Ernennung zum Honorarprofessor

Gruppenbild der Verleihung einer Honorarprofessur. Links mit Blumenstrauß Prof. Dr. Krohn und rechts mit Ernennungsurkunde Prof. Dr. Fröba
Als Vorsitzender des Senats überreicht Prof. Martin Krohn (links) die Ernennungsurkunde an Prof. Fröba (rechts). (Quelle: Hochschule Wismar/FWW)

Am 3.November 2022, nach Jahren der Lehrtätigkeit im Bereich Wirtschaftsrecht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, wurde Dr. jur. Christian Fröba zum Honorarprofessor ernannt.

Kolleginnen und Kollegen aus der Fakultät verfolgten zunächst die Laudatio von Prof. Dr. Frank Hardtke. Danach überreichte der Vorsitzende des Senats, Prof. Dr.-Ing. Martin Krohn, die Ernennungsurkunde des Landes an Herrn Dr. Fröba, wodurch er in Zukunft das Recht erhält, den Titel Professor zu führen.

Prof. Dr. Fröba hielt im Anschluss vor den Anwesenden seine Antrittsvorlesung mit dem Thema: "Der Zeugenbeistand im Wirtschaftsstrafrecht". Dabei konnte er durch seine Tätigkeit als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht auf viele anschauliche Beispiele aus der Praxis zurückgreifen.

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften freut sich auf die weitere Bereicherung der Lehre mit Beiträgen und Erfahrungen aus der Praxis und beglückwünsch Prof. Dr. Fröba zu der verdienten Auszeichnung.

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