Seit der Europawahl 2019 ist Katrin Langensiepen Mitglied des Europäischen Parlaments als Teil der Fraktion Die Grünen/EFA. Begleitet wurde sie von Rene Fuhrwerk, er ist Fraktionsvorsitzender bei Bündnis 90/Die Grünen in der Bürgerschaft in Wismar und im Kreistag Nordwestmecklenburg, in der Geschäftsführung des Flüchtlingsrates tätig und als Wahlkreismitarbeiter von Anne Shepley, Mitglied des Landtags M-V. Der Austausch fand, nach einer herzlichen Begrüßung durch den Rektor Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister, mit Professorin Dr. Christine Linke von der Fakultät Gestaltung, der Behindertenbeauftragten Prof. Dr. Antje Bernier, der Gleichstellungsbeauftragten Jessica Bernert und dem Schwerbehintertenvertrauensmann Nico Schreiber statt.
Im Kern ging es darum, zu Themen rund um Inklusion und Gleichstellung ins Gespräch zu kommen über Fortschritte und Herausforderungen - auch die Rolle der EU dabei - sowie die Zuständigkeiten aller Fakultäten und der Zentralen Dienste.
Katrin Langensiepen war als einzige Frau mit sichtbarer Behinderung im Europaparlament sehr interessiert zu erfahren, ob Intersektionalität hier erkennbar ist oder welchen Anteil Barrierefreiheit und Inklusion in der Lehre bei uns an der Hochschule hat. Mit dem Format reflektor - Festival der Kommunikation zum Thema “Inklusion - Exklusion” konnten 2025 von den Studierenden der Fakultät Gestaltung in eigener Regie besondere Zeichen gesetzt werden, wie Medien und Kommunikation barrierefrei gestaltet und Diskriminierung abgebaut werden können. Die Ausbildung zum barrierefreien Bauen ist seit 1996 inzwischen vielschichtig in die Lehre bei Architektur, Innenarchitektur, Technischer Gebäudeplanung oder im Fernstudium bei Faciltiy Management, Architektur&Umwelt und Integrativer StadtLand-Entwicklung eingebunden, jedoch meist im Wahlstudienbereich angesiedelt. Neben solchen Highlights kamen Gefahren von Ableismus zur Sprache, denn auch das Nichtreden über Behinderung birgt Diskriminierungspotential. Die strukturelle Einbindung der Interessenvertretungen und Beauftragten und die Herausforderungen solcher Ehrenämter im öffentlichen Dienst bildeten den Abschluss.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 für die Arbeit eine starke rechtliche Grundlage, die auch in Deutschland verpflichtend umzusetzen ist. Wesentlich sind Akteurinnen und Akteure, die Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe wahrnehmen und Barrieren abbauen, um z. B. eine gleichberechtigte Teilhabe für alle Studierenden und Beschäftigten zu ermöglichen. Der Austausch unterstrich, dass Inklusion kein statisches Ziel, sondern ein fortlaufender Prozess ist, der durch den Dialog zwischen Politik, Gesellschaft und Praxis stetig neue Impulse erhält. Nur durch Begegnungen auf Augenhöhe und enge Zusammenarbeit können nachhaltige Veränderungen geschaffen werden, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen. Es gibt noch viel zu tun und dafür werden viele Unterstützende gebraucht.
