Zugang zum Masterstudium

Bitte beachten Sie, dass die unbefristete Einschreibung in die Masterstudiengänge ausnahmsweise gemäß § 10 Absatz 2 der gültigen Immatrikulationsordnung der Hochschule Wismar spätestens bis zum 30. Oktober für das Wintersemester bzw. 30. April für das Sommersemester erfolgen kann, wenn lediglich die Abgabe und Verteidigung der Abschlussarbeit für den ersten Hochschulabschluss in diesem Zeitraum liegt.

Demzufolge müssen sämtliche zu erbringende Prüfungsleistungen (Module, Praktika, Anmeldung der Abschlussarbeit etc.) bis zum Ablauf des Wintersemesters am 28. Februar bzw. des Sommersemesters am 31. August vorliegen.

Studierende die bereits an der Hochschule Wismar immatrikuliert sind und sich für ein Masterstudium bewerben möchten, reichen neben dem Antrag auf Zulassung (im Anschluss der Onlinebewerbung) einen aktuellen Lebenslauf mit dem Vermerk der Matrikelnummer und eine Kopie des Personalausweises ein.

Studiengangsbezogene Zulassungsvoraussetzungen bleiben davon unberührt.