Stellenausschreibungen

Unsere Hochschule bietet ein dynamisches Arbeitsumfeld. Dafür braucht sie engagierte Lehrende und Mitarbeiter. Behalten Sie uns im Blick.

Informationen zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie nachfolgend über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen der Bewerbung, gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften.

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Datenerhebung
Im Zuge Ihrer Bewerbung werden von uns die nachfolgend aufgezählten persönlichen Bewerbungsdaten von Ihnen erhoben und verarbeitet:
Name, Vorname
Adresse
Telefonnummer
E-Mail
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate u.ä.)

Zweck der Datenerfassung / Weitergabe
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Stellenbesetzung innerhalb der Hochschule Wismar. Ihre Daten werden grundsätzlich nur an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen der Hochschule Wismar weitergeleitet. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht.

Aufbewahrungsdauer der Bewerbungsdaten
Eine Löschung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.

Speicherung für zukünftige Stellenausschreibungen
Sollten wir Ihnen keine aktuell zu besetzende Stelle anbieten können, jedoch aufgrund Ihres Profils der Ansicht sein, dass Ihre Bewerbung eventuell für zukünftige Stellenangebote interessant sein könnte, werden wir Ihre persönlichen Bewerbungsdaten zwölf Monate lang speichern, sofern Sie einer solchen Speicherung und Nutzung ausdrücklich zustimmen.

Datensicherheit
Um die im Rahmen Ihrer Bewerbung erhobenen Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen haben wir diverse technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen. Insbesondere erfolgt die weitere Behandlung Ihrer Online-Bewerbung nach Eingang an der Hochschule auf elektronischem Weg, der nach dem Stand der Technik gesichert ist.

Auskunftsrecht und Widerruf
Sollten Sie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, oder in Fällen von Auskünften, Berichtigung oder Löschung von Daten, sowie Widerruf erteilter Einwilligungen, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Marco Block
Tel.: 0385 633–5131
datenschutz(at)hs-wismar(dot)de

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Datenschutzhinweise und -bestimmungen, wie sie für unseren Webauftritt gelten.

Professur W2 „Allgemeine Wirtschaftspsychologie, Persönlichkeitspsychologie und Diagnostik“ unbefristet in Vollzeit

Professur W2 „Allgemeine Wirtschaftspsychologie, Persönlichkeitspsychologie und Diagnostik“ unbefristet in Vollzeit

An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Wismar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende unbefristete Professur, in Vollzeit, zu besetzen:

Professur W2

„Allgemeine Wirtschaftspsychologie, Persönlichkeitspsychologie und Diagnostik“


Die Ausschreibung richtet sich an engagierte und innovative Persönlichkeiten mit einem einschlägigen Hochschulstudium, einschlägiger praktischer Erfahrung und pädagogischer Eignung. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse in der Persönlichkeitspsychologie und Diagnostik und haben ihre besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit durch eine
Promotion nachgewiesen. Es bietet sich die Möglichkeit, inhaltlich und methodisch einen wesentlichen Beitrag in denAufbau und die Etablierung einer neuen Studienrichtung zu leisten.
Wir wünschen uns daher Persönlichkeiten, die sich mit Kreativität und Engagement sowie ausgeprägter Studierendenorientierung an dieser Gestaltung beteiligen.
Gesucht werden Bewerber und Bewerberinnen mit nachgewiesener einschlägiger Praxiserfahrung von mindestens fünf Jahren, davon mindestens drei außerhalb desHochschulbereichs, sowie wissenschaftlichen Qualifikationen durch Forschungspublikationen im Berufungsgebiet.Die Fähigkeit und Bereitschaft, diese Themen auch in englischer Sprache zu unterrichten, wirdvorausgesetzt.

