Studienbetrieb nach Pfingsten // Corona

Im Bild ist ein Ausdruck eines Erlasses des Bildungsministeriums zu sehen.

Die sich entspannende Corona-Lage führt nach Pfingsten noch nicht zu einer Lockerung der Vorgaben für den Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen. Vielmehr hat das Bildungsministerium gestern den aktuell gültigen Erlass mit seinen restriktiven Regelungen bis einschließlich 1.6.2021 verlängert. Lediglich für das Studienkolleg finden die Regelungen für die Abschlussjahrgänge der Schulen Anwendung, so dass dort ab Dienstag 25.5.2021 wieder in Präsenz unterrichtet werden kann. Im Übrigen gelten unsere Regelungen somit zunächst fort, d.h. Präsenzlehre ist weiterhin nur in den dort genannten extrem begrenzten Ausnahmefällen zulässig.

Mitte nächster Woche hat die Bildungsministerin Frau Martin weitreichende Lockerungen angekündigt, über die Ergebnisse wird dann unmittelbar informiert.

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