Sommersemesterstart 2022 mit 3G // Corona

An den Lehrveranstaltungen teilnehmen darf nur, wer den Status als geimpft oder genesen erfüllt oder einen Nachweis über einen aktuellen (maximal 24 Stunden alten) negativen zertifizierten Corona-Schnelltest vorlegen kann ("3G"). Die Lehrenden sind befugt und aufgefordert, stichprobenhaft zu überprüfen ob diese Bedingung eingehalten wird. Wer nicht den Nachweis eines der drei "G" erbringen kann, darf an den Lehrveranstaltungen nicht teilnehmen.

Unabhängig vom Status sind alle Studierenden bis auf weiteres während der Lehrveranstaltungen verpflichtet, permanent einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (MNS) zu tragen, vorzugsweise eine FFP2-Maske. Die Lehrenden müssen während der Lehrveranstaltung keinen MNS tragen, solange sie stets so viel wie räumlich möglich, mindestens aber zwei Meter Abstand zu den Studierenden halten. Kann dies nicht gewährleistet werden, dann tragen auch die Lehrenden einen MNS. In den Fluren, Treppenhäusern und Sanitäranlagen aller Hochschulgebäude muss ständig ein MNS getragen werden.

In den Lehrveranstaltungen sowie auch ansonsten auf dem Campus sind Sie alle aufgefordert, selbstständig die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung für sich selbst und andere möglichst gering zu halten, indem Sie stets Abstand  halten, auf die Hygieneregeln achten und in Alltagssituationen den MNS tragen.  Außerdem soll in den Räumen häufig für Luftaustausch gesorgt werden. Kurz: Es ist den AHA + L - Regeln entsprechend zu handeln.

Hochschulinterne Veranstaltungen (außerhalb der Lehre) können unter Berücksichtigung der geltenden Hygienregeln wieder in Räumlichkeiten unserer Hochschule stattfinden. Die Durchführung hochschulexterner Veranstaltungen an der Hochschule Wismar ist weiterhin nicht möglich.

Die Hochschulbibliothek kann unter den gleichen Bedingungen, wie sie für die Teilnahme an der Lehre gelten, vollumfänglich genutzt werden.

Es wird auf die Vorgabe einer Sitzplatzbelegung oder Raumkapazitäsbegrenzung verzichtet, ebenso wie auf die Erfassung per Darf-ich-rein-App. Vielmehr setzen wir darauf, dass die Regelungen beachtet und verantwortlich umgesetzt werden. Für die anonyme Warnung im Infektionsfall empfehlen wir die Nutzung der Corona-Warn-App.

Die Pandemielage wird vom Krisenstab Corona unserer Hochschule regelmäßig neu bewertet. Das Gesundsheitsamt hat die Informationen zum Semesterstart erhalten.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unseren Nachrichtenportalen auf der Webseite und im Internen Webportal sowie im E-Mail-Postfach.

Wir danken allen Hochschulangehörigen für die zum Teil sehr kreativen Beiträge zur Bewältigung der Pandemie und wünschen einen guten Semesterstart.

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