Studieren mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen

Beratung und Informationen

Die Inklusion von Studierenden mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen ist uns ein besonderes Anliegen. Im Dezernat für Studentische und Akademische Angelegenheiten steht eine erfahrene Beraterin Studierenden mit Behinderungen, chronischen und psychischen Krankheiten zu allen Fragen rund um das Studium zur Seite. Studierende und auch Studieninteressierte können sich derzeit aber nur per Mail oder per Telefon mit ihren Fragen an die Beratung wenden. Im Ausnahmefall kann die Beratung im Einzelgespräch wieder persönlich im Servicepoint erfolgen. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit Frau Fischer.

Behindertenbeauftragte

  • Antje Bernier
    Antje Bernier
    Disability Commissioner of UAS Wismar
     
    Building 18 · Room 217
     

Beratung für Studierende mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen

Nachteilsausgleich

Unterstützung durch den Prüfungsausschuss

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz)

Studierende mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen müssen inhaltlich die gleichen Leistungen nachweisen, wie ihre Kommilitonen ohne Beeinträchtigung. Um eine Chancengleichheit zu gewährleisten und den Mehraufwand an Zeit und Energie auszugleichen, gibt es den Nachteilsausgleich.

Neuigkeiten Slider

Viele Beratungsangebote übernehmen die Sozialen Dienste des Studierendenwerks Rostock-Wismar. Die Beratung findet 14-tägig auch in Wismar statt. Termine für alle Beratungsangebote können vereinbart werden. 

Offene Sprechzeit (nur telefonisch)

  • Mo: 12:00 - 14:00 Uhr, Tel.: 0381- 4592 643
  • Di: 13:30 - 16:00 Uhr, Tel.: 0381- 4592 640 oder -643
  • Do: 09:00 - 12:00 Uhr, Tel.: 0381- 4592 643 oder -640

Termine möglich in Wismar

  • mittwochs, gerade Kalenderwoche ab 9:00 Uhr
Studienzulassung

Die Zulassung zum Studium kann unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert werden.

  • Härtefallantrag, wenn die sofortige Aufnahme des Studiums erforderlich ist
  • Antrag auf Nachteilsausgleich im Rahmen der Leistungs- oder Wartezeitquote
  • Berücksichtigung einer Bindung an den Studienort

» Häufig gestellte Fragen – vor dem Studium

» Allgemeine Studienberatung

Weitere Beratungsangebote

Die Hochschule Wismar bietet für behinderte und chronisch erkrankte Studierende spezielle Beratungsangebote in Kooperation mit den Sozialen Diensten des Studierendenwerks Rostock-Wismar (STW RW) an.

» Kontaktpersonen beim STW RW

Finanzielle Unterstützung

Für die Unterstützung des Lebensunterhalts, über Stipendien bis hin zu behinderungsbedingten Mehrbedarfen sind zahlreiche finanzielle Leistungsangebote vorhanden. Für welche Leistungen ein Anspruch besteht, muss im Einzelfall geklärt werden.

Das BAföG enthält zum Beispiel Regelungen, die den besonderen Anforderungen von Studierenden mit Behinderung Rechnung tragen sollen. Dazu gehören

  • erhöhter Einkommensfreibetrag bei der BAföG-Berechnung sowie bei der späteren Rückzahlung
  • eine verspätete Aufnahme des Studiums nach vollendetem 30. Lebensjahr
  • bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes die Überschreitung der durch das BAföG anerkannten Förderhöchstdauer (als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss)

» Sozialberatung durch die Sozialen Dienste des STW RW

» allgemeine BAföG Beratung des STW RW

Eingliederungshilfe für den behinderungsbedingten Studienmehrbedarf

Während des Studiums können regelmäßige oder einmalige Zusatzkosten für "ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe" oder "nicht-ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe" anfallen. In jedem Fall handelt es sich um Bedarfe, die bei Studierenden mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen vom Üblichen erheblich abweichen. Auf welche Leistungen ein Anspruch besteht, muss im Einzelfall geklärt werden. Die Erstberatung erfolgt an der Hochschule Wismar, z.B. zur Frage "Welche unterstützenden Lehrmittel (keine persönlichen Hilfsmittel) oder welche barrierefreien Angebote gibt es an der Hochschule Wismar?".

Bitte kontaktieren Sie Frau Fischer per E-Mail connie.fischer@hs-wismar.de.

 

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Kosten für "ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe" können im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ab 1. Januar 2020 nach dem Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX) übernommen werden (bis zum 31.12.2019 galten die Bestimmungen zur Eingliederungshilfe nach dem SGB XII). Die geänderten Regelungen zum Schonvermögen sind bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt

Kosten für "nicht-ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe" können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) übernommen werden. Falls Studierende ausnahmsweise Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) beziehen, gelten die entsprechenden Regelungen.
Ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt

Leistungen der Krankenkasse: medizinische Hilfsmittel

Einige Hilfen werden als medizinische Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert. Kennzeichen: Sie gleichen körperliche Behinderungen unmittelbar aus. Sie ermöglichen, ersetzen, erleichtern oder ergänzen ganz oder teilweise beeinträchtigte oder ausgefallene Körperfunktionen wie Greifen, Gehen, Sitzen, Hören oder Sehen.
Medizinische Hilfsmittel der Krankenkasse

» Ergänzende Beratung durch das STW RW

Bitte Beratungszeit einplanen

„Lösungen sind Ergebnisse auf Grund von Kommunikationsprozessen, die eine Situation verstehbar, handhabbar und sinnvoll erscheinen lassen. Es wird eine andere Sichtweise (als die bisherige/n) einer vorher unlösbar erscheinenden Situation entdeckt, diese andere Sichtweise zeigt sich in neuen Strategien, die ein konstruktives Herangehen an die Herausforderung ermöglichen.“ (S. 27, Geisbauer, Methodenhandbuch zur lösungsorientierten Beratung, Heidelberg 2006)

Die Sozialberatung beim STW RW erfolgt systemisch- lösungsorientiert. Anliegen, die vertrauensvoll und in Ruhe besprochen sein wollen, bedürfen einer Vereinbarung auf eine Sprechzeit zwischen 30 und 55 Minuten.

Soziale Dienste Studierendenwerk Rostock-Wismar

Terminvergabe

über Frau Nitsche: sozialedienste@stw-rw.de (Bitte Telefonnummer für Rückruf mit angeben.)

Offene Sprechzeit

Frau Wichmann Tel.: 0381 4592 640
Frau Gutzmer Tel.: 0381 4592 643

Mehr erfahren? Wichtige Links

Studierendenwerk Rostock-Wismar
Ansprechpartner_innen, Angebote und Informationen

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) beim Deutschen Studierendenwerk
umfangreiche Informationen zum Studium mit Behinderung und zahlreichen Leistungsangeboten

Internetbibliothek Deutsches Studierendenwerk
Fragen und Antworten rund um das Studieren mit Behinderung