Zum Aufgabenbereich gehören neben der Wahrnehmung der Lehre in dem Berufungsgebiet einschließlich methodischer Grundlagenfächer auch die Betreuung praxisorientierter Projekte und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Hochschule. Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Mitarbeit im Fernstudium der Hochschule Wismar. Nähere Auskünfte erteilt der Berufungsausschussvorsitzende, Herr Prof. Dr. von Schubert (03841/753-7533; andreas.vonschubert@hs-wismar.de) Die Professur wird in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder im Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung auf § 61 LHG M-V, verwiesen.

Das bieten wir:

  • zertifizierte familiengerechte Hochschule mitTotal-E-Quality-Prädikat
  • teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
  • eine attraktive Altersabsicherung
  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
  • die Möglichkeit zur Weiterbildung
  • flexible Arbeitszeiten
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • 30 Tage Urlaub
  • die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
  • die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten

Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 GlG M-V). Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates, als Familiengerechte Hochschule zertifiziert und unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bewerber und Bewerberinnen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen. Bewerber und Bewerberinnen aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur
Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche. Bewerbungen mit entsprechenden aussagekräftigen Unterlagen, inklusive einem Konzept für ein Modul „Persönlichkeitspsychologie und Diagnostik“ sowie einer Liste der Publikationen senden Sie bitte bis zum 30.09.2023 online über das Bewerberportal BITE:
https://stelle.pro/de/jobposting/cd77365aba3c05a9d92e2fc44789b38d93f2a1d50/apply

 

*§ 58 LHG MV
"(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens

1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

2. pädagogische Eignung,

3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und

4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,

a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),

b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder

c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.

(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, ist vorrangig zu berufen, wer eine Zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.

(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.

(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist."

 

Professur W2 „Baustoffe und Betontechnologie“ unbefristet in Vollzeit

Professur W2 „Baustoffe und Betontechnologie“ unbefristet in Vollzeit

An der Hochschule Wismar, Fakultät für Ingenieurwissenschaften, ist zum nächstmöglichen Zeitpunktdie

Professur W 2

"Baustoffe und Betontechnologie"

zu besetzen.

Gesucht wird ein_e promovierte_r Bauingenieur_in mit umfassenden Kompetenzen und Praxiserfahrung auf dem Gebiet der anorganischen und metallischen Baustoffe und der Betontechnologie.

Die Bewerber_innen müssen bereit sein, diese Fachdisziplin in Lehre und Forschung im Bachelor- und Masterstudiengang Bauingenieurwesen zu vertreten. Erwünscht ist eine praxisnahe Lehre zu den Gebieten Bauwerksdiagnostik, -erhaltung und der Betoninstandsetzung.

Im Rahmen eines interdisziplinären Studienangebots sind Grundlagenmodule zur Baustoffkunde an der HS Neubrandenburg und im BA-studiengang Bauingenieurwesen an der Uni Rostock zu übernehmen. Die Bereitschaft, neben der Lehre in Präsenz auch digitale Lehrangebote zu entwickeln und gestalten wird vorausgesetzt. Neben einer überdurchschnittlichen Laborausstattung sind der Stelle Kapazitäten von wiss. Mitarbeitern, Laboringenieuren und technischen Miarbeitern zugeordnet.

Die Bereitschaft zur zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt. Im Rahmen der Internationalisierung der Hochschule Wismar sind aktive Englischkenntnisse und Auslandskontakte erwünscht.

Nähere Auskünfte erteilt die Vorsitzende der Berufungskommission, Frau Prof. Dr. Bärbel Koppe (03841/753-7298; baerbel.koppe@hs-wismar.de).

Die Professur wird in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder im Angestelltenverhältnis besetzt. Hinsichtlich der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 Landeshochschulgesetz M-V, bezüglich der dienstrechtlichen Stellung wird auf § 61 LHG M-V verwiesen.

Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert.

Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen. Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils bei der Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (GlG MV § 9 Abs. 1).

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.

Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung (inkl. Publikationsliste) senden Sie bitte bis zum 06.10.2023 als ein pdf-Dokument an: personalabteilung@hs-wismar.de mit dem Stichwort: 78 300 003

 

*§ 58 LHG MV
"(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens

1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

2. pädagogische Eignung,

3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und

4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,

a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),

b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder

c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.

(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, ist vorrangig zu berufen, wer eine Zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.

(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.

(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist."

 

Elektronikerin bzw. Elektroniker (w/m/d) Betriebselektrik, Vollzeit, unbefristet

Die Hochschule Wismar ist eine leistungsstarke, innovative und international ausgerichtete Hochschule mit einer langjährigen akademischen Tradition. Durch die besondere Förderung interdisziplinärer Projekte bietet unsere Hochschule eine optimale Basis für innovative Forschung und Lehre. Die Hansestadt Wismar ist UNESCO-Weltkulturerbe, unmittelbar an der Ostsee und liegt in einer landschaftlich reizvollen Region.

Im Dezernat für Verwaltungs-, Bau- und Liegenschaften ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Elektronikerin bzw. Elektroniker (w/m/d) Betriebselektrik

unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Das Entgelt richtet sich bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 6 TV-L.

Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

  • Durchführung von Installationsarbeiten, Kleinreparaturen, Austausch der Leuchtmittel sowie Fehlersuche und Störungsbeseitigung an elektrischen Anlagen
  • Einweisung und Begleitung von Fremdfirmen bei Wartungsarbeiten und Baumaßnahmen
  • Instandsetzung und Wartung von Niederspannungs-Schaltanlagen und ggf. Reinigungsarbeiten an Mittelspannungs-Transformatoren
  • Prüfung zur Feststellung der elektrischen Sicherheit von ortsveränderlichen elektrischen Geräten und Betriebsmitteln in Büros und Werkstätten sowie der Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Bedienung und Störungsbeseitigung an der Gebäudeautomation (GA)/ Gebäudeleittechnik (GLT)
  • Funktionskontrolle und ggf. Durchführung von Reparaturen an vorhandenen Notlichtanlagen

Die auszuführenden Tätigkeiten sind überwiegend körperlich handwerklich geprägt. Eine teilweise hohe körperliche Belastung ist gegeben.                          

Ihre Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker_in in einer der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Betriebstechnik; Elektroanlagenmonteur_in oder Elektroinstallateur_in oder der Vorgängerberufe (z. B. Elektromonteur_in, Elektriker_in)
  • Berufserfahrung entsprechend der Anforderungen erforderlich
  • Vorliegen einer Schaltberechtigung für eine 10 kV-Anlage oder Bereitschaft zum Erwerb im Rahmen einer einschlägigen Fortbildungsmaßnahme
  • Kenntnisse zur Bedienung, Wartung von Haus-, Mess- und Regeltechnik
  • versierter Umgang mit unterschiedlichsten Mess- und Prüfinstrumenten
  • Erfahrungen bei der Fehlersuche an elektrischen Anlagen und elektronischen Schaltungen sowie gute EDV-Kenntnisse
  • Bereitschaft zur Qualifizierung
  • Leistungsbereitschaft, Höhentauglichkeit
  • Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit und Flexibilität
  • Besitz eines gültigen Führerscheins, mindestens Klasse B

Wir bieten Ihnen:

  • ein vielseitiges und anspruchsvolles Aufgabengebiet
  • familienfreundliche Arbeitsbedingungen
  • flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Dienstplanung
  • ein kollegiales und angenehmes Arbeitsklima
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Urlaub
  • kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
  • Ladestation für E-Autos in Campusnähe

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als familiengerechte Hochschule zertifiziert.

Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, wobei mindestens 35 Stunden pro Woche zu leisten sind.

Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.

Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 04.10.2023 online über das Karriereportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

https://karriere-in-mv.de/stelle/6922-elektronikerin-bzw-elektroniker-w-m-d-betriebselektrik

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Personalabteilung