Stellenausschreibungen
Unsere Hochschule bietet ein dynamisches Arbeitsumfeld. Dafür braucht sie engagierte Lehrende und Mitarbeiter. Behalten Sie uns im Blick.

Professur W2 "Unternehmens- und Steuerrecht"
(w/m/d) unbefristet in Vollzeit
In der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Wismar ist zum 01.03.2027 unbefristet und in Vollzeit zu besetzen:
W 2 Professur "Unternehmens- und Steuerrecht"
Die Professur vertritt das Fachgebiet Steuer- und Unternehmensrecht in den wirtschaftsrechtlichen Bachelor- und Masterprogrammen der Fakultät. Die Professur trägt wesentlich dazu bei, die Studierenden auf eine anspruchsvolle und praxisnahe Tätigkeit in Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder in unternehmensinternen Rechts- und Compliance-Abteilungen vorzubereiten.
Zum Aufgabenprofil gehören:
- Lehre in den Kerngebieten des Steuer- und Unternehmensrechts.
- Praxisorientierte Ausbildung von Studierenden durch Fallstudien und anwendungsbezogene Lehrformen.
- Vermittlung grundlegender akademischer und berufsbezogener Kompetenzen.
Erwartet werden
- Fundierte wissenschaftliche Qualifikation im Steuer- und Unternehmensrecht.
- Praxisnahe Berufserfahrung in einem einschlägigen Tätigkeitsfeld (z. B. Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensrecht, Compliance).
- Pädagogische Eignung und Erfahrung in der akademischen Lehre.
- Bereitschaft zur Weiterentwicklung der wirtschaftsrechtlichen Studiengänge der Fakultät.
Besonderer Wert wird auf die Fähigkeit gelegt,
- digitale und technologische Entwicklungen – insbesondere künstliche Intelligenz, Automatisierung und datenbasierte Systeme (z. B. DATEV, Compliance-Tools) – in die Lehre zu integrieren,
- Studierende auf eine IT- und KI-unterstützte berufliche Praxis an der Schnittstelle von Recht, Technologie und Wirtschaft vorzubereiten,
- und gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen das bestehende Fallstudienkonzept an die aktuellen technologischen und didaktischen Entwicklungen anzupassen.
Wir bieten eine vielseitige Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum in Lehre und angewandter Forschung, ein engagiertes Kollegium sowie hervorragende Möglichkeiten zur Mitwirkung an der Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lernkonzepte.
Nähere Auskünfte erteilt der Vorsitzende der Berufungskommission, Herr Prof. Dr. Andreas Steiniger (03841/753 7301; andreas.steininger@hs-wismar.de).
Wir bieten
- zertifizierte familiengerechte Hochschule
- teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
Bewerbungen senden Sie bitte digital als eine pdf-Datei bis zum 17.05.2026 über das Portal BITE.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:
https://www.hs-wismar.de/hochschule/information/stellenausschreibungen/
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz M-V. Die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren wird in § 61 Landeshochschulgesetz M-V geregelt.
Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz).
Die Hochschule ist als Familiengerechte Hochschule zertifiziert und unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bewerbungskosten können von der Hochschule Wismar nicht übernommen werden, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.
Professur W2 "Grafikdesign und Art Direction für Analog- und Digitalkultur"
(w/m/d) unbefristet in Vollzeit
An der Fakultät Gestaltung ist zum 01.03.2027 folgende Professur unbefristet und in Vollzeit zu besetzen:
W 2 Professur "Grafikdesign und Art Direction für Analog- und Digitalkultur"
Die Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar mit ihren Schwerpunkten Architektur, Architectural Lighting Design, Design, Innenarchitektur sowie Kommunikationsdesign und Medien legt großen Wert auf die künstlerischen und wissenschaftlichen Bestandteile der verschiedenen Disziplinen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die gemeinschaftliche Organisation der Fakultät.
Der Studiengang Kommunikationsdesign und Medien setzt auf eine enge Verschränkung von kommunikations- und kulturwissenschaftlicher Theoriebildung und gestalterischer Praxis. Der Grund dafür ist, dass zur Ausbildung reflektierter Gestaltungspersönlichkeiten nicht nur die gestalterische, konzeptionelle und technologische Befähigung gehört, sondern auch, sich inhaltlich mit Themen und Problemstellungen der Zeit auseinandersetzen zu können.
