Auslandsstudium in Europa

Die Hochschule Wismar bietet eine Vielzahl von Auslandsstudienprogrammen innerhalb Europas an.

ERASMUS+ und Hochschulkooperationen innerhalb Europas

Das Bildungsprogramm ERASMUS+ der Europäischen Union integriert während seiner Laufzeit von 2014 bis 2020 die Bereiche Hochschulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Schulbildung, Jugend und Sport. In ERASMUS+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Informationen zu ERASMUS+ finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme@daad.de

www.eu.daad.de

Das Hochschulprogramm ERASMUS+, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den rund 14,8 Mrd. Euro an EU-Mitteln profitieren.

Mit ERASMUS+ können Sie an Universitäten und Hochschulen in den 28 EU-Ländern, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei studieren - wenn ein Kooperationsvertrag zwischen Ihrer Hochschule und dieser Einrichtung besteht. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem International Office.

Die Schweiz kann aufgrund der Abstimmung über ihr Einwanderungssystem vom Februar 2014 in diesem Jahr nicht gleichberechtigt als Programmland an ERASMUS+ teilnehmen.

Durch ERASMUS+ werden im Hochschulbereich folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Mobilität von Lehrenden (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

Die ERASMUS+-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) wurde von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS+-Programm erfüllt.

Förderbedingungen

An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende können ERASMUS+-Mobilitätszuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am ERASMUS+-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen ERASMUS+-Zuschuss in Anspruch nehmen.
Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.

Haftungsklausel

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Sonderförderung Auslandsmobilität mit Behinderung

Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS+-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS+-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).

Studierendenmobilität über ERASMUS

Studierende erhalten mit ERASMUS+ die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.

Die Studierende können über das Erasmus-programm mehrfach gefördert werden. Dabei stehen ihnen pro Studienabschnitt (BA – MA – PhD) 12 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung. Dies entspricht maximal 3 x 12 = 36 Monate. Studierende in Diplomstudiengängen können insgesamt maximal 24 Monate gefördert werden.

Ein Praktikum muss mind. 60 Tage umfassen, ein Studienaufenthalt mind. 90 Tage

Sie erhalten:

  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes;
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • je nach Länderkategorie einen Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten

Bewerbungskriterien:

  • Gasthochschule muss mit der Fakultät/Bereich eine ERASMUS+-Kooperationsvereinbarung haben
  • Auswahl erfolgt leistungsabhängig aufgrund der eingereichten Notenübersicht und Empfehlung durch die Fakultät/Bereich
  • Vorhandene Sprachkenntnisse

Anerkennung von Studienleistungen:

Für ERASMUS+ Studenten wird eine generelle Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen gewährleistet, womit sich die Regelstudienzeit nicht verlängert. Diese Leistungsanerkennung wird durch sogenannte ECTS (European Credit Transfer System) Punkte sichergestellt. Diese Leistungspunkte werden in der Gasthochschule durch Leistungsnachweise erworben. Vorher müssen jedoch noch ein Studienvertrag, das sogenannte Learning Agreement, und ein Stipendienvertrag, das Grant Agreement, von jeweils einem Koordinator aus beiden Einrichtungen unterzeichnet werden. Das Learning Agreement beinhaltet alle Ihre gewählten Fächer und Kurse, die insgesamt mind. 30 ECTS Punkte ergeben müssen. Einen ECTS-Antrag können Sie auf der linken Spalte herunterladen.
Ob für Nicht-ERASMUS+ Studenten die erbrachte Studienleistung im Ausland anerkannt werden kann (Credit Transfer), hängt jedoch von der jeweiligen Partnerhochschule ab und muss individuell überprüft werden.

Förderung

Voraussichtliche Förderungshöhe 

Die Höhe der monatlichen Förderung richtet sich nach dem Gastland, dabei werden die Länder in drei Kategorien unterteilt.

Förderungshöhe nach Ländergruppen    
Gruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten) 450 EUR/30 Tage Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) 390 EUR/30 Tage Gruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten) 330 EUR/30 Tage
Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Finnland, Schweden, Großbritannien, Liechtenstein, Norwegen Belgien, Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien
Sprachkenntnisse & vorbereitende Sprachkurse

Verpflichtende Sprachtests
Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung gestellt. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in inter-institutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.

Bewerbungsfristen

März des laufenden Jahres für das kommende Wintersemester.

September des laufenden Jahres für das kommende Sommersemester

Das International Office berät Sie gern. Studierende bewerben sich per E-Mail über die Heimathochschule. Die Heimathochschule leitet die Bewerbung an die organisierende Einrichtung des EILC weiter, die eine Auswahl organisiert.

Finanzierung

Für ERASMUS+ Studenten stellt der DAAD (Deutscher Akademischer Austausch Dienst) Gelder aus einem Fonds für die Finanzierung Ihres Auslandaufenthaltes zur Verfügung. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und berechnet sich nach der Anzahl aller deutschen Austauschstudenten.

Partnerschaften

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