Als Dozent oder Mitarbeiter ins Ausland

Auch für Hochschulmitarbeiter und Dozenten gibt es eine breite Palette an Möglichkeiten mal über den eigenen Tellerrand hinaus zu blicken. Sehen Sie sich bei Ihren KollegInnen in der Welt um.

Innerhalb des ERASMUS-Programms wird die Dozenten- und Pesonalmobilität für Kurzlehraufenthalte, Fort- und Weiterbildung gefördert. Dies ist eine unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschule, um den Erfahrungsaustausch zu steigern. Für die folgenden Personengruppen ist ein solcher Austausch möglich:

  • Dozentinnen und Dozenten
  • Verwaltungspersonal/nicht lehrendes Personal an Partnerhochschulen
  • Hochschulpersonal zu Fortbildungszwecken in Unternehmen oder Unternehmenspersonal an Hochschuleinrichtungen
Dozentenmobilität – Mobilität zu Lehrzwecken

Mobilität zu Lehrzwecken (STA)

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE und Interinstitutionelle Vereinbarung mit der Heimathochschule gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung und Jugend tätig ist zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE. Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschullehrern und anderem hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.

Eine Erasmus+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von 2 Tagen bis 2 Fördermonaten (60 Tagen) möglich. Die Mobilität zu Lehrzwecken muss mindestens acht Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen. Eine wiederholte Förderung ist möglich.

Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich STA gefördert werden:

  • Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte
  • Emeritierte Professoren und Lehrende im Ruhestand
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (incoming)

Das Erasmus+ Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM/NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden

Versicherungsschutz:

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM noch die NA DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen. Im Grant Agreement ist ein Hinweis für den Geförderten über den notwendigen Versicherungsschutz enthalten, der vom Geförderten durch Unterschrift bestätigt wird. Folgende Versicherungen sollen gegeben sein:

  • Ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland),
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht),
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- und Teilarbeitsunfähigkeit),
  • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).

Darüber hinaus sollten Teilnehmer im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für die Bürger des jeweiligen Landes gelten. Weitere Informationen sind zu finden unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catld=559

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catld=559Versicherungskosten können durch den Teilnehmer aus dem Mobilitätszuschuss finanziert werde. Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Adresse www.daad.de/versicherung .

Personalmobilität

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung) an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE und Interinstitutionelle Vereinbarung mit der Heimathochschule oder an eine sonstige in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung und Jugend tätig ist, gefördert werden. Diese Aktivität fördert die berufliche Entwicklung von Hochschullehrern und anderem Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Konferenzen) und durch Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland.

Eine Erasmus+ Förderung ist für einzelne Aufenthalte von 2 Tagen bis 2 Fördermonaten (60 Tagen) möglich. Eine wiederholte Förderung ist möglich.

Mit STT kann beispielsweise Hochschulpersonal aus folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Das Erasmus+ Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche von Seiten der EU KOM/NA DAAD als Stückkosten bezuschusst werden

Versicherungsschutz:

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU KOM noch die NA DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen. Im Grant Agreement ist ein Hinweis für den Geförderten über den notwendigen Versicherungsschutz enthalten, der vom Geförderten durch Unterschrift bestätigt wird. Folgende Versicherungen sollen gegeben sein:

  • Ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland),
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht),
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- und Teilarbeitsunfähigkeit),
  • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland).

Darüber hinaus sollten Teilnehmer im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für die Bürger des jeweiligen Landes gelten. Weitere Informationen sind zu finden unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catld=559

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catld=559Versicherungskosten können durch den Teilnehmer aus dem Mobilitätszuschuss finanziert werde. Für alle Teilnehmer am Erasmus+ Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Adresse www.daad.de/versicherung .

Bewerbungsverfahren

Bewerbungsverfahren

Bei Interesse an der Personalmobilität innerhalb Europas teilzunehmen, sprechen Sie das International Office an und reichen dann rechtzeitig einen Dienstreiseantrag ein. Nach Bewilligung erhalten Sie:

  • Mobilitätsvereinbarung
  • Grant Agreement

Beide Dokumente müssen vor Antritt der Personalmobilität ausgefüllt und unterschrieben im International Office eingereicht werden.Die entsendende Hochschule und die aufnehmende Institution (Hochschule/Organisation) sind verpflichtet, vor Beginn des Aufenthalts mit Hochschulpersonal ein Mobility Agreement/ Staff Mobility for Teaching/Training (Mobilitätsvereinbarung für Lehraufenthalte/für Fort- und Weiterbildung) gemäß den Mindestvorgaben der EU KOM abzuschließen. Die Grundlage hierfür ist das jeweils geplante Mobilitätsprogramm. Das Mobility Agreement muss- im Gegensatz zum Grant Agreement - nicht als unterzeichnetes Original vorliegen, Kopien/Scans werden akzeptiert.

Ebenfalls vor Beginn des Aufenthalts ist mit Hochschulpersonal ein entsprechendes Grant Agreement for Erasmus+ staff mobility for teaching and training gemäß den Minimalvorgaben der EU KOM abzuschließen. Dieses enthält u.a. die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und Zahlungsweisen. Das Grant Agreement ist - weil es sich um eine finanzielle Vereinbarung handelt - nur in unterzeichneter Papierversion im Original gültig.

Nach Beendigung der Personalmobilität sind ein Bericht sowie eine Bestätigung durch die aufnehmende Einrichtung über die Dauer des Aufenthalts im Original abzugeben.

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus (MT+) zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen einzureichen. Sie werden nach Beendigung des durch den Projektträger im MT+ erfassten Aufenthalts durch das Tool automatisch aufgefordert, den Bericht innerhalb von 30 Tagen auszufüllen.

Die Formulare der Annahmeerklärung, Weiterbildungsvereinbarung, den Bericht und die Bestätigung der Gasthochschule finden Sie auf der rechten Spalte.

Hochschulkooperationen für Dozenten und Mitarbeiter der Hochschule Wismar

Die Hochschule Wismar pflegt im Rahmen des Dozenten- und Personalaustausches eine Vielzahl von Kooperationen mit Hochschulen weltweit. Auflistungen der bestehenden Kooperationen mit unseren Fakultäten finden Sie unter dem Punkt Downloads.