Kita-Notfallbetreuung für Hochschulangehörige // Corona

Das Sozialministerium teilte am 17.4.2020 mit, dass dann auch Kinder die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege besuchen können, bei denen mindestens ein Elternteil in einer systemrelevanten Berufsgruppe tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Voraussetzung dafür ist die Erklärung des jeweiligen Arbeitgebers, dass der Elternteil in einer kritischen Infrastruktur tätig ist und die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz zwingend notwendig ist. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre_n Vorgesetzte_n und die Personalabteilung.

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