Förderer werden

Ob Unternehmen, Stiftung, Verein, Privatperson oder Fördergruppe – jede_ r kann Stifter_in werden. Ihre Spende in Höhe von monatlich 150 Euro wird von der Bundesregierung verdoppelt und kommt direkt und ohne Abzüge bei den Stipendiat_innen an.

Zeitlicher Ablauf

  1. Sie werden Förderpartner_in oder überweisen Ihre Spende – bis spätestens März für die kommende Förderperiode.
  2. Die zu vergebenden Stipendien werden durch Ausschreibung veröffentlicht und die Bewerbungsphase für die Studierenden beginnt. (sechs Wochen im April / Mai)
  3. Es folgt die Vorbereitung und Sichtung der Bewerbungen mit anschließendem Auswahlverfahren durch die Auswahlkommission. (Juni)
  4. Die Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide an die Bewerber werden versendet. (Juli / August)
  5. Sie lernen Ihre Stipendiat_innen zur feierlichen Übergabe der Urkunden kennen und haben Zeit für erste Gespräche. (September)

Sie haben die Wahl

Förderpartnerschaft

Hier können Sie die Datei im PDF-Format herunterladen.

Sie fördern Jahresstipendien und können einen bestimmten Fachbereich unterstützen und Wünsche äußern. Bitte senden Sie die Vereinbarung ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Sie erhalten im Anschluss einen von uns unterzeichneten Vertrag retour.

Spende*

Wir freuen uns über jeden Beitrag. Ihre Einzelspenden werden zu Jahresstipendien zusammengeführt. Überweisen Sie einen Betrag Ihrer Wahl an das folgende Konto:

Bank: Landeszentralkasse
IBAN: DE26 1300 0000 0014 0015 18
BIC: MARKDEF1130
Verwendungszweck: 7161210000544 Deutschlandstipendium

*Spenden bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt eingereicht werden (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV). Alles was Sie dafür brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges. Sollten Sie dennoch eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

Die häufigsten Fragen

Wer wird gefördert?

Das Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studierende. Neben erstklassigen Noten werden bei der Vergabe auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen berücksichtigt. Es ist unabhängig vom Studienfach oder Bedürftigkeit und hat das Ziel, leistungsstarke und engagierte Studierende zu fördern.

Zu den Auswahlkriterien zählen:

  • hervorragende Leistungen in Schule oder beruflicher Ausbildung/ Beruf oder Studium
  • besondere Erfolge wie Auszeichnungen, Preise, Praktika die im Zusammenhang mit dem Studienfach liegen und
  • außer(hoch)schulisches oder außerfachliches Engagement – ehrenamtlich, gesellschaftlich, sozial, (hochschul)politisch Engagement; Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden und Vereinen, oder
  • besonders persönliche oder familiäre Umstände, z.B. Krankheit, Behinderungen, Betreuung eigener Kinder bzw. pflegebedürftiger Angehöriger, Mitarbeit im familiären Betrieb, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund, Bedürftigkeit, Halb-Vollwaisen, Vormund für Geschwister, studienbegleitende Erwerbstätigkeit. 

Bei gleicher Erfüllung der Auswahlkriterien werden Frauen bei der Stipendienvergabe bevorzugt, sofern sie in einem Bereich der Hochschule studieren oder studieren wollen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.

Wie wird das Deutschlandstipendium finanziert?

Die Stipendiat_innen erhalten das einkommensunabhängige Fördergeld von monatlich 300 Euro (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, damit sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren können. Förderer stellen dabei 150 Euro je Monat zur Verfügung, die andere Hälfte zahlt der Bund. Die Stipendien werden jeweils für 2 Semester, als Jahrestipendien vergeben. Das heisst die Stipendiat_innen erhalten ein Jahresstipendium im Wert von 3.600 Euro, welches monatlich ausgezahlt wird.

Wer kann Förderer sein?

Förderer kann jeder werden, der sich für Talente einsetzen möchte. Dies können Unternehmen sein, die schon frühzeitig den Kontakt mit den zukünftigen Fach- und Führungskräften aufnehmen möchten aber auch Privatpersonen, Absolvent_innen der Hochschule, Stiftungen, Vereine oder Fördergruppe können sich an dem Programm beteiligen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Möglichkeit 1: Förderpartner_In werden. Sie stiften Jahresstipendien in Höhe von jeweils 1800 Euro jährlich und übernehmen dadurch für jeweils einen bestimmten Studierenden die Förderung. Als Förderpartner_In haben Sie die Möglichkeit einen bestimmten Fachbereich zu unterstützen und Wünsche zu äußern.

Möglichkeit 2: Durch eine Spende unterstützen. Sie spenden einen Betrag Ihrer Wahl. Ihre Einzelspenden werden durch die Hochschule gesammelt und zu Jahresstipendien zusammengeführt. 

Welche Vorteile bringt eine Förderung mit sich?
  • Sie zeigen Verantwortung und setzen sich für zukünftige Fachkräfte ein.
  • Ihre Fördersumme wird vom Bundesministerium für Bildung verdoppelt.
  • Sie fördern direkt - Ihr Geld kommt ohne Abzüge direkt bei den Stipendiat_Innen an.
  • Sie können Ihre Förderung in der Regel steuerlich geltend machen.
  • Sie haben die Möglichkeit ideelle Angebote (z.B. Praktika, Fortbildungsveranstaltungen) zu unterbreiten.
  • Sie machen junge Talente auf sich aufmerksam und festigen Ihre eigene Rolle im regionalen Netzwerk – mit der Hochschule und den Stipendiat_innen.
  • Bei Förderung von mindestens einem Jahresstipendium, können Sie bestimmte Fachbereiche unterstützen und andere Wünsche äußern.
  • Mit der Förderung im Rahmen des Deutschlandstipendiums setzen Sie ein Zeichen, das wirkt und wahrgenommen wird.
Kann ich Kontakt zu meiner Stipendiatin oder meinem Stipendiaten aufnehmen?

Nach vorheriger Zustimmung des Betreffenden können sie die Kontaktdaten von uns erhalten, um die Person zum Beispiel zu Veranstaltungen einzuladen oder ihr ein Praktikum anzubieten. In der Regel sind die Stipendiat_innen darin interessiert. Die Teilnahme ist für die Studierenden allerdings nicht verpflichtend.

 

Darf ich mitbestimmen wer gefördert wird?

Als Förderpartner_In, das heisst bei Förderung von mindestens einem vollen Jahresstipendium, können Sie Ihre Mittel gezielt für eine Fachrichtung oder einen Studiengang ihrer Wahl einsetzen. Bis zu zwei Drittel aller Stipendien, die unsere Hochschule in einem Kalenderjahr bewilligt, dürfen mit einer solchen Zweckbindung versehen sein. Im Gegenzug bedeutet dies, dass unsere Hochschule mindestens ein Drittel der maximal zu vergebenden Stipendien ohne Zweckbindung einwerben muss. Diese Regelung dient einer gleichmäßigen Verteilung der Stipendien auf alle Fachbereiche und Fächer.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Ihre Ansprechpartnerin ist Sophie Hofmann vom Robert-Schmidt-Institut der Hochschule Wismar. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 03841 753-7186 oder per E-Mail unter deutschlandstipendium@hs-wismar.de.

Ebenfalls weitere Informationen erhalten Sie hier.

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