Erlass verlängert bis kurz vor Weihnachten // Corona

Wie am 30.10. festgelegt bleiben die Regelungen seit 2.11.2020 bis einschließlich 20.12. bestehen. Demnach ist die Lehre grundsätzlich online durchzuführen.

Ausgenommen davon, also weiter in Präsenz zulässig, ist lediglich

  • die erforderliche Nutzung von Laboren/Werkstätten und
  • die Lehre im jeweils ersten Fachsemester der Studiengänge, d. h. sowohl für Bachelor- als auch Master-Studiengänge..

Bei diesen weiterhin zulässigen Präsenz-Lehrveranstaltungen sind die bekannten und bereits seit Semesterbeginn praktizierten Regeln unseres Hygieneplans zu beachten.

Alle Prüfungen, soweit sie jetzt bereits anstehen, sind grundsätzlich online durchzuführen.

Es sei noch klargestellt, dass diese Vorgabe sich auf die Lehrformen bezieht. Für Regelungen zur räumlichen und zeitlichen Flexibilität der Arbeit ist die Dienstvereinbarung über die Durchführung von alternierender Telearbeit zu berücksichtigen.

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