der Dokumente, die Sie als Anlage zu dem Onlineformular hochladen müssen:

  • die ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung der Hochschule Wismar
  • eine aktuelle Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung bzw. Studienplatzzusage
  • die aktuelle Leistungsübersicht (von Bewerber_innen in höheren Fachsemestern)
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein unterschriebenes Motivationsschreiben (maximal zwei Seiten zur Studienmotivation und -planung)
  • das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem)
  • ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement.

Bitte bewahren Sie diese Dokumente dann im Original bei Ihren Unterlagen mindestens so lange auf, bis Sie den Bescheid der Hochschule über Ihre Bewerbung erhalten haben.

Von Bewerber_innen um einen Masterstudienplatz wird darüber hinaus das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang erwartet.

Weitere Hinweise

Die Deutschland-Stipendien werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Förderern (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen) finanziert und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet.

Ähnlich wie beim BaföG kann die Mitarbeit in einem Hochschulgremium oder in einem Gremium der studentischen Selbstverwaltung ein Grund für die Verlängerung der Förderung sein. Dies gilt nur für gewählte Mitglieder. Die Dauer der Verlängerung bestimmt sich durch den Zeitaufwand, den das Amt innerhalb des Gremiums beansprucht.

Das Deutschlandstipendium wirkt sich nicht auf das Kindergeld aus. Die Förderung wird jedoch bei Unterhaltsansprüchen berücksichtigt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.

To our foreign students

Information on online application

The application is only possible via the online applicant portal. You are solely responsible for all the information there. The application phase takes place every year in spring (April / May) over a period of 6 weeks. The exact dates will then be announced here on the website. You then apply for a scholarship that starts in the winter semester for a period of 2 semesters. Funding is possible afterwards, but you need to apply again every year. Thanks to the online application, all you need to do is to adjust your data in the applicant portal.
The application documents must be submitted in German. If the application documents are not in German, an officially certified translation in German must be attached.

Here is an overview of the documents that you have to upload as an attachment to the online form:

• the completed and signed application agreement from the University of Wismar (available for download in the box on the right side of this page)

• a current certificate of enrollment, or at least the confirmation of your study place

• the current performance overview (from applicants in higher semesters)

• a tabular curriculum vitae

• a signed letter of motivation (maximum of 2 pages to motivate and plan your studies)

• the university entrance qualification certificate | in your case: a translation that can be transferred to the German system and conversion to the German grading system

• If applicable, internship and job references as well as evidence of special awards and prizes, other knowledge and further commitment.

Please keep the original of these documents with your files at least until you have received notification of your application from the university.
 

Applicants for a master’s degree are also expected to provide a certificate of the first university degree and, if applicable, further proof of performance in accordance with the admission and selection regulations for the master’s degree.

Selection criteria

• Excellent performance in school or vocational training / work or study - these can e.g. be shown by the grade of the university entrance qualification or an average grade of the previous achievements in the course or by the final grade of the first academic degree,

• special successes such as awards, prizes, internships related to the subject and

• outside (university) school or extra-curricular engagement - voluntary, societal, social, (university) political engagement; Participation in religious societies, associations and clubs or

• particularly personal or family circumstances, e.g. illness, disabilities, caring for one's own children or relatives in need of care, working in a family business, family origin or a migrant background, neediness, half-orphans, guardian for siblings, employment during studies.

If the selection criteria are equally fulfilled, women will be given preference in the award of scholarships if they are studying or want to study in an area of ​​the university in which women are underrepresented.

Amount of the scholarship and duration of the grant

The amount of a scholarship is 300 Euros per month. The scholarships are initially awarded for a period of two semesters. An extension of the scholarship is possible, provided that the budgetary requirements are met and that you have re-applied.

The granting of the scholarship requires that the beneficiary is enrolled as a regular student at the Wismar University of Applied Sciences at the beginning of the respective winter semester and needs at least two more semesters to graduate. It is not possible to award Germany scholarships to doctoral students or scholarship holders from an organization for the promotion of talented students.

More information

Half of the Deutschlandstipendium (scholarship) is financed by the federal government and half by private sponsors (companies, foundations, private individuals) and are awarded subject to the funds available. The scholarship is not counted towards the BAföG.

Similar to BaföG, participation in a university committee or in a committee of student self-administration can be a reason for extending the funding. This only applies to elected members. The duration of the extension is determined by the time required by the office within the body.

The Germany Scholarship does not affect child benefit. However, the funding will be taken into account for maintenance claims.

There is no legal entitlement to the award of a scholarship.