Zweimal jährlich wird je ein Promotionsstipendium vom Rektorat ausgeschrieben:
Bewerbungsfristen:
- 01.04.-31.05. (für Wintersemester)
- 01.11.-31.12. (für Sommersemester)
Förderbeginn:
- 01.09. (zum Wintersemester)
- 01.03. (zum Sommersemester)
Fachgebiete:
- Die Stipendien stehen allen wissenschaftlichen Fächern und Themen offen
Förderkonditionen:
- Regelförderzeit: drei Jahre
- Bei nicht durch die Stipendiatin oder den Stipendiaten zu vertretenen Gründen auf Antrag einmalige Verlängerung um max. ein Jahr
- Grundstipendiensatz: 1.500,00 EUR
- Anteilige Erstattung von Mitgliedsbeiträgen der freiwilligen oder privaten Krankenversicherung bis in Höhe von 7,5 Prozent des Grundstipendiensatzes (= 112,50 EUR)
- Familienzuschläge in Höhe von 150,00 EUR für das erste Kind, 100,00 EUR für jedes weitere
- Berufliche Nebentätigkeiten bis max. 20 Stunden pro Woche (0,5 VZÄ) erlaubt - der planmäßige Fortschritt des geförderten Vorhabens muss jährlich durch einen Zwischenbericht nachgewiesen werden, der durch die Betreuerin oder den Betreuer an der Hochschule Wismar unterschrieben wurde
Alle Regelungen werden durch die Vergabeordnung der Hochschule Wismar festgelegt. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf unten stehender Seite. Bewerben Sie sich jetzt!
Ansprechpartner:
Jan Oestreich - Referent der Prorektorin für Forschung
Telefon: +49 3841 753-7875
E-Mail: jan.oestreich@hs-wismar.de