Sport frei // Corona

Im Bild sind Teilnehmerinnen eines Yogakurses auf der Campuswiese
Teilnehmerinnen eines Yogakurses auf der Campuswiese mit Abstand

Vereinssport kann also in der Sporthalle oder draußen stattfinden, jedoch nicht in anderen Räumen der Hochschule. Seit 1. Juni 2021 gelten folgende Regeln für den Vereinssport für alle Sportarten:

  • der vereinsbasierte Trainingsbetrieb in allen Sportarten und für alle Altersgruppen in öffentlichen Sportanlagen in einer Gruppenstärke von bis zu 15 Personen einschließlich Anleitungsperson ist zulässig,
  • der vereinsbasierte Trainingsbetrieb auf Sportaußenanlagen bis zu einer Gruppenstärke von bis zu 25 Personen einschließlich Anleitungsperson ist zulässig,
  • die Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung ist verpflichtend. Genutzt werden kann in elektronischer Form die Darf-ich-rein-App oder landeseinheitlich die LUCA-App (Ausdruck wird im Eingangsbereich bereit gestellt)
  • Der Sportbetrieb mit Zuschauenden ist unzulässig.
  • Teilnehme benötigen einen attestierten negativen Schnelltest oder müssen sich unter Aufsicht der Trainingsleitung selbst testen. Masken und Testkits werden nicht vom Verein oder der Hochschule gestellt.
  • Schulkinder sind von der Testung befreit, wenn sie zweimal wöchentlich für den Schulbesuch getestet wurden. Kinder, deren Eltern die Schultestung verweigern, sind vom Vereinssport ausgeschlossen.
  • Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testung befreit.

Derzeit werden die ergänzenden Regeln für die einzelnen Sportbereiche von den Kurs- und Übungsleiterinnen und -leitern zusammen gestellt.
Masken und Tests werden nicht von der Hochschule gestellt, sondern sind im Verein zu regeln. Jede Trainingsleiterin und jeder Trainingsleiter ist für die Einhaltung der Hygieneregeln und für die Umsetzung der Auflagen für den Individualsport und Sport in Gruppen verantwortlich.

Corona-Landesverordnung (in Anlage 21 ist der Vereinssport geregelt)


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