Regelmäßig und richtig lüften // Corona

im Bild zu sehen: geöffnete Fenster eines Seminarraums

Auch in der kalten Jahreszeit ist regelmäßiges und richtiges Lüften ein wichtiger Faktor, um die Infektionswahrscheinlichkeit mit SARS-CoV-2 deutlich zu verringern. Entscheidend bei der "Fensterlüftung" ist die Durchführung als Stoßlüftung, nur so kann ein Luftaustausch gewährleistet werden. Auch das Gesundheitsamt informiert sich im Falle einer Risikobewertung über das angewendete Lüftungsregime. Diese Evaluierung der Raumluftsituaion  (Konzentration infektiöser Aerosole) nimmt u.a. Einfluss auf mögliche Quarantäneauflagen in den betroffenenen Bereiche.
Die wichtigsten Regeln zum Lüften für Räume, die nicht mit raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet sind, sind:

  • Räume sind vor und nach der Benutzung ausgiebig zu lüften, insbesondere, wenn sich bereits zuvor Personen in dem jeweiligen Raum aufgehalten haben.
  • Für Büroräume gilt: mindestens alle 60 Minuten Stoßlüftung
  • Für Besprechungsräume (und alle weiteren Räume, in denen sich mehrere und wechselnde Personen aufhalten) gilt: mindestens alle 20 Minuten Stoßlüftung
  • Für Räume, in denen Lehrveranstaltungen stattfinden, gilt: mindestens alle 30 Minuten Stoßlüftung
  • Die Stoßlüftung ist über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster anzuwenden. Es wird jeweils eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen.
  • Ventilatoren sind nur in Einzelbüros zulässig.

Zur Überprüfung der Luftqualität können CO²-Messungen dienen. Dazu finden im Dez. I Abstimmungen statt und es wird demnächst informiert.


Zurück zu allen Meldungen