IT-Sicherheit und Forensik, Master, im Fernstudium

Akademischer Grad

Master of Engineering (M.Eng.)

Fakultät

Ingenieurwissenschaften

Präsenz- / Fernstudium

Fernstudium

Regelstudienzeit

4 Semester

Studienbeginn

zum Winter- oder Sommersemester

Unterrichtssprachen

Deutsch

Akkreditierung

Der Studiengang ist akkreditiert

Voraussetzungen für die Zulassung

(1) Voraussetzung für den Zugang zum nichtkonsekutiven Master-Fernstudiengang IT-Sicherheit und Forensik ist ein erster akademischer Abschluss in einem Studium der Fachrichtung Informatik mit mindestens 210 Leistungspunkten, der an einer nationalen oder internationalen Hochschule erworben wurde. Weiterhin ist für den Zugang eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis nachzuweisen. Einschlägige Berufspraxis ist insbesondere eine Tätigkeit, in deren Rahmen die Bewerberinnen und Bewerber aktiv an der Bearbeitung von Problemstellungen in ingenieurwissenschaftlichen, die Informatik betreffenden oder dienstleistungsbezogenen Tätigkeitsfeldern beteiligt waren. 

(2) Kann die Anzahl von 210 Leistungspunkten nicht nachgewiesen werden, ist es möglich, auf Antrag eine zu den Zugangsvoraussetzungen zusätzliche einschlägige Berufspraxis von 1 1⁄2 Jahren (in Vollzeit) oder 3 Jahren (in Teilzeit) mit maximalen 30 Leistungspunkten anzurechnen. 

(3) Fehlende Leistungspunkte können auch aufgrund von Prüfungsleistungen im Rahmen eines vom Prüfungsausschuss zu genehmigenden individuellen Studienplans erbracht werden. Über entsprechende Ausnahmen zur Anerkennung adäquater Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. 

(4) Von den im Absatz 1 genannten Zugangsvoraussetzungen kann der Prüfungsausschuss gemäß § 4 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Wismar auf Antrag aus wichtigen Gründen, die Bewerber mit einem ersten akademischen Abschluss in einem Studiengang mit  Ingenieurwissenschaftlicher, technischer oder technisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung schriftlich darzulegen haben, Befreiung erteilen. Die Befreiung ist in Abstimmung mit dem Studiengangverantwortlichen von der Erfüllung der Auflage abhängig zu machen, dass diese Bewerber durch Studium oder
außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen aus folgenden Bereichen nachzuweisen haben:

1. Zahlentheoretische Grundlagen:
o Grundlagen der Algebra (Gruppen, Ringe, (endliche) Körper)
o Grundlagen der Elementaren Zahlentheorie
o Modulares Rechnen

2. Betriebssysteme:
o Grundlagen, Prinzipien und Architekturen von Rechnerarchitekturen und Betriebssystemen,
o Aufbau, Komponenten und Wirkungsweise des Betriebssystemkerns,
o Scheduling und Schedulingstrategien, Synchronisation und Kommunikation von Diensten und Prozessen,
o Hauptspeicherverwaltung und virtuelle Speicherverwaltung,
o Geräteverwaltung und Deadlookbehandlung,
o Filesysteme und Dateiverwaltung,
o Handhabung und Administration des Betriebssystems UNIX/LINUX, Einführung in die Shellprogrammierung

3. Datenbanken:
o Grundlagen, Prinzipien und Architekturen von Datenbankmanagementsystemen
o Konzepte relationaler DBS, Relationale Algebra
o SQL: Datendefinition , Anfragen, Join, Unteranfragen, Datenmanipulation
o Einführung in die Datenbankprogrammierung
o Prinzipien des Datenbank-Zugriffes aus Programmiersprachen
o Grundlagen der Administration von Datenbankmanagementsystemen

4. Programmierung:
o Elementare Sprachelemente
o Steueranweisungen
o Funktionen
o Datenstrukturen
o Fortgeschrittene Zeigertechnik
o Ein-/ Ausgabeoperationen
o Programmstrukturierung, Speicherklassen
o Objektorientierte Programmierung (Klassen, Vererbung, Polymorphie)