Kooperative Promotion

An der Hochschule Wismar wird das kooperative Promotionsverfahren angeboten. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Doktorgrad durch eine promotionsberechtigte Hochschule, in der Regel Universitäten, verliehen. Die Erstbetreuung erfolgt durch eine Professorin oder einen Professor der kooperierenden Hochschule. Die Zweit- oder Drittbetreuung wird von einer Professorin oder einem Professor der Hochschule Wismar übernommen. Viele Doktorierende in kooperativen Promotionsverfahren mit der Hochschule Wismar haben ihren wissenschaftlichen Mittelpunkt in Wismar.

Die Betreuung erfolgt nach individueller Absprache. Das Promotionsverfahren richtet sich nach der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät der promotionsberechtigten Hochschule, die den Doktorgrad verleiht. Dies gilt auch, wenn ein Promotionsprojekt in der Praxis hauptsächlich an der Hochschule Wismar durchgeführt wird. Als Betreuerin oder Betreuer an der Hochschule Wismar bietet sich die Professorin oder der Professor an, mit der oder dem Promotionsinteressierte bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben, z. B. im Rahmen der Masterarbeit.

Es wird empfohlen eine Betreuungsvereinbarung mit den Betreuenden abzuschließen. Die Betreuungsvereinbarung dient der guten Kommunikation zwischen Doktorierenden und Betreuung, begründet aber keine arbeitsrechtlichen Ansprüche.

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