Medizinische Maske verdrängt schrittweise MNB // Corona

Ein Schneemann auf dem Wismarer Campus trägt eine medizinische Maske.

Unsere Hochschule unterliegt den weiter verschärften Regeln, um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Landesbeschäftigten zu schützen. Den Beschäftigten wird vermehrt Homeoffice angeboten, wenn die Arbeitsaufgabe dies ermöglicht. Für Beschäftigte, die weiter in Präsenz arbeiten müssen, gibt es konkretisierte Regelungen und Vorgaben. Grundsätzlich bleiben die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bestehen. Hinzu tritt jedoch, dass immer dann, wenn

  • eine gleiche Nutzung von Räumen durch mehrere Personen erforderlich sein sollte und eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht gewährleistet werden kann,
  • der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder
  • bei ausgeübten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist,

die bisherige Mund-Nasen-Bedeckung nicht ausreichend ist, sondern mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen ist. Auf §3 in Verbindung mit §2 der Corona-ArbSchVwird verwiesen. Die medizinische Gesichtsmaske, die sogenannte OP-Maske, wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für jeden Tag der Anwesenheit bei Bedarf durch die Hochschule gestellt.

  • Die medizinischen Masken werden an der Telefonzentrale (Haus 1, Campus Wismar) ausgegeben.

In Besprechungen, bei sonstigen Kontakten mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie im Publikumsverkehr sollen FFP2-Atemschutzmasken getragen werden.

  • Die FFP2-Masken werden ebenfalls in der Telefonzentrale in Haus 1 hinterlegt und können demnächst dort abgeholt werden.

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