Integrative StadtLand-Entwicklung, Master, im Fernstudium

Akademischer Grad

Master of Science (M.Sc.)

Fakultät

Gestaltung

Präsenz- / Fernstudium

Fernstudium

Regelstudienzeit

5 Semester

Studienbeginn

jeweils zum Wintersemester

Unterrichtssprachen

Deutsch

Akkreditierung

Der Studiengang ist akkreditiert

Voraussetzungen für die Zulassung

(1) Voraussetzung für die Zulassung zum weiterbildenden Master-Fernstudiengang Integrative StadtLand-Entwicklung ist ein erster akademischer Abschluss mit mindestens 180 Credits – in den Studiengängen Architektur, Stadt- beziehungsweise Raumplanung, Landschafts- und Umweltplanung, Geografie, Kommunikationsdesign und Kommunikationswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Verwaltungsrecht oder vergleichbaren Studienrichtungen, die auch in den Modulen des Master-Fernstudiengangs vertreten sind –, der an einer nationalen oder internationalen Hochschule erworben wurde.


(2) Weiterhin ist für die Zulassung eine einschlägige qualifizierte Berufspraxis von mindestens einem Jahr nach dem ersten akademischen Abschluss erforderlich. Als Berufspraxis kann auch der Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit in kommunal- und
regionalpolitischen Gremien anerkannt werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.