
Allgemeine Studienberatung
- StudienberatungHaus 1 · Raum 127
Studiengangsleitung
- Jean Rom RabeProf. Dr.-Ing.ProfessorFakultät für IngenieurwissenschaftenSeefahrt, Anlagentechnik und LogistikHaus 3 · Raum 3102
Studienfachberatung
- Jana FischerDipl.-Kff.MitarbeiterinFakultät für IngenieurwissenschaftenSeefahrt, Anlagentechnik und LogistikHaus 2 · Raum 2227
Schiffsbetriebstechnik/Anlagentechnik und Versorgungstechnik, Bachelor
Akademischer Grad
Bachelor of Science (B.Sc.)
Fakultät
Ingenieurwissenschaften
Präsenz- / Fernstudium
Präsenzstudium
Regelstudienzeit
8 Semester - Schiffsbetriebstechnik 7 Semester - Anlagentechnik und Versorgungstechnik
Studienbeginn
jeweils zum Wintersemester
Studienort
Rostock - Warnemünde
Unterrichtssprachen
Deutsch
Akkreditierung
Der Studiengang ist akkreditiert
- Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
oder
- Nachweis des Abschlusses einer anderen Vorbildung, die im Land Mecklenburg-Vorpommern als gleichwertig anerkannt wird
oder
- Bestehen einer Zugangsprüfung (für Bewerber ohne Hochschul- bzw. Fachhochschulreife) nach mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit in einem Berufsfeld, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist.
oder
- Bestehen einer Prüfung als Abschluss einer Fortbildung zum Meister/ Meisterin nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in der jeweils gültigen Fassung
sowie
- für die Studienrichtung Schiffsbetriebstechnik:
- Besitz des Zeugnisses über die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker, oder
- Besitz des Zeugnisses über die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Metall- oder Elektrotechnik gemäß § 39 See-BV (es gilt die von der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. veröffentlichte Liste) und der Nachweis einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technischer Offiziersassistent nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von technischen Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt von mindestens sechs Monaten oder
- Nachweis einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als technischer Offiziersassistent nach Maßgabe der Richtlinien für die Ausbildung von technischen Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt von mindestens neun Monaten.