Der/Die zukünftige Stelleninhaber/-in wird im Studiengang Kommunikationsdesign und Medien, aber auch in Zusammenarbeit mit anderen Studiengängen maßgeblich die Entwicklung kreativer Konzepte für die verantwortungsvolle Gestaltung von komplexer Kommunikation mit hohem Praxisbezug vor allem mit digitalen/interaktiven Tools und Medien verantworten. Außerdem haben Sie eine klare Vision, wie das Kommunikationsdesign der immer größer werdenden Wirkmacht digitaler Technologien begegnen sollte.
Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Master) im Bereich Kommunikationsdesign oder eines inhaltlich vergleichbaren Studiengangs,
- Berufspraktische Tätigkeit (mind. 5 Jahre, davon 3 außerhalb der Hochschule) mit einem Schwerpunkt, z.B. in medienübergreifenden publizistischen Kommunikationsformen der grafischen und typografischen Gestaltung, möglichst in Redaktionen oder Designbüros/- agenturen,
- Hohes Konzept- und Gestaltungsverständnis bei der Entwicklung eigenständiger Formensprachen und komplexer Designsysteme sowie eine interdisziplinäre Arbeitsweise,
- Herausragende Reputation durch veröffentlichte Arbeiten in der Breite des Kommunikationsdesigns (z.B. Editorial Design, Corporate Design, generative Gestaltung, räumliche Anwendungen, Signaletik, Social Media, Anwendungen im Bewegtbild ) – zu belegen durch Publikationen, Erfolgen bei renommierten Wettbewerben oder Ausstellungen,
- Kenntnisse in der Mediengeschichte im Kontext von Typografie, Grafikdesign und Art Direction sowie eine aktive praxisnahe Auseinandersetzung mit deren aktuellen Entwicklungen (z.B. auch der Einfluss und die Nutzung von neuen Technologien),
- Didaktische Eignung, nachzuweisen durch Lehrerfahrungen, studentische Arbeiten und ein Lehrkonzept, welches das eingangs formulierte Selbstverständnis, die Anforderungen und Ihr Profil vereint.
Ihre Aufgaben:
- Konzeption, Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen (18 SWS) in deutscher und englischer Sprache im Grund- und Hauptstudium sowie die Betreuung von Abschlussarbeiten entsprechend des oben beschriebenen Anforderungsprofils.
- Engagement in Lehrkooperationen, angewandter Forschung und im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers (z. B. In Symposien, Ausstellungen, Publikationen und Kooperationen mit externen Partnern) sowie der Einwerbung von Drittmitteln (z.B. praxisnahe Lehrveranstaltungen mit Unternehmen und Institutionen.)
- Aktives Mitwirken in Konzeption und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen zur Verbesserung der Außendarstellung und der Reputation des Studienganges.
- Stetige Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen der Medienkultur zur eigenen Kompetenzerweiterung und die Übertragung in eine zeitgemäße Lehre.
- Pflege und Ausbau eines bestehenden Netzwerks in den ausgeschriebenen Bereichen, um die Lehre mit externen Expertinnen und Experten bereichern zu können.
Die Fakultät Gestaltung vertritt das Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden sowie der Mitwirkung an der Selbstverwaltung und der gemeinsamen Weiterentwicklung der Studiengangsprofile und erwartet deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule.
Nähere Auskünfte erteilt die Berufungsausschussvorsitzende, Prof. Sophia Martineck (E-Mail sophia.martineck@hs-wismar.de; 03841 753–7362). Die Probezeit beträgt 2 Jahre.
Wir bieten
- zertifizierte familiengerechte Hochschule
- teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
Bewerbungen senden Sie bitte digital bis zum 07.06.2026 über das Portal BITE.
Datenschutzhinweise
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:
https://www.hs-wismar.de/hochschule/information/stellenausschreibungen/
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz M-V. Die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren wird in § 61 Landeshochschulgesetz M-V geregelt.
Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz).
Die Hochschule ist als Familiengerechte Hochschule zertifiziert und unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bewerbungskosten können von der Hochschule Wismar nicht übernommen werden, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.
Anwendungsbetreuer/in (w/m/d) Schwerpunkt Personal, Finanzen (ERP) und Dokumentenmanagementsysteme
(w/m/d) unbefristet in Vollzeit
Im IT-Service- und Medienzentrum ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Anwendungsbetreuer/in (w/m/d) Schwerpunkt Personal, Finanzen (ERP) und Dokumentenmanagementsysteme
unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Das Entgelt richtet sich bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 11 TV-L.
Als Anwendungsbetreuer/in übernehmen Sie eine zentrale Rolle in der digitalen Infrastruktur der Hochschule Wismar. Sie verantworten die Betreuung, Weiterentwicklung und Optimierung der zentralen Verwaltungsanwendungen mit Schwerpunkt Personalmanagement, Finanz- und ERP-Systeme sowie Dokumentenmanagementsystem (DMS). Dabei agieren Sie als aktives Bindeglied zwischen Technik und Fachabteilungen und gestalten die Digitalisierungsprozesse maßgeblich mit.
