ERASMUS Programm
Mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. EUR ist das  EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP, 2007-2013) ausgestattet,  es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS  (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG  (Erwachsenenbildung). Informationen zum LLP finden Sie auf der Webseite  der Europäischen Kommission: http://eacea.ec.europa.eu/llp/index_en.php.
Zentrale  ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Mutilaterale Projekte, Akademische  Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der  Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden  Sie unter http://eacea.ec.europa.eu/llp/erasmus/erasmus_en.php.
Das  Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der  Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von  Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Bisher  haben rund zweieinhalb Millionen Studierende und fast 250.000 Dozenten  mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Folgende  europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 28 EU-Länder, Island,  Liechtenstein, Norwegen, die Türkei sowie die Schweiz.
Unter dem  Dach des EU-Bildungsprogramms für Lebenslanges Lernen (2007-2013) werden  durch ERASMUS folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Mobilität von Lehrenden (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
Förderbedingungen
An  deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende können  ERASMUS-Mobilitätszuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und  Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes (siehe 7.5)  können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am ERASMUS-Programm  teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren,  welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende  können keinen ERASMUS-Zuschuss in Anspruch nehmen.
Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Haftungsklausel
„Dieses  Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.  Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung]  trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere  Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
Sonderförderung Auslandsmobilität mit Behinderung
Behinderte  können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines  ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle  ERASMUS-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu  Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken  ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und  Intensivprogrammen).
Weitere Informationen
Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim 
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
Auslandpraktikum über ERASMUS
ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in  einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind  EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie  diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden).  Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld  sammeln. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie  Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über  andere Kulturen und Märkte erweitern. Studierende können für ein  Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und  zwölf Monaten Förderung erhalten.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
- Monatlicher Zuschuss von bis zu 400 Euro im Monat
SMP – Bewerbungskriterien:
- Anerkennung des Praktikums durch die Fakultät/Bereich (Pflichtpraktikum)
- Auswahl erfolgt leistungsabhängig aufgrund der eingereichten Notenübersicht und Empfehlung durch die Fakultät/Bereich
- Vorhandene Sprachkenntnisse
- Eigeninitiative