Schwerbehindertenvertretung

Für Beschäftigte

Für die Belange von behinderten Beschäftigten der Hochschule Wismar steht die Schwerbehindertenvertretung für Rückfragen und Unterstützungsmöglichkeiten gerne zur Verfügung. Welche Möglichkeiten im konkreten Einzelfall in Betracht kommen, erörtern wir gerne in einem vertraulichen Gespräch.

Persönliche Beratung u.a. zu folgenden Themen:

  • Anträge Behinderung/ Schwerbehinderung
  • Gleichstellung
  • Befreiung von Mehrarbeit
  • Nachteilsausgleiche

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) wird gemäß SGB IX § 177 von den schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten der Hochschule Wismar zur Vertretung ihrer Interessen gewählt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Vertrauenspersonen sind seit dem 25. November 2022 im Amt.


Für Studierende

Für behinderte und chronisch und/oder psychisch kranke Studierende der Hochschule Wismar gibt es Beratung und Unterstützungsangebote im Studienbüro im Haus 1.

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im Bild: Studentin mit Rollstuhl in einem der Schrägaufzüge, die sich mit EU-Schlüsseln bedienen lassen.

Barrierearmer Campus

Die Hochschule Wismar stellt an sich den Anspruch, allen Studierenden, Beschäftigten und Besuchern einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Auf den Campusplänen sind alle wichtigen Informationen dazu eingezeichnet. Die Gebäude sind überwiegend mit Aufzügen für Stockwerke und Schrägaufzügen für kleinere Treppen zu erreichen. Die Schrägaufzüge lassen sich mit EU-Schlüsseln bedienen.

Campusplan barrierearm »

Schwerbehindertenvertretung

Behindertenbeauftragte