Ihre Aufgaben:
- operative Betreuung, Konfiguration und Weiterentwicklung der Systeme in den Bereichen Personal, Finanzen (ERP) und DMS
- Analyse, Bewertung und Umsetzung von Anforderungen der Fachabteilungen sowie Beratung zu systemseitigen Möglichkeiten
- selbstständige und proaktive Koordination zwischen IT, Softwareherstellern und den Fachbereichen
- Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Digitalisierungs- und Optimierungsprojekten, auch in komplexen Projektstrukturen
- Qualitätssicherung, Dokumentation und Weiterentwicklung bestehender Prozesse
- Durchführung von Tests, Schulungen und Support für Anwender/innen
- Monitoring, Fehleranalyse und Troubleshooting in Zusammenarbeit mit technischen Teams
Ihr Profil:
- erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in (Wirtschafts-)Informatik, Verwaltungsinformatik oder einem vergleichbaren Fach
- fundierte Kenntnisse in der Betreuung von ERP-Systemen (insb. Finanz- und Personalprozesse) sowie Dokumentenmanagementsystemen
- Projektmanagementkompetenz und Erfahrung in der Umsetzung anspruchsvoller IT-Projekte
- Erfahrung im Anforderungsmanagement und Prozessdesign
- technisches Verständnis bzgl. Schnittstellen, Workflows, Berechtigungen und Systemarchitekturen
- Freude daran, in interdisziplinären Teams zu arbeiten und die Rolle des Bindeglieds aktiv auszufüllen
- ausgeprägte Fähigkeit, komplexe technische Sachverhalte verständlich zu vermitteln
- hohe Eigeninitiative, lösungsorientiertes Denken und strukturierte Arbeitsweise
- Kommunikationsstärke und Serviceorientierung
Das bieten wir Ihnen:
- eine Vergütung nach TV-L, wobei die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen erfolgt
- vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeiten sowie spannende Projekte
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- flexible Arbeitszeiten und anteilige mobile Arbeit
- ein kollegiales und angenehmes Arbeitsklima
- Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge
- betriebliches Gesundheitsmanagement und Hochschulsport
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Urlaub
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
- Möglichkeiten zum Dienstradleasing
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Die Hochschule Wismar ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die Hochschule strebt die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, wobei mindestens 35 Stunden pro Woche zu leisten sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse, ggf. weitere Qualifikationsnachweise) über das Bewerberportal BITE bis spätestens 31.05.2026. Es werden ausschließlich Online-Bewerbungen im weiteren Verfahren berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail werden leider nicht akzeptiert.
Bewerbungsunterlagen, die unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
https://stelle.pro/de/jobposting/5b4a06a1aab7142678bae71e9344c4ca38ddade00/apply
Ausbildung: Industriemechanikerin bzw. Industriemechaniker
(w/m/d) für Maschinen- und Anlagenbau
Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.
Die Hochschule Wismar sucht für die Zentralwerkstatt zum 01.09.2026
Auszubildende zur Industriemechanikerin bzw. Auszubildender zum Industriemechaniker (w/m/d) für Maschinen- und Anlagenbau
Die Ausbildungszeit beträgt 3 ½ Jahre.
Industriemechanikerinnen bzw. Industriemechaniker für Maschinen- und Anlagenbau wirken bei der Entwicklung und Endkonstruktion von Aufgaben und Projekten der Hochschulangehörigen nach deren Vorgaben oder CAD- Dateien mit. Es werden dabei z.B. nicht am Markt erhältliche Labor-, Versuchs- und Forschungsaufbauten hergestellt. Sie fertigen Maschinen oder komplexe Laboraufbauten und montieren und testen deren Betrieb. Bei Bedarf stellen Sie wichtige Bau- oder Zubehörteile für Labor- und Forschungsaufbauten mit modernsten CNC-Maschinen selbst her.
Die Wartung und Reparatur von komplexen technischen Systemen sowie Labor- und Forschungsaufbauten gehört ebenfalls zu den Aufgaben. Dafür wählen Sie Prüfmittel und Geräte aus, stellen die Störungsursachen fest, reparieren z.B. kurzfristig Baugruppen bzw. ganze Systeme von nicht einsatzfähigen Labor- und Forschungsaufbauten und stellen so deren Verfügbarkeit schnell wieder her.
Ihr Profil:
- erfolgreich abgeschlossener Realschulabschluss bzw. Abschluss im Sommer 2026
- Begeisterung für Technik, handwerkliche Begabung und Spaß am Rechnen
- sicheres Auftreten, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit
- gutes räumliches Vorstellungsvermögen
Das bieten wir Ihnen:
- vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeiten
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- ein kollegiales und angenehmes Arbeitsklima
- 30 Tage Urlaub
- betriebliches Gesundheitsmanagement und Hochschulsport
- Jahressonderzahlung
- Zahlung einer Abschlussprämie bei erfolgreichem Abschluss
kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
Ladestation für E-Autos in Campusnähe
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Die Hochschule ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse, ggf. weitere Qualifikationsnachweise) über das Bewerberportal BITE bis spätestens 31.05.2026. Es werden ausschließlich Online-Bewerbungen im weiteren Verfahren berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail werden leider nicht akzeptiert.
Bewerbungsunterlagen, die unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Fahrtkosten und sonstige Kosten für die Wahrnehmung eines Vorstellungsgespräches.
stelle.pro/de/jobposting/2f7d3ee185386c1eb26738514c2d4eb1d57b478c0/apply
Ausbildung: Elektronikerin bzw. Elektroniker
(m/w/d) für Geräte und Systeme
Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.
Die Hochschule Wismar sucht für die Zentralwerkstatt zum 01.09.2026
Auszubildende zur Elektronikerin bzw. Auszubildender zum Elektroniker (w/m/d) für Geräte und Systeme
Die Ausbildungszeit beträgt 3 ½ Jahre.
Als Elektronikerin bzw. Elektroniker für Geräte und Systeme erlernen Sie unter anderem die Fertigung von elektronischen Geräten und Systemen, das Bestücken und Löten von Baugruppen, das Verdrahten und Testen von Geräten. Ebenso gehören Fehlersuche und Instandsetzung zum Aufgabengebiet. Nach ihrer Ausbildung verfügen Sie darüber hinaus über umfassendes Wissen und praktische Fertigkeiten.
Ihre Voraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossener Realschulabschluss bzw. Abschluss im Sommer 2026
- Begeisterung für Technik, handwerkliche Begabung und Spaß am Rechnen
- sicheres Auftreten, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit
- gutes räumliches Vorstellungsvermögen
Wir bieten Ihnen:
- vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeiten
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- ein kollegiales und angenehmes Arbeitsklima
- 30 Tage Urlaub
- Jahressonderzahlung
- Zahlung einer Abschlussprämie bei erfolgreichem Abschluss
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Die Hochschule ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse, ggf. weitere Qualifikationsnachweise) über das Bewerberportal BITE bis spätestens 31.05.2026. Es werden ausschließlich Online-Bewerbungen im weiteren Verfahren berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail werden leider nicht akzeptiert.
Bewerbungsunterlagen, die unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Fahrtkosten und sonstige Kosten für die Wahrnehmung eines Vorstellungsgespräches.
stelle.pro/de/jobposting/4c5973c93f460ac7ff2caee65ecdb81a7c7b513a0/apply
Kontakt
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Personalabteilung. Für Berufungsverfahren ist Herr Spierling zuständig.
- Heike WitteckHaus 1 · Raum 423
- Saskia RudolfLL.B.
- Peter SpierlingHaus 1 · Raum 425
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Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie nachfolgend über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen der Bewerbung, gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften.
Datenerhebung
Im Zuge Ihrer Bewerbung werden von uns die nachfolgend aufgezählten persönlichen Bewerbungsdaten von Ihnen erhoben und verarbeitet:
Name, Vorname
Adresse
Telefonnummer
E-Mail
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate u.ä.)
Zweck der Datenerfassung / Weitergabe
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Stellenbesetzung innerhalb der Hochschule Wismar. Ihre Daten werden grundsätzlich nur an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen der Hochschule Wismar weitergeleitet. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht.
Aufbewahrungsdauer der Bewerbungsdaten
Eine Löschung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
Datensicherheit
Um die im Rahmen Ihrer Bewerbung erhobenen Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen haben wir diverse technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen. Insbesondere erfolgt die weitere Behandlung Ihrer Online-Bewerbung nach Eingang an der Hochschule auf elektronischem Weg, der nach dem Stand der Technik gesichert ist.
Auskunftsrecht und Widerruf
Sollten Sie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, oder in Fällen von Auskünften, Berichtigung oder Löschung von Daten, sowie Widerruf erteilter Einwilligungen, wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte.
Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Datenschutzhinweise und -bestimmungen, wie sie für unseren Webauftritt gelten.