Ausschreibung Promotionsstipendium (Landesgraduiertenförderung)

Promovierende der Hochschule Wismar bei einem Vernetzungstreffen (Quelle: Hochschule Wismar/KB)
Promovierende der Hochschule Wismar diskutieren über die Optimierung der Rahmenbedingungen für das Forschen (Quelle: Hochschule Wismar/KB)

Einmal jährlich wird zusätzlich zu den aus eigenen Mitteln finanzierten hochschulinternen Promotionsstipendien der Hochschule Wismar ein Promotionsstipendium für solitäre Fächer aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung M-V vergeben.

Fristen:

  • Bewerbungsfrist: 01.02.-31.03.
  • Förderbeginn: 01.06.

Fachbereiche:

  • Architektur, Innenarchitektur, Architectural Lighting Design
  • Seefahrt/Nautik

Förderkonditionen:

  • Regelförderzeit: drei Jahre
  • einmalige Verlängerung des Förderzeitraums in begründeten Ausnahmefällen um maximal sechs Monate möglich
  • Grundstipendiensatz: 1.500,00 EUR
  • Familienzuschläge in Höhe von 150,00 EUR für das erste Kind, 100,00 EUR für jedes weitere
  • berufliche Nebentätigkeit erlaubt, wenn es sich um eine mit dem Vorhaben zu vereinbarende Tätigkeit in Forschung und Lehre an der Hochschule im Umfang von bis zu zehn Stunden pro Woche oder um eine anderweitige Erwerbstätigkeit von bis zu fünf Stunden pro Woche handelt

Diese und alle weiteren Regelungen werden durch das Landesgraduiertenförderungsgesetz M-V und die Landesgraduiertenförderungsverordnung M-V festgelegt. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf unten stehender Seite. Bewerben Sie sich jetzt!

Ansprechpartner:
Jan Oestreich - Referent der Prorektorin für Forschung
Telefon: +49 3841 753-7875
E-Mail: jan.oestreich@hs-wismar.de

Links


Zurück zu allen Meldungen