Stellenausschreibungen
Unsere Hochschule bietet ein dynamisches Arbeitsumfeld. Dafür braucht sie engagierte Lehrende und Mitarbeiter. Behalten Sie uns im Blick.

Professur W2 "Bauwirtschaft und Bauinformatik"
(w/m/d) unbefristet in Vollzeit
An der Fakultät für Ingenieurwissenschaften im Bereich Bauingenieurwesen ist zum 01.03.2026 zu besetzen:
W 2 Professur "Bauwirtschaft und Bauinformatik"
Zu vertreten sind die Lehr- und Forschungsaufgaben im Berufungsgebiet in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Bauingenieurwesens mit den Schwerpunkten:
- Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung,
- Kalkulation,
- Nachtragsmanagement,
- Kosten- und Leistungsrechnung, operatives Controlling,
- Bauvertrags- und -vergaberecht (VOB, BGB),
- Grundlagen der digitalen Planung (BIM)
mit den dazugehörigen Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen.
Zu den Aufgaben der Professur gehören weiterhin:
- die Verantwortung für die Integration und die Weiterentwicklung des Konzeptes des Digitalen Planens und Bauens (BIM) im Bereich und in den zu vertretenden Lehrgebieten,
- die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen des BLU-Konzeptes im Bauingenieurstudiengang an der Universität Rostock sowie erforderlichenfalls die Übernahme von Lehre in verwandten Fachgebieten, etwa aus den Grundlagen des Bauingenieurwesens,
- die eigenverantwortliche Durchführung von lehrgebietsbezogenen als auch interdisziplinären Forschungsvorhaben mit Partnern aus dem akademischen und praktischen Umfeld sowie
- die regelmäßige Absolvierung von didaktischen und fachlichen Weiterbildungsveranstaltungen.
- In den genannten Lehrgebieten sind fundierte theoretische Kenntnisse und relevante berufspraktische Erfahrungen erforderlich. Diese sind nachzuweisen durch:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium auf dem Gebiet des Bauingenieurwesens oder der Architektur oder des Wirtschaftsingenieurwesens (Bau) oder auf einem wirtschaftswissenschaftlichen Gebiet verbunden mit langjähriger Erfahrung bzw. Spezialisierung im Baubereich (nachgewiesen durch Urkunde und Zeugnis),
- eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, i.d.R. nachzuweisen durch die Qualität einer Promotion,
- pädagogische Eignung (nachgewiesen durch Evaluationen, Teilnahmezertifikate didaktischer Weiterbildungen o. Ä.),
- fünfjährige Berufserfahrung in der Bauwirtschaft mit eindeutigem Bezug zum Berufungsgebiet, wovon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen (nachgewiesen durch Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben o. Ä.),
Die Tätigkeit beinhaltet außerdem die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie die Betreuung von Abschlussarbeiten, Praktika, Exkursionen und studentischer Projekte.
Nähere Auskünfte erteilt die Vorsitzende der Berufungskommission, Frau Prof. Dr.-Ing. Bärbel Koppe (03841/7537298; baerbel.koppe@hs-wismar.de).
Wir bieten
- zertifizierte familiengerechte Hochschule
- teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz M-V. Die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren wird in § 61 Landeshochschulgesetz M-V geregelt.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 09.11.2025 über das Bewerberportal BITE.
Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz).
Die Hochschule ist als Familiengerechte Hochschule zertifiziert und unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bewerbungskosten können von der Hochschule Wismar nicht übernommen werden, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
*§ 58 LHG MV
"(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, ist vorrangig zu berufen, wer eine Zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist."
Professur W2 ,,Statistik und Forschungsmethoden"
(w/m/d) unbefristet in Vollzeit
In der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist zum 01.09.2026 die
W2 Professur „Statistik und Forschungsmethoden“
zu besetzen.
Wir suchen eine engagierte und qualifizierte Persönlichkeit zur Vertretung und aktiven Weiterentwicklung des ausgeschriebenen Berufungsgebiets mit Anwendungsbezug in Lehre und Forschung. Erwartet wird die Konzeption, Durchführung und stetige Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen zur deskriptiven, induktiven und explorativen Statistik auf Bachelor- und auf Masterniveau in den Studiengängen der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Neben der Durchführung statistischer Grundlagenveranstaltungen können in Vertiefungsmodulen eigene Akzente gesetzt werden, um das fachliche Profil der Hochschule weiter zu entwickeln.
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die ein methodisch-quantitativ ausgerichtetes Studium (z.B. Wirtschaftswissenschaften, Psychologie o.ä.) abgeschlossen haben und über berufliche Erfahrung in der Durchführung empirischer Studien und/oder in der Anwendung statistischer Methoden in der verhaltensorientierten Wirtschaftswissenschaft bzw. Wirtschaftspsychologie verfügen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen die Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache abhalten können, SPSS-Kenntnisse sind erforderlich. Wünschenswert sind weiterhin Kenntnisse in Messwiederholung/Panelanalysen, Structural equation modelling, Mehrebenenanalyse oder qualitativen Ansätzen, ebenso Kenntnisse im Einsatz von Python und/oder R.
Die Bereitschaft zur Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung setzen wir voraus. Voraussetzung für eine Berufung ist zudem die pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten, die in der Regel durch die Qualität einer einschlägigen Promotion nachgewiesen wird.
Nähere Auskünfte erteilt der Vorsitzende der Berufungskommission, Herr Prof. Dr. Ralph Kattenbach (03841/7537475; ralph.kattenbach@hs-wismar.de).
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz M-V. Dazu zählen besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
Die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren wird in § 61 Landeshochschulgesetz M-V geregelt.
Wir bieten
- zertifizierte familiengerechte Hochschule
- teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
Die Hochschule ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in diesem Bereich an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 GlG M-V).
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 23.11.2025 online über das BewerberportalBITE.
§ 58 LHG M-V - Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,
a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),
b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder
c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.
(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbezeichnung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, soll nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.
(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.
(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.
Technische Mitarbeiterin bzw. technischer Mitarbeiter (w/m/d) mit dem Schwerpunkt Werk- bzw. Baustoffprüfung oder Chemie
(w/m/d) befristet in Teilzeit
An der Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Bereich Bauingenieurwesen, ist im Rahmen eines Forschungsverbundprojekts mit der Forschungsvereinigung Kalk-Sand e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Technische Mitarbeiterin bzw. technischer Mitarbeiter (w/m/d) mit dem Schwerpunkt Werk- bzw. Baustoffprüfung oder Chemie
befristet bis zum 30.06.2027 und in Teilzeit (20 Stunden/Woche), vorbehaltlich der Finanzierung durch die industrielle Gemeinschaftsforschung, zu besetzen. Das Entgelt richtet sich bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 8 TV-L.
Zur Unterstützung der Professur „Baustoffe und Betontechnologie“ befassen Sie sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit der physikalischen und mechanischen Prüfung von mineralischen, metallischen und organischen Baustoffen. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören die normgerechte Probenvorbereitung und Versuchsdurchführung sowie die Wartung und Pflege der Prüfeinrichtungen und Labore. Die Auswertung und Dokumentation der produzierten Prüfergebnisse und die Anleitung und Betreuung von Studierenden im Rahmen von Laborpraktika, Exkursionen und studentischen Arbeiten gehören ebenfalls zu Ihrem Verantwortungsbereich. Sie erwarten abwechslungsreiche Aufgabenstellungen aus Wissenschaft, Lehre und Praxis.
Ihre Aufgaben:
- Präparation von Baustoffproben für technische und wissenschaftliche Untersuchungen
- Herstellung von Prüfkörpern zur mechanisch-technischen Analyse
- Durchführung technischer (mechanischer und thermischer) Untersuchungen
- Dokumentation der Untersuchungsergebnisse
- Unterstützung analytischer wissenschaftlicher Untersuchungen
Ihr Profil:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Baustoffprüfer/in oder Chemielaborant/in oder vergleichbare Qualifikation
- Berufserfahrung im Bereich der Herstellung, Verarbeitung und Prüfung von Baustoffen
- handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
- gute körperliche Verfassung
- selbstständige Arbeitsweise, ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative, gutes Planungs- und Organisationsvermögen
- gute Ausdrucksfähigkeit und sicheres Auftreten
- Führerschein Klasse B
Das bieten wir Ihnen:
- eine Vergütung nach TV-L, wobei die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen erfolgt
- Zusammenarbeit mit einem engagierten Team aus Lehrenden, Studierenden und Mitarbeitenden
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- flexible Arbeitszeiten und anteilige mobile Arbeit
- ein kollegiales und angenehmes Arbeitsklima
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge
- betriebliches Gesundheitsmanagement und Hochschulsport
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Die Hochschule Wismar ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse, ggf. weitere Qualifikationsnachweise) über das Bewerberportal BITE bis spätestens 12.10.2025. Es werden ausschließlich Online-Bewerbungen im weiteren Verfahren berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail werden leider nicht akzeptiert.
Bewerbungsunterlagen, die unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule Wismar nicht übernommen, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.
https://stelle.pro/de/jobposting/e4f41a1b9c79d2689a88a908f107ee465f643a4b0/apply
Kontakt
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Personalabteilung
- Heike WitteckHaus 1 · Raum 423
- Saskia RudolfLL.B.
Informationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher informieren wir Sie nachfolgend über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten im Rahmen der Bewerbung, gemäß den einschlägigen Datenschutzvorschriften.
Datenerhebung
Im Zuge Ihrer Bewerbung werden von uns die nachfolgend aufgezählten persönlichen Bewerbungsdaten von Ihnen erhoben und verarbeitet:
Name, Vorname
Adresse
Telefonnummer
E-Mail
Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate u.ä.)
Zweck der Datenerfassung / Weitergabe
Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt ausschließlich zweckgebunden für die Stellenbesetzung innerhalb der Hochschule Wismar. Ihre Daten werden grundsätzlich nur an die für das konkrete Bewerbungsverfahren zuständigen innerbetrieblichen Stellen der Hochschule Wismar weitergeleitet. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht.
Aufbewahrungsdauer der Bewerbungsdaten
Eine Löschung Ihrer persönlichen Bewerbungsdaten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
Datensicherheit
Um die im Rahmen Ihrer Bewerbung erhobenen Daten vor Manipulationen und unberechtigten Zugriffen zu schützen haben wir diverse technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen. Insbesondere erfolgt die weitere Behandlung Ihrer Online-Bewerbung nach Eingang an der Hochschule auf elektronischem Weg, der nach dem Stand der Technik gesichert ist.
Auskunftsrecht und Widerruf
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