Mit der neuen Vergabeordnung für Stipendien der Hochschule Wismar wurden die Promotionsstipendien des Rektorats der Hochschule attraktiver, zeitgemäßer und wettbewerbsfähiger gemacht. Die hochschulinternen Promotionsstipendien werden zweimal jährlich ausgeschrieben. Außerhalb dieser beiden Ausschreibungsphasen wird dieses Jahr ein zusätzliches hochschulinternes Promotionsstipendium ausgeschrieben.
Fristen:
- Bewerbungsfrist: 01.02.-31.03.2024
- Förderbeginn: 01.06.2024
Fachgebiete:
- Die Stipendien stehen allen wissenschaftlichen Fächern und Themen offen
Förderkonditionen:
- Regelförderzeit: drei Jahre
- Bei nicht durch die Stipendiatin oder den Stipendiaten zu vertretenen Gründen auf Antrag einmalige Verlängerung um max. ein Jahr
- Grundstipendiensatz: 1.500,00 EUR
- Anteilige Erstattung von Mitgliedsbeiträgen der freiwilligen oder privaten Krankenversicherung bis in Höhe von 7,5 Prozent des Grundstipendiensatzes (= 112,50 EUR)
- Familienzuschläge in Höhe von 150,00 EUR für das erste Kind, 100,00 EUR für jedes weitere
- Berufliche Nebentätigkeiten bis max. 20 Stunden pro Woche (0,5 VZÄ) erlaubt - der planmäßige Fortschritt des geförderten Vorhabens muss jährlich durch einen Zwischenbericht nachgewiesen werden, der durch die Betreuerin oder den Betreuer an der Hochschule Wismar unterschrieben wurde
Diese und alle weiteren Regelungen werden durch die Vergabeordnung der Hochschule Wismar festgelegt. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf unten stehender Seite. Bewerben Sie sich jetzt!