Leitung

Die Hochschule Wismar wird vom Rektorat geleitet. Vorsitzender des Rektorats ist der Rektor. Zu seinen Aufgaben gehören u. a.

  • die wissenschaftliche Leitung der Hochschule,
  • die Vertretung der Hochschule nach außen,
  • die Entwicklung der Umsetzung hochschulpolitischer Ziele.

Unterstützt wird der Rektor bei seinen Aufgaben durch drei Prorektorinnen für die Bereiche:

  • Bildung
  • Forschung
  • Studentisches

 

Die Amtszeit der Rektorin oder des Rektors beträgt sechs Jahre, die der Prorektorinnen oder Prorektoren Bildung sowie Forschung drei Jahre, der studentischen Prorektorin oder des studentischen Prorektors ein Jahr.

In Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten wird die Hochschule durch die Kanzlerin vertreten. Ihre Aufgaben liegen in den Bereichen

  • Haushalt
  • Personal
  • Recht
  • Liegenschaften
  • sowie sonstige durch die Rektorin oder den Rektor zugewiesene Aufgaben.

Rektor

Vorzimmer des Rektors

Prorektorin für Forschung

Prorektorin für Bildung

Vorzimmer der Prorektor_innen

Referent der Prorektorin für Forschung

Studentische Prorektorin

Referentin des Rektorats

Kanzlerin

Mitarbeiterin der Kanzlerin