Studien- und Lehrbetrieb im Lockdown light // Corona

Unser Bildungsministerium setzte noch am selben Tag die Regelungen der Landesregierung M-V mit einem Erlass um. Danach wird ab Montag, dem 2.11.2020, der Studien- und Lehrbetrieb im Wintersemester 2020 unter veränderten Prämissen fortgesetzt.

Ab sofort wird der Studien- und Lehrbetrieb bis auf Weiteres wieder grundsätzlich digital abgehalten. Nur Lehrveranstaltungen für Studierende im jeweils ersten Fachsemester des Studiengangs oder solche, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an unserer Hochschule erfordern, können unter Beachtung des Hygieneplans der Hochschule Wismar in Präsenz durchgeführt werden.

Die Abnahme bzw. Durchführung von Prüfungen erfolgt grundsätzlich in digitalen Formaten. Über Ausnahmenentscheidet der Krisenstab.

Die Hochschule Wismar hat entschieden, dass die Gebäude weiter geöffnet bleiben. Ausgenommen davon ist das ITSMZ, das Gebäude bleibt geschlossen. Die Hochschulbibliothek bleibt für Hochschulanghörige geöffnet.

Es besteht die allgemeine Pflicht, permanent eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in den Gebäuden der Hochschule zu tragen. Abgenommen werden darf die MNB nur am eigenen Arbeitsplatz und bei  Zusammenkünften/Beratungen von bis zu zwei Personen. Darüber hinaus wird nun dringend empfohlen im Rahmen von Lehrveranstaltungen die MNB auch am Platz zu tragen.

Wo es umsetzbar ist, wird nach Abstimmung mit der oder dem Vorgesetzten das mobile Arbeiten von zu Hause aus ermöglicht.

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