Fahrtkostenzuschüsse

Fahrtkostenzuschüsse für das Auslandspraktikum können gewährt werden, wenn der Praktikumsplatz über die Austauschorganisationen IAESTE, AIESEC, Bvmd, ZAD und DCGM vermittelt wurde. Auf der angegebenen Internetseite werden Sie zu den jeweiligen Austauschorganisationen weitergeleitet. Die Voraussetzungen und Antragsfristen sind von der entsprechenden Organisation abhängig.

https://www.daad.de/ausland/praktika/foerderung/00735.de.html (siehe Fahrtkostenzuschüsse)

Förderungsmöglichkeiten

Während Berufserfahrung und Auslandsaufenthalte immer mehr gefragt sind auf dem Arbeitsmarkt, und ein Praktikum im Ausland eine wunderbare Möglichkeit bietet beides vorzuweisen zu können, sind die meisten Praktika unvergütet. Dennoch gibt es Möglichkeiten ein Praktikum im Ausland zu finanzieren:

Bei einem Blick auf den Menüpunkt Förderprogramme werden Sie feststellen, dass die aufgeführten Organisationen nicht nur bei der Vermittlung von Praktika behilflich sind, sondern auch Auslandspraktika finanziell unterstützen. Dies ist bereits eine große Hilfe, um einen Aufenthalt im Ausland zu ermöglichen.

Fahrtkostenzuschüsse

Fahrtkostenzuschüsse für das Auslandspraktikum können gewährt werden, wenn der Praktikumsplatz über die Austauschorganisationen IAESTE, AIESEC, Bvmd, ZAD und DCGM vermittelt wurde. Auf der angegebenen Internetseite werden Sie zu den jeweiligen Austauschorganisationen weitergeleitet. Die Voraussetzungen und Antragsfristen sind von der entsprechenden Organisation abhängig.

Beim DAAD finden Sie unter dem Punkt "Stipendienleistungen" auf der Seite "Stipendien finden und bewerben" weitere Informationen.

Ausbildungs-BAFöG

Das selbst beschaffte Praktikum können Sie sich auch per AuslandsBAFöG fördern lassen. Studenten, denen ein BAFöG Anspruch in Deutschland zusteht, erhalten in der Regel auch im Ausland eine Förderung. Aber auch für Studenten, die kein BAFöG im Inland beziehen, empfehlen wir sich beim zuständigen Amt zu erkundigen, da die Förderbeiträge im Ausland wesentlich höher liegen. Genauere Informationen zum AuslandsBAFöG und an welches Amt Sie sich wenden müssen, finden Sie unter dem folgenden Link:
http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/antragstellung/

Bildungskredit

Zusätzlich zum BAFÖG kann auch ein Bildungskredit beantragt werden. Dies ist ein zinsgünstiger Kredit, der beim Bundesverwaltungsamt beantragt wird. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht allerdings nicht, da es sich um ein Programm mit vorgegebenem Budget handelt.

Link zum Thema Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt

Aktuelle Förderungsmöglichkeiten und Ausschreibungen

Im Anschluss an die Akkordeon-Menüpunkte finden Sie Ausschreibungen und Förderungsmöglichkeiten, die aktuell angeboten werden. Falls Sie dort nichts vorfinden sollten, gibt es gegenwärtig leider keine Ausschreibungen.

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.

Postanschrift

Hochschule Wismar International Office
PF 1210
D-23952 Wismar

Antragsfristen

Wenn eine der o.g. finanziellen Unterstützungen für das selbst beschaffte Praktikum bei uns, dem Akademischen Auslandsamt (International Office) beantragt werden muss, dann reichen Sie diese Anträge mindestens 2 Monate vor dem Praktikumsbeginn bei uns ein. In Ausnahmefällen genügt auch 1 Monat. Die Anschrift finden Sie in der linken Spalte. 

Bitte beachten Sie, dass für Anträge bei anderen Organisationen andere Bewerbungsfristen gelten und häufig bereits langfristig (zum Teil fast ein Jahr vor Reiseantritt) eingereicht werden müssen. Anderen Programmen, wie z. B. der Bildungskredit, steht ein jährliches Budget zur Verfügung. Ist die Jahressumme überschritten, entscheidet das Datum des Antrageingangs. Daher gilt, Anträge auf finanzielle Unterstützung dann beantragen sobald ein Praktikumsplatz beschaffen wurde.