Hochschule WismarHS Wismar

Das darf ich

Zum Thema „Welche Rechte habe ich als Kind?“ wird Rechtsanwalt Harry Hinz während der nächsten Wismarer KinderUni am Freitag, dem 24. April 2009, sprechen. Diese Doppelvorlesung, Beginn um 15:00 Uhr und nochmals um 16:30 Uhr, findet an der Wismarer Hochschule im Haus 1, Hörsaal 101, statt.

„An konkreten Beispielen werde ich den jüngsten Studenten der Hochschule Wismar erklären, welche Rechte und Pflichten sie haben“, lädt Harry Hinz wissbegierige 8- bis 12-Jährige sowie deren Eltern, Großeltern oder Freunde zu seiner KinderUni-Vorlesung ein. Er begrüßt es, wenn die Erwachsenen sich nach der Vorlesung mit ihren Sprösslingen noch über die Inhalte der Vorlesung austauschen können.

Die Kinder werden von dem 51-jährigen KinderUni-Dozenten erfahren, was sie zu Hause, in der Schule oder in einem Geschäft tun dürfen und was ihre Pflichten sind. Harry Hinz wird ganz konkrete Fragen beantworten wie zum Beispiel „Dürfen Kinder sich mit ihrem ersparten Taschengeld etwas kaufen ohne die Eltern zu fragen?“ oder „Dürfen sie einem Freund ihr Fahrrad schenken?“.

Der Schweriner Rechtsanwalt kennt den Wismarer Campus, die Seminarräume und Hörsäle sehr gut, ist er doch seit 1994 als Lehrbeauftragter tätig. Am Bereich Bauingenieurwesen der Fakultät für Ingenieurwissenschaften vermittelt er den Studenten die Grundlagen des deutschen Baurechts.

Bei Rückfragen zur KinderUni Wismar wenden Sie sich bitte direkt an Silke Schröder, Tel.: 03841 753-209 bzw. E-Mail: silke.schroeder@hs-wismar.de. Eine Übersicht über das gesamte Angebot des Kinderuni-Studienjahres 2008/2009 finden Sie im Internet unter www.hs-wismar.de/kinderuni.


Zurück zu allen Medieninformationen