Zukunft der Maritimen Ausbildung

Es ist eine Person zu sehen, die auf einen Bildschirm zeigt.
Projektleiter Prof. Thomas Jung (HS Bremen) in der Diskussion mit den per Videokonferenz zugeschalteten Professoren der Universitäten in Dubrovnik und Split.
Quelle: Hochschule Wismar/M. Baldauf

Im Auftrag der Europäischen Schiffssicherheitsagentur EMSA trafen sich am Dienstag, dem 11. Juli 2023, Vertreter_innen des Lehrkörpers der in der IAMU zusammengefassten Maritimen Ausbildungseinrichtungen zu einem Experten-Workshop. Dieser fand in den Räumen des Bereiches Seefahrt der Hochschule Bremen statt.

Nicht nur im Straßenverkehr wird an der Entwicklung von Lösungen für das autonome Fahren gearbeitet. Auch im Bereich der Seeschifffahrt wird intensiv daran geforscht und dafür notwendige technische Entwicklungen vorangetrieben. Auf internationaler Ebene werden Standards für die sogenannten MASS – „Maritime Autonomous Surface Ships“ entwickelt. Diese sehen aktuell vier verschiedene Kategorien solcher Schiffe, von hochautomatisiert mit vorgeschriebener Besatzung (Stufe 1) bis hin zu unbemannt und autonom fahrend (Stufe 4) vor. Als eine Entwicklungsstufe ist auch der Betrieb unbemannter von Land aus ferngesteuerter Schiffe vorgesehen. Für die in dieser Betriebsart in landseitigen Zentralen (Remote Control Center - RCC) einzusetzende Fernsteuerer (Remote Control Operator - RCO) sind die erforderlichen Job-Profile zu erarbeiten. Dazu gehören auch die davon abgeleiteten Ausbildungsstandards und -programme.
Am abschließenden dritten Workshop eines von der EMSA geförderten Projektes nahmen Professorinnen und Professoren von insgesamt zehn europäischen maritimen Ausbildungseinrichtungen teil, darunter Norwegen, Italien, Finnland, Polen. Auch die Hochschule Wismar beteiligte sich aktiv an diesen Arbeiten und wurde durch Prof. Dr. Michael Baldauf und Dr. Uli Förster vom Bereich Seefahrt, Anlagentechnik und Logistik Warnemünde sowie StR Daniel Rostek von der angegliederten Fachschule Seefahrt vertreten. Die diskutierten Ausbildungsmodelle und Trainingsanforderungen dienen den Internationalen Gremien dazu, rechtliche Rahmenbedingungen für die Realisierung derart anspruchsvoller technischer Lösungen vorzubereiten und z. B. international verbindliche Standards u. a. für das einzusetzende Personal zu schaffen.